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Wartungsarbeiten in der Woche vom 19. Januar:
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• [ABGESCHLOSSEN] EU Megaserver für einen neuen Patch – 21. Januar, 10:00 - 16:00 MEZ

Zeit zum Nachdenken @ZOS

  • Dont_do_drugs
    Dont_do_drugs
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    NRWTrulla schrieb: »
    Und was macht dich so sicher, das die Urheber der Bilder von deinen Beispielen nicht doch ihre Bilder dieser Plattform zur freien Verfügung gestellt haben? - Kann doch gut möglich sein.

    Man merkt mal wieder, dass du nichts verstanden hast...

    Edit....

    Okay ich geb auf....hier ein kleiner Exkurs...

    Urheber ist immer der Schaffer eines Bildes. In Deutschland gilt die Person, die den Auslöser an einer Kamera drückt als Urheber. Immer. Er ist der Urheber des Bildes und er darf darüber verfügen, solange es keine Rechte Dritte angreift.

    Nun kann man ein Objekt fotografieren, dass in irgendeiner anderen Form rechtlich geschützt ist.
    Die Lichtinstallation des Eiffelturmes gereicht als gutes Beispiel. Diese Installation ist eine künstlerische Installation, 1985 installiert und in Frankreich urheberrechtlich als Kunstwerk geschützt - Frankreich kennt keine Panoramafreiheit wie wir in Deutschland. Eigentlich darfst du nicht mal Fotos davon machen ohne Genehmigung der SETE, das hat die SETE aber selbst gelockert und verfolgt es nicht. Allerdings musst du einen Urheberverweis auf den Lichtkünstler Pierre Bideau machen, wenn du Bilder des Eiffelturmes bei Nacht im Web zeigen willst.

    Sobald du aber ohne Einverständnis der Betreibergesellschaft Fotos des Eiffelturmes bei Nacht Fotos kommerziell weiterverwendest, kann dich die SETE abmahnen, und das kostet die was. Dementsprechend ist es völlig irrelevant, ob der Fotograf, Bildurheber dir erlaubt, das Bild kommerziell zu verwenden, weil du das Bild aufgrund des urheberrechtlich geschützten Inhaltes, den beleuchteten Eiffelturm nicht verwenden darfst.

    Ein Beispiel aus Deutschland war der verhüllte Bundestag. Zwar hat Deutschland Panoramafreiheit - wenn von öffentlichen Grund aus fotografiert, ist das meiste erlaubt - aber nur, wenn es dauerhafte Einrichtungen/Installationen sind. Ein besonderes architektonisches Gebäude in Dtl. ist dementsprechend okay, der verhüllte Bundestag als künstlerische Installation war aber urheberrechtlich geschützt als zeitweise küsntlerische Installation und darf nicht kommerziell verwendet werden. Du kannst davon ein Foto machen und bist auch Urheber des Fotos, du darfst das Foto aber mindestens nicht kommerziell weiterverwenden oder es für kommerzielle Verwendung freigeben, da auf dem Bild ein urheberrechtlich geschütztes Objekt dargestellt ist.

    Edit: Heute früh um 8 auf dem Weg zur Arbeit, trifft mich der Schlag. Es ist natürlich der Reichstag, nicht der Bundestag.
    Edited by Dont_do_drugs on 5. April 2019 06:17

    Get Stuff like this (but not this stuff)


    ¯\_(ツ)_/¯

    "I have too admit. People leading trade guilds in this game are quite stupid. Not stupid like fools, but stupid like leaders.
    They can only bla-bla and waste gold on feeding their ego. I am disappointed."

    Egal, wie gut du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.

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  • NRWTrulla
    NRWTrulla
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    Dont_do_drugs schrieb: »
    NRWTrulla schrieb: »
    Und was macht dich so sicher, das die Urheber der Bilder von deinen Beispielen nicht doch ihre Bilder dieser Plattform zur freien Verfügung gestellt haben? - Kann doch gut möglich sein.

    Man merkt mal wieder, dass du nichts verstanden hast...

    Edit....

    Okay ich geb auf....hier ein kleiner Exkurs...

    Urheber ist immer der Schaffer eines Bildes. In Deutschland gilt die Person, die den Auslöser an einer Kamera drückt als Urheber. Immer. Er ist der Urheber des Bildes und er darf darüber verfügen, solange es keine Rechte Dritte angreift.

    Nun kann man ein Objekt fotografieren, dass in irgendeiner anderen Form rechtlich geschützt ist.
    Die Lichtinstallation des Eiffelturmes gereicht als gutes Beispiel. Diese Installation ist eine künstlerische Installation, 1985 installiert und in Frankreich urheberrechtlich als Kunstwerk geschützt - Frankreich kennt keine Panoramafreiheit wie wir in Deutschland. Eigentlich darfst du nicht mal Fotos davon machen ohne Genehmigung der SETE, das hat die SETE aber selbst gelockert und verfolgt es nicht. Allerdings musst du einen Urheberverweis auf den Lichtkünstler Pierre Bideau machen, wenn du Bilder des Eiffelturmes bei Nacht im Web zeigen willst.

    Sobald du aber ohne Einverständnis der Betreibergesellschaft Fotos des Eiffelturmes bei Nacht Fotos kommerziell weiterverwendest, kann dich die SETE abmahnen, und das kostet die was. Dementsprechend ist es völlig irrelevant, ob der Fotograf, Bildurheber dir erlaubt, das Bild kommerziell zu verwenden, weil du das Bild aufgrund des urheberrechtlich geschützten Inhaltes, den beleuchteten Eiffelturm nicht verwenden darfst.

    Ein Beispiel aus Deutschland war der verhüllte Bundestag. Zwar hat Deutschland Panoramafreiheit - wenn von öffentlichen Grund aus fotografiert, ist das meiste erlaubt - aber nur, wenn es dauerhafte Einrichtungen/Installationen sind. Ein besonderes architektonisches Gebäude in Dtl. ist dementsprechend okay, der verhüllte Bundestag als künstlerische Installation war aber urheberrechtlich geschützt als zeitweise küsntlerische Installation und darf nicht kommerziell verwendet werden. Du kannst davon ein Foto machen und bist auch Urheber des Fotos, du darfst das Foto aber mindestens nicht kommerziell weiterverwenden oder es für kommerzielle Verwendung freigeben, da auf dem Bild ein urheberrechtlich geschütztes Objekt dargestellt ist.

    Ich bin davon ausgegangen, das es SELBSTVERSTÄNDLICH sei, hier nicht explizit zu erwähnen, das GESCHÜTZTE WERKE und Ablichtungen ausgenommen sind.
  • Dont_do_drugs
    Dont_do_drugs
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    ...........................................

    latest?cb=20120521082419


    ich geh jetzt ins bett.

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  • NRWTrulla
    NRWTrulla
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    Eine Blume, Marienkäfer, generell Naturaufnahmen oder Eigenprojekte sind aber kein verhüllter Bundestagstag und auch kein Eifelturm bei Nacht.
    Verstehe auch dein rumgeeier nicht.
    Mir geht es nicht um Leute, die offensichtlich keine Rechte anmelden können, sondern um DIE LEUTE, die die wirklichen Urheber von unprofessionellen laienhaften und von mir aus auch schlechten Bildern sind, für die diese Webseite dienen soll.
    Jene, die ihre Bilder jedem frei zur Verfügung stellen, auch der kommerziellen Nutzung.
    Zb. ein Bild eines Marienkäfers auf einer schönen Blume in Nahaufnahme, selbst fotografiert.
    So schwer ist es doch jetzt nicht.
    Edited by NRWTrulla on 4. April 2019 22:53
  • Svenja
    Svenja
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    Puh, und ich dachte nach dem Eingangspost, hier sollte es um Twitch gehen und die möglichen Auswirkungen des Art. 13 auf diese Plattform.

    Das hätte ja sogar noch ansatzweise was mit ESO zu tun gehabt durch die Drops, ESO Live Shows etc... :D

    So wie ich es jetzt verstanden habe, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Betreiber sicherstellen sollen, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material auf ihrer Seite hochgeladen werden kann. Irgendwo wurde das "stay-down-Prinzip" genannt, als Gegensatz zum "take-down-Prinzip", was wir aktuell haben. Aktuell werden urheberrechtlich geschützte Inhalte entfernt, wenn sie gemeldet werden, bei Twitch sieht das zum Beispiel so aus, dass Aufzeichnungen vergangener Streams stellenweise nur ohne Ton verfügbar sind, da der Streamer an diesen Stellen Musik gehört hat.
    Nach dem neuen Prinzip dürfte ein Stream mit z.B. urheberrechtlich geschützter Musik gar nicht erst auf der Plattform landen, Twitch müsste also sicherstellen, dass der Stream sofort, sobald die Musik startet, ohne Audio weiterläuft, oder bei Bildmaterial direkt schwarz wird.
    Live. Nicht erst Stunden später.
    Hab ich da etwas komplett falsch verstanden?
    Wie soll das gehen?
    PC | EU

    Svea Rochaud | Templar Healer | AD
    Grand Overlord - Flawless Conqueror - Immortal Redeemer - Tick-Tock-Tormentor - Gryphon Heart - Spirit Slayer
  • Soldier224
    Soldier224
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    Svenja schrieb: »
    Hab ich da etwas komplett falsch verstanden?
    Wie soll das gehen?

    Nö ist schon richtig so. Nur mit Filtern die einen sofort rauswerfen würden.. sofern diese in der Lage sind dafür oder Personal die es schaffen würden jeden Stream zu überwachen gleichzeitig. Aber ja hier sollte es um die Auswirkungen auf ESO Live gehen ursprünglich und anderen Sachen die auf Twitch seitens ESO übertragen worden sind. Wobei nicht rauswerfen.. sondern Europäer müssten geblockt werden, für andere stellt es ja kein Problem dar.

    Das heißt einen Vorteil gibt es natürlich für ESO, die Rechte an der Musik und dem was gezeigt wird liegt größtenteils bei ZOS oder Bethesda. Also die haben alle Rechte für die Übertragung. Das Problem ist dann akut wenn Twitch nicht mehr zwischen Streams die in Ordnung sind und Streams die nicht in Ordnung sind, unterscheiden will und einfach alle Europäer bei Internationalen Streams aussperrt. Das spart aufjedenfall Arbeit.
    Edited by Soldier224 on 5. April 2019 08:02
    Man muss realistisch sein - Neunfinger Logan (First Law Trilogy)
    RP Guide: https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/431297/rp-guide-aus-persoenlicher-sicht-was-ist-rp
    Für alle Einbrecher Tamriels oder die die es werden wollen:
    https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/313750/diebestouren-guide-effektiver-diebstahl-in-teso (veraltet)
    Überblick über die Häuser der Dunmer (Enthält Interpretationen/Für Diskussionen offen):
    https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/481389/die-haeuser-der-dunmer-in-der-zeit-von-eso-haus-hlaalu-redoran-telvanni

  • The_Saint
    The_Saint
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    Soldier224 schrieb: »
    Svenja schrieb: »
    Hab ich da etwas komplett falsch verstanden?
    Wie soll das gehen?

    Nö ist schon richtig so. Nur mit Filtern die einen sofort rauswerfen würden.. sofern diese in der Lage sind dafür oder Personal die es schaffen würden jeden Stream zu überwachen gleichzeitig. Aber ja hier sollte es um die Auswirkungen auf ESO Live gehen ursprünglich und anderen Sachen die auf Twitch seitens ESO übertragen worden sind. Wobei nicht rauswerfen.. sondern Europäer müssten geblockt werden, für andere stellt es ja kein Problem dar.

    Wer sagt das wo?
    Niemand... Weil niemand weiß wie die Umsetzung wird.
    "In manchen Fällen werden sie auch geblockt werden, Streams über den Service anzuschauen", so die aktuelle Einschätzung des Konzerns.
    Wer ist der Konzern in diesem Fall? der chef war es zumindestens nicht bei erwähnten talk. Und selbst dann steht da nicht Europäer werden durch 13 nix mehr auf twitch sehen können...


    Und ja gerade bei Musik abspielen bei Twitch hab ich mir echt die Augen gerieben, als ich anfing mich mit streamen etwas zu beschäftigen. Das da spotify apps sind mit wunschlisten für die zuschauer die dann wünschen können etc.. Und man selbst zb. kein spezielles konto brauch als streamer.
    Wäre doch in dem fall nicht sehr schwer hier offizielle verknüpfung zu amazon music/spotify etc zu schaffen. da könnte man dann streamerAbos anbieten für nen paar euro mehr und das geld geht auch an die Künstler.
    Edited by The_Saint on 5. April 2019 08:39
    Samuel Crow - Nachtklinge - PC-EU-DC
    Saint_Crow Twitch / Youtube
    ESO Stream Team Partner
  • Dont_do_drugs
    Dont_do_drugs
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    @Svenja ich würde mich da gedanklich noch nicht zu heiß machen. Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....


    Get Stuff like this (but not this stuff)


    ¯\_(ツ)_/¯

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  • Soldier224
    Soldier224
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    The_Saint schrieb: »
    Wer sagt das wo?
    Niemand... Weil niemand weiß wie die Umsetzung wird.
    "In manchen Fällen werden sie auch geblockt werden, Streams über den Service anzuschauen", so die aktuelle Einschätzung des Konzerns.
    Wer ist der Konzern in diesem Fall? der chef war es zumindestens nicht bei erwähnten talk. Und selbst dann steht da nicht Europäer werden durch 13 nix mehr auf twitch sehen können...


    Und ja gerade bei Musik abspielen bei Twitch hab ich mir echt die Augen gerieben, als ich anfing mich mit streamen etwas zu beschäftigen. Das da spotify apps sind mit wunschlisten für die zuschauer die dann wünschen können etc.. Und man selbst zb. kein spezielles konto brauch als streamer.
    Wäre doch in dem fall nicht sehr schwer hier offizielle verknüpfung zu amazon music/spotify etc zu schaffen. da könnte man dann streamerAbos anbieten für nen paar euro mehr und das geld geht auch an die Künstler.

    Ich sage nicht, dass es so kommen muss, ich gehe lediglich immer vom schlimmsten aus. Und davon ausgehend existiert so eine Gefahr durchaus. Man muss nur darüber nachdenken, dass es einfach kostengünstiger ist nur europäische Streams überwachen zu müssen als alle Streams auf Twitch. Und wenn man einen Großteil der Streams für die EU ausblendet wird man einiges an Kosten sparen. Ob der Gewinn den man auf der anderen Seite gehabt hätte durch die EU hoch genug wäre um doch alle Streams an Artikel 13 anzupassen weiß ich natürlich nicht. Ebenso wenig wüsste ich ob es eine Regelung dann für Sonderausnahmen geben könnte.

    Und ja Twitch könnte in Sachen Musik relativ einfach noch Verträge abschließen. Keine Frage. Nur ob es die Nutzer freut dann Geld zahlen zu müssen bzw. mehr Geld, wird sich dann auch zeigen müssen. Aber hier geht es auch noch darum dass in den meisten Streams die von Spielern gemacht werden oft auch Dinge im Hintergrund stehen die nicht so leicht Urheberrechtlich frei sein können.

    PS.

    Ich glaube auf Arte lief vor kurzem ein Bericht über Tattoos und Urheberrecht. Selbst Tattoos können Urheberrechtlich geschützt sein. Das heißt in dem Fall darf man keine Fotos von sich und dem Tattoo verbreiten. Sondern nur für sich Privat nutzen. Nur um mal anzudeuten bis wohin das Urheberrecht reichen kann.
    Edited by Soldier224 on 5. April 2019 08:17
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  • The_Saint
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    Soldier224 schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Wer sagt das wo?
    Niemand... Weil niemand weiß wie die Umsetzung wird.
    "In manchen Fällen werden sie auch geblockt werden, Streams über den Service anzuschauen", so die aktuelle Einschätzung des Konzerns.
    Wer ist der Konzern in diesem Fall? der chef war es zumindestens nicht bei erwähnten talk. Und selbst dann steht da nicht Europäer werden durch 13 nix mehr auf twitch sehen können...


    Und ja gerade bei Musik abspielen bei Twitch hab ich mir echt die Augen gerieben, als ich anfing mich mit streamen etwas zu beschäftigen. Das da spotify apps sind mit wunschlisten für die zuschauer die dann wünschen können etc.. Und man selbst zb. kein spezielles konto brauch als streamer.
    Wäre doch in dem fall nicht sehr schwer hier offizielle verknüpfung zu amazon music/spotify etc zu schaffen. da könnte man dann streamerAbos anbieten für nen paar euro mehr und das geld geht auch an die Künstler.

    Ich sage nicht, dass es so kommen muss, ich gehe lediglich immer vom schlimmsten aus. Und davon ausgehend existiert so eine Gefahr durchaus. Man muss nur darüber nachdenken, dass es einfach kostengünstiger ist nur europäische Streams überwachen zu müssen als alle Streams auf Twitch. Und wenn man einen Großteil der Streams für die EU ausblendet wird man einiges an Kosten sparen. Ob der Gewinn den man auf der anderen Seite gehabt hätte durch die EU hoch genug wäre um doch alle Streams an Artikel 13 anzupassen weiß ich natürlich nicht. Ebenso wenig wüsste ich ob es eine Regelung dann für Sonderausnahmen geben könnte.

    Und ja Twitch könnte in Sachen Musik relativ einfach noch Verträge abschließen. Keine Frage. Nur ob es die Nutzer freut dann Geld zahlen zu müssen bzw. mehr Geld, wird sich dann auch zeigen müssen. Aber hier geht es auch noch darum dass in den meisten Streams die von Spielern gemacht werden oft auch Dinge im Hintergrund stehen die nicht so leicht Urheberrechtlich frei sein können.

    Er verdient geld damit, dann muss er zahlen oder seine Zuschauer mit etwas anderem unterhalten als mit Musik von der andere Leben wollen/müssen...

    Den Künstler freut es aber nicht das der Streamer mit seiner Musik sein Publikum unterhält und dafür dann auch noch kassiert und der Künstler nix davon erhält. Und der hat anrecht darauf...
    Der streamer hat die möglichkeit freie musik zu nutzen oder sein Publikum mit eigener Kunst zu unterhalten.

    Das keine Gartenparty wo einer Musik macht. Da gibts auf twitch ganze formate mit tausenden zuschauen und "STREAM DECIDES THE MUSIC" etc pp wo richtig viel Geld fließt für den Streamer
    Edited by The_Saint on 5. April 2019 08:23
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  • Soldier224
    Soldier224
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    The_Saint schrieb: »

    Er verdient geld damit, dann muss er zahlen oder seine Zuschauer mit etwas anderem unterhalten als mit Musik von der andere Leben wollen/müssen...

    Den Künstler freut es aber nicht das der Streamer mit seiner Musik sein Publikum unterhält und dafür dann auch noch kassiert und der Künstler nix davon erhält. Und der hat anrecht darauf...
    Der streamer hat die möglichkeit freie musik zu nutzen oder sein Publikum mit eigener Kunst zu unterhalten.

    Daher wäre ich für eine Pauschalabgabe gewesen. Aber die wird wohl nicht kommen. Weder EU Weit noch für Deutschland.
    Aber wiegesagt bei Musik hat man noch diverse Ansprechpartner und kann mit ein paar wenigen viel abdecken.
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  • Leper72
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    Dont_do_drugs schrieb: »
    @Svenja ich würde mich da gedanklich noch nicht zu heiß machen. Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....


    Das würde ich so nicht sagen, nicht wegen der Presse, aber im Handwerk führt die DSGVO zu Chaos ohne Ende.
    Vor allem im Bereich Luftaufnahmen von Gebäuden/Kirchen zur Einschätzung der Bausubstanz, Dachwartungen, etc. per Drohne.
    Das wird nicht von der Panoramafreiheit gedeckt, weil Luftbilder eben kein übliches Sichtfeld stellen.
    In der Theorie müsste ich mir von sämtlichen Eigentümern benachbarter Liegenschaften (Gebäude/einer Kirche zb.) eine Einverständniserklärung einholen um das Kirchendach mal schnell zu knipsen, weil immer irgendwo ein Eckchen von einem Nachbarhaus mit abgelichtet wird.

    In der Praxis ist das ein unlösbares Problem, der Zeitaufwand für diesen Unsinn steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
    Die Kosten steigen dadurch so hoch, das man als Handwerker entweder die DSGVO ignoriert und evtl. Strafzahlungen in Kauf nimmt oder nie mehr einen Auftrag bekommt.
    Ich habe das für mich so gelöst, das ich Dachwartungen und Bestandsaufnahmen per Drohne nicht mehr anbiete.

    Seit der Verkehrsminister Dummbrindt entsprechende Gesetze vereinfacht hat um Drohnen für die gewerbliche Nutzung attraktiver zu machen, fallen Drohnen für die gewerbliche Nutzung halt komplett raus.....
    hihihi
  • Soldier224
    Soldier224
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    Leper72 schrieb: »


    Das würde ich so nicht sagen, nicht wegen der Presse, aber im Handwerk führt die DSGVO zu Chaos ohne Ende.
    Vor allem im Bereich Luftaufnahmen von Gebäuden/Kirchen zur Einschätzung der Bausubstanz, Dachwartungen, etc. per Drohne.
    Das wird nicht von der Panoramafreiheit gedeckt, weil Luftbilder eben kein übliches Sichtfeld stellen.
    In der Theorie müsste ich mir von sämtlichen Eigentümern benachbarter Liegenschaften (Gebäude/einer Kirche zb.) eine Einverständniserklärung einholen um das Kirchendach mal schnell zu knipsen, weil immer irgendwo ein Eckchen von einem Nachbarhaus mit abgelichtet wird.

    In der Praxis ist das ein unlösbares Problem, der Zeitaufwand für diesen Unsinn steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
    Die Kosten steigen dadurch so hoch, das man als Handwerker entweder die DSGVO ignoriert und evtl. Strafzahlungen in Kauf nimmt oder nie mehr einen Auftrag bekommt.
    Ich habe das für mich so gelöst, das ich Dachwartungen und Bestandsaufnahmen per Drohne nicht mehr anbiete.

    Seit der Verkehrsminister Dummbrindt entsprechende Gesetze vereinfacht hat um Drohnen für die gewerbliche Nutzung attraktiver zu machen, fallen Drohnen für die gewerbliche Nutzung halt komplett raus.....
    hihihi

    Naja ich bin sicher man wird das auf lange Sicht noch weiter anpassen. Es wurde ja schon einwenig angepasst. Aber das Problem liegt immer bei dem Wort "lange" .

    Die Politiker denken halt was digitales betrifft, egal ob bei Aufnahmen oder dem Internet, recht kurz. Sie denken in großen Dimensionen, aber auch nur an die Großen. Die ganzen Kleinen und Details fallen hinten runter selbst wenn sie die Masse ausmachen.

    Musik, Video und Co.. hat man gezielte Ansprechpartner bei Verwertern. Das ist alles kein Problem wenn man von den Kosten absieht die aber die Großen zumindest stemmen dürften und damit auch ihre Streamer die Rechte kaufen. Aber bei Bildern wo noch Rechte von Dritten vorliegen, an kleine Plattformen die wenig Geld verdienen, vllt. höchstens um ihre Server zu bezahlen oder an soetwas wie Tattoos die ebenfalls Urheberrechtlich geschützt sein können, daran wird immer erst am Schluss gedacht. Die Gesetze aber werden so geschrieben dass möglichst alle betroffen sind auf gleiche Weise. Und ob eine Plattform bis zur Änderung durchhält, wenn dann eine kommen soll, muss man auch noch sehen.

    Es ist prägnant dass fast alle IT Experten der Meinung sind dass die Reform mist ist. Egal von welcher Seite. Selbst die in der CDU. Aber es wird nicht auf sie gehört. Warum nicht? Manchmal glaube ich echt, die Politiker die sich in der EU darum kümmern sind einfach zu alt um noch die derzeitige Zeit verstehen zu können.
    Edited by Soldier224 on 5. April 2019 08:41
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  • Leper72
    Leper72
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    Soldier224 schrieb: »
    Naja ich bin sicher man wird das auf lange Sicht noch weiter anpassen.


    Das wird sicher so sein und irgendwann werden die entsprechenden Verordnungen erlassen, um die Praxis im Handwerk an die moderne Welt anzupassen.
    Nur sollte man nicht vergessen, das es im Handwerk nicht um Gewinnoptimierungen geht, sondern um Arbeitsplätze.
    Das "irgendwann" etwas besser geregelt wird, nutzt den frisch gefeuerten Piloten halt herzlich wenig.

    Zur Erklärung:
    Das ist keine Herzlosigkeit von mir, nur sind Drohnenpiloten eben keine Dachdecker und können entsprechend auch nicht anders eingesetzt werden.
    Der Job war Drohne fliegen und möglichst aussagekräftige Fotos machen, die dann von mir als Dachdeckermeister ausgewertet werden.

    Naja, was solls, das ist halt Deutschland, Hauptsache des Nachbarn Rechte werden nicht verletzt in dem ein Hauseckchen auf einem Foto erscheint...………..
  • Soldier224
    Soldier224
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    Naja viel mehr ist es so, dass man eigentlich dafür sorgen sollte die Gesetze an die heutigen Möglichkeiten und Entwicklungen anzupassen sinnvoll aber man eher will, dass die heutige Zeit an die alten Gesetze angepasst wird. Wie Sinnvoll das ist, den Gedankengang überlasse ich mal jedem selber.
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  • Dont_do_drugs
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    Leper72 schrieb: »
    Dont_do_drugs schrieb: »
    @Svenja ich würde mich da gedanklich noch nicht zu heiß machen. Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....


    Das würde ich so nicht sagen, nicht wegen der Presse, aber im Handwerk führt die DSGVO zu Chaos ohne Ende.
    Vor allem im Bereich Luftaufnahmen von Gebäuden/Kirchen zur Einschätzung der Bausubstanz, Dachwartungen, etc. per Drohne.
    Das wird nicht von der Panoramafreiheit gedeckt, weil Luftbilder eben kein übliches Sichtfeld stellen.
    In der Theorie müsste ich mir von sämtlichen Eigentümern benachbarter Liegenschaften (Gebäude/einer Kirche zb.) eine Einverständniserklärung einholen um das Kirchendach mal schnell zu knipsen, weil immer irgendwo ein Eckchen von einem Nachbarhaus mit abgelichtet wird.

    In der Praxis ist das ein unlösbares Problem, der Zeitaufwand für diesen Unsinn steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
    Die Kosten steigen dadurch so hoch, das man als Handwerker entweder die DSGVO ignoriert und evtl. Strafzahlungen in Kauf nimmt oder nie mehr einen Auftrag bekommt.
    Ich habe das für mich so gelöst, das ich Dachwartungen und Bestandsaufnahmen per Drohne nicht mehr anbiete.

    Seit der Verkehrsminister Dummbrindt entsprechende Gesetze vereinfacht hat um Drohnen für die gewerbliche Nutzung attraktiver zu machen, fallen Drohnen für die gewerbliche Nutzung halt komplett raus.....
    hihihi

    Drohnenfotografie war aber noch nie durch die Panoramafreiheit abgedeckt. Das Privathaus als Straßenbild von öffentlichem Grund aus war daher okay, die Drohne war auch vor der DSGVO ein technisches Hilfsmittel, sodass auch ohne DSGVO Bildaufnahmen zumindest nicht verbreitet werden dürfen, wenn sie Eigentumsrechte beschneiden. Momentan ginge es mit der DSGVO wahrscheinlich darum, dass du die Hauseigentümer vorab informieren müsstest, dass du an Tag X von Uhrzeit a bis Uhrzeit b Aufnahmen machst, bei denen ggf. auch ihr Gebäude mit abgebildet werden könnte. Dazu informierst du in dem Anschreiben zum Verwendungszweck - Vermessungsarbeiten xy an Nachbargebäude yz. Dann gehst du mit den ausgedruckt Blättern in einer Ausfertigung für den Eigentümer und einer für dich klingelputzen. Das wäre die richtige Vorgehensweise, richtig? Das ist natürlich aufwandsseitig wenig rechtfertigbar, aber auch bei der Fotografie generell informierten die LDA bspw. dazu, wenn ich mich recht entsinne, dass das Ansprechen aller Passanten auch mindestens nicht rechtfertigbar ist und im weiteren auch als übergriffig und belästigend wahrgenommen werden kann und Interesse und Aufwand in keinem Verhältnis zueinander stünden.

    Dein Anliegen ist vermutlich zu speziell und nischenhaft, als dass sich Gerichte oder Behörden mit der Frage bisher befassen konnten, weswegen ich aber auch anregen würde das Problem an entsprechenden Stellen zu thematisieren und anzuregen. Bspw mit der LDA deines Bundeslandes kommunizieren, Rechtsanwalt konsultieren, in Fachmagazinen bspw. für Ingenieure, technische Gebäudeausrüstung oder Denkmalschutz thematisieren.

    Mehrheitlich geht die Tendenz bei solchen Entscheidungen anscheinend hin zum berechtigten Interesse an der Aufnahme, weswegen erörtert werden müsste, ob deine Tätigkeiten berechtigtes Interesse darstellen?

    Edit: aber interessant, dass du das angebracht hast...
    Edited by Dont_do_drugs on 5. April 2019 09:21

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  • alexos
    alexos
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    Also ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen (sonst würde ich hier 4Std. sitzen), aber ich möchte was zur ursprünglichen Aussage schreiben.

    @Soldier224 Ich möchte dir erstmal sagen das das was PCGH, Goldem usw. alle geschrieben haben absoluter Quatsch ist.
    Sie haben die Aussagen eines Interviews von vor der Abstimmung mit einem Interview von nach der Abstimmung durcheinander gewürfelt und haben die Aussagen des CEOs sogar teils verdreht.

    Ich möchte das bezüglich Twitch komplett entschärfen. Ich bin Twitch-Partner und weiß über interne Quellen das bereits JETZT an einer Lösung gearbeitet wird. Eine Lösung die es Kreativen weiterhin erlaubt sich auszuprobieren etc., des weiteren sind Sie in einer guten Position da die Spiele-Firmen zu Twitch kommen, damit Ihr Spiel dort beworben und gezeigt wird.
    Ergo ja evtl. wird es auf Twitch für kleine Streamer schwerer werden, ja evtl. muss man zukünftig seinen Ausweis digital hochladen da sich die Plattformen absichern wollen, ja man darf eigentlich auch jetzt schon kein Spotify im Stream einfach laufen lassen (was viele viele machen, es gibt aber auch gute Lizenz freie Musik), aber auch nach 2021 wird ein EU-Twitch weiterhin in einer vllt als "Light"-Version benennbaren Form geben.

    PS - Hier is das Original Interview von nach der Abstimmung. Es wird sehr schnell klar wie entspannt der CEO ist und wie verzerrt die großen Internetportale das wieder aufbauschen https://www.youtube.com/watch?v=syZGz8vi20w&t=913s

    PPS - Ich bin auch ein Artikel 13(17) Gegner
    Edited by alexos on 5. April 2019 09:58
  • Sun7dance
    Sun7dance
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    Ich gestehe, ich kapier das mit der Musik noch nicht.
    Wenn ich jetzt bei einem Streamer zuschaue, der im Hintergrund urheberrechtlich geschütze Musik hört, gilt das wohl schon als Verletzung, weil der Streamer diese Musik in irgendeiner Form nutzt, um sich selber zu bereichern. Sei es halt nur, weil einige Zuschauer nur wegen dieser Musik einschalten.

    Wenn ich aber jetzt in ein Restaurant gehe und dort die Musik immer absolut meinen Geschmack trifft und ich u. a. deswegen immer wieder dahin zurückkomme, wo ist denn dann der Unterschied?
    In jedem Restaurant läuft doch Musik und bereichert wird sich auch!

    Helft mir mal auf die Sprünge!
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  • InvitationNotFound
    InvitationNotFound
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    Dont_do_drugs schrieb: »
    @Svenja ich würde mich da gedanklich noch nicht zu heiß machen. Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....

    Oh mein Gott. Die DSGVO ist so was von kaputt und umfasst ein bisschen mehr als nur Fotografie. Die sind alle komplett überfordert und konnten sich mit solchem Müll noch nicht mal auseinandersetzen.

    Seit 8 Monaten DSGVO sind schon über 95k Beschwerden eingegangen, es gab eine Abmahnwelle bei der die Politik noch versucht hat zu intervenieren, Budget und Ressourcen fehlen, aber hey, ist ja noch nichts passiert am Ende.

    Aber was es bei der Umsetzung für jede Firma bedeutet, ist ja egal, wird schon nichts passieren, muss man nichts machen. Wird schon gut gehen.

    Kannst du mir eine Beschwerde oder Verfahren linken, wo ein Gericht gesagt hat, dass das egal ist? Ich habe eher den Eindruck, dass die sich noch mit "wichtigerem" beschäftigen und einfach (noch) keine Zeit und Ressourcen für so was haben...


    edit: typo
    Edited by InvitationNotFound on 5. April 2019 11:59
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  • Soldier224
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    Sun7dance schrieb: »
    Ich gestehe, ich kapier das mit der Musik noch nicht.
    Wenn ich jetzt bei einem Streamer zuschaue, der im Hintergrund urheberrechtlich geschütze Musik hört, gilt das wohl schon als Verletzung, weil der Streamer diese Musik in irgendeiner Form nutzt, um sich selber zu bereichern. Sei es halt nur, weil einige Zuschauer nur wegen dieser Musik einschalten.

    Wenn ich aber jetzt in ein Restaurant gehe und dort die Musik immer absolut meinen Geschmack trifft und ich u. a. deswegen immer wieder dahin zurückkomme, wo ist denn dann der Unterschied?
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    Helft mir mal auf die Sprünge!

    Restaurants welche Musik laufen lassen, leisten Abgaben unteranderem an die Gema.
    Man muss realistisch sein - Neunfinger Logan (First Law Trilogy)
    RP Guide: https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/431297/rp-guide-aus-persoenlicher-sicht-was-ist-rp
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    https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/313750/diebestouren-guide-effektiver-diebstahl-in-teso (veraltet)
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    https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/481389/die-haeuser-der-dunmer-in-der-zeit-von-eso-haus-hlaalu-redoran-telvanni

  • alexos
    alexos
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    Sun7dance schrieb: »
    Ich gestehe, ich kapier das mit der Musik noch nicht.
    Wenn ich jetzt bei einem Streamer zuschaue, der im Hintergrund urheberrechtlich geschütze Musik hört, gilt das wohl schon als Verletzung, weil der Streamer diese Musik in irgendeiner Form nutzt, um sich selber zu bereichern. Sei es halt nur, weil einige Zuschauer nur wegen dieser Musik einschalten.

    Wenn ich aber jetzt in ein Restaurant gehe und dort die Musik immer absolut meinen Geschmack trifft und ich u. a. deswegen immer wieder dahin zurückkomme, wo ist denn dann der Unterschied?
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    Helft mir mal auf die Sprünge!

    Ja theoretisch ist es die Gleiche Ausgangslage :) aber wir hier im Neuland sind ja alle diese komischen Nerds mit Bierbäuchen und Brillen (hups... trifft tatsächlich auf mich zu... ähm Ironie?) die anders behandelt werden müssen weil #Neuland.

    Und leider ist #Neuland die Antwort auf diese Wiedersprüchlichkeit.

    Aber wie gesagt in den Twitch TOS steht eigentlich schon seit einem 3/4Jahr das Streams welche urheberrechtlich geschützte Musik, ungefragt nutzen nicht legitim sind und somit gegen die TOS verstoßen.
  • Soldier224
    Soldier224
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    Letztlich mag dass mit Twitch etwas unwahrscheinlicher geworden sein. Die großen Probleme liegen aber weiterhin in den Rechten Dritter bei Foto, Kunst (Auch Körperkunst) und (selbst aufgenommenen) Videomaterial und den großen Abmahnwellen die kommen werden. Ebenso bleiben halt die großen Probleme bei der Masse an Urhebern mit denen man Sicherheitshalber Verträge schließen müsste um überhaupt nicht belangt werden zu können.
    Edited by Soldier224 on 5. April 2019 10:29
    Man muss realistisch sein - Neunfinger Logan (First Law Trilogy)
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  • Dont_do_drugs
    Dont_do_drugs
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    Dont_do_drugs schrieb: »
    @Svenja ich würde mich da gedanklich noch nicht zu heiß machen. Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....

    Oh mein Gott. Die DSVGO ist so was von kaputt und umfasst ein bisschen mehr als nur Fotografie. Die sind alle komplett überfordert und konnten sich mit solchem Müll noch nicht mal auseinandersetzen.

    Seit 8 Monaten DSVGO sind schon über 95k Beschwerden eingegangen, es gab eine Abmahnwelle bei der die Politik noch versucht hat zu intervenieren, Budget und Ressourcen fehlen, aber hey, ist ja noch nichts passiert am Ende.

    Aber was es bei der Umsetzung für jede Firma bedeutet, ist ja egal, wird schon nichts passieren, muss man nichts machen. Wird schon gut gehen.

    Kannst du mir eine Beschwerde oder Verfahren linken, wo ein Gericht gesagt hat, dass das egal ist? Ich habe eher den Eindruck, dass die sich noch mit "wichtigerem" beschäftigen und einfach (noch) keine Zeit und Ressourcen für so was haben...

    Ich habe Schwierigkeiten, deine letzte Frage zu verstehen, falls du fragst, ob es ein Gerichtsurteil gibt, dass das höhere Interesse an einem Bild über die DSGVO stellt - > Oberlandesgericht Köln 18.06.2018.

    artikel 85 der dsgvo lässt den jeweiligen ländern spielraum, um journalistische,wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke zu schützen.
    2. Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
    3. Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 2 erlassen hat, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften mit.

    inwiefern diese dann in welchen fällen zutreffen, müssen die deutschen gerichte entscheiden.
    Edited by Dont_do_drugs on 5. April 2019 10:36

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  • Sun7dance
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    Soldier224 schrieb: »
    Letztlich mag dass mit Twitch etwas unwahrscheinlicher geworden sein. Die großen Probleme liegen aber weiterhin in den Rechten Dritter bei Foto, Kunst (Auch Körperkunst) und (selbst aufgenommenen) Videomaterial und den großen Abmahnwellen die kommen werden. Ebenso bleiben halt die großen Probleme bei der Masse an Urhebern mit denen man Sicherheitshalber Verträge schließen müsste um überhaupt nicht belangt werden zu können.

    Ok, zurück zum Restaurant oder Bar oder was auch immer:

    Ich war mal in einer reinen Whiskeybar und die war tapeziert mit Bildern vom Besitzer aus aller Welt. Hier hat er mal ein Glas Whiskey am Split Apple hochgehalten, da mal eins am Buckingham Palace und noch eeeeeeeetliche mehr.

    Soll ich jetzt davon ausgehen, dass der für jedes Bild mit irgendeiner bekannten Sehenswürdigkeit oder einem Denkmal sich eigenes die Lizenz dafür besorgt hat?

    Im Leben nicht, sorry!

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  • Soldier224
    Soldier224
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    Sun7dance schrieb: »

    Ich war mal in einer reinen Whiskeybar und die war tapeziert mit Bildern vom Besitzer aus aller Welt. Hier hat er mal ein Glas Whiskey am Split Apple hochgehalten, da mal eins am Buckingham Palace und noch eeeeeeeetliche mehr.

    Soll ich jetzt davon ausgehen, dass der für jedes Bild mit irgendeiner bekannten Sehenswürdigkeit oder einem Denkmal sich eigenes die Lizenz dafür besorgt hat?

    Im Leben nicht, sorry!

    Wo kein Richter da kein Henker. Rein Theoretisch müssen die Restaurants auch beim aufhängen von Bildern darauf achten kein Urheberrecht zu verletzen. Allerdings ist es durchaus unwahrscheinlicher dass ein Künstler jedes Restaurant in Deutschland täglich abfährt um nach seiner Kunst zu suchen als eine Seite zu überprüfen von Zuhause aus ob da irgendein Bild von einem selbst dabei ist. Zudem gibt es sicherlich auch noch Sonderregelungen diesbezüglich. Da bin ich nicht auf dem laufenden. Ich bin ja kein Anwalt.

    Die Seltsamkeiten hinsichtlich Tattoos habe ich ja schon erwähnt. Hier ist noch sowas:

    https://www.focus.de/digital/das-kann-teuer-werden-wenn-sie-ihr-essen-im-restaurant-posten-kann-das-mehrere-tausend-euro-kosten_id_10394751.html

    Viele Gesetze sind halt sehr Realitätsfern. Meistens wird man nicht belangt, das kann sich halt mit der Reform stark ändern.
    Edited by Soldier224 on 5. April 2019 10:50
    Man muss realistisch sein - Neunfinger Logan (First Law Trilogy)
    RP Guide: https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/431297/rp-guide-aus-persoenlicher-sicht-was-ist-rp
    Für alle Einbrecher Tamriels oder die die es werden wollen:
    https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/313750/diebestouren-guide-effektiver-diebstahl-in-teso (veraltet)
    Überblick über die Häuser der Dunmer (Enthält Interpretationen/Für Diskussionen offen):
    https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/481389/die-haeuser-der-dunmer-in-der-zeit-von-eso-haus-hlaalu-redoran-telvanni

  • InvitationNotFound
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    Dont_do_drugs schrieb: »
    Dont_do_drugs schrieb: »
    @Svenja ich würde mich da gedanklich noch nicht zu heiß machen. Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....

    Oh mein Gott. Die DSVGO ist so was von kaputt und umfasst ein bisschen mehr als nur Fotografie. Die sind alle komplett überfordert und konnten sich mit solchem Müll noch nicht mal auseinandersetzen.

    Seit 8 Monaten DSVGO sind schon über 95k Beschwerden eingegangen, es gab eine Abmahnwelle bei der die Politik noch versucht hat zu intervenieren, Budget und Ressourcen fehlen, aber hey, ist ja noch nichts passiert am Ende.

    Aber was es bei der Umsetzung für jede Firma bedeutet, ist ja egal, wird schon nichts passieren, muss man nichts machen. Wird schon gut gehen.

    Kannst du mir eine Beschwerde oder Verfahren linken, wo ein Gericht gesagt hat, dass das egal ist? Ich habe eher den Eindruck, dass die sich noch mit "wichtigerem" beschäftigen und einfach (noch) keine Zeit und Ressourcen für so was haben...

    Ich habe Schwierigkeiten, deine letzte Frage zu verstehen, falls du fragst, ob es ein Gerichtsurteil gibt, dass das höhere Interesse an einem Bild über die DSGVO stellt - > Oberlandesgericht Köln 18.06.2018.

    artikel 85 der dsgvo lässt den jeweiligen ländern spielraum, um journalistische,wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke zu schützen.
    2. Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.
    3. Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 2 erlassen hat, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften mit.

    inwiefern diese dann in welchen fällen zutreffen, müssen die deutschen gerichte entscheiden.

    Ich gehe hiervon aus:
    https://heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-und-Fotografie-OLG-Koeln-schafft-etwas-Klarheit-4092556.html
    Fotografieren unter der DSGVO

    In der ganzen Debatte ist allerdings zu berücksichtigen, dass das KUG keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Daten, also das Fotografieren an sich enthält; lediglich die Veröffentlichung ist dort geregelt. Für das Anfertigen von Personenfotos gilt also uneingeschränkt die DSGVO.

    Welche Auswirkungen die DSGVO auf das Anfertigen von Fotografien hat und wie damit umzugehen ist, erläutert beispielsweise der kürzlich vom LDA Brandenburg veröffentlichte Leitfaden "Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien".

    Der Link scheint nicht mehr zu funktionieren. Aber ich vermute mal, dass dieses Dokument hier gemeint ist:
    https://lda.brandenburg.de/media_fast/4055/RechtlicheAnforderungenFotografie.pdf
    Die Anfertigung von FotografienInsofern kein Fall des Haushaltsprivilegs vorliegt, ist die Anfertigung von Fotografien (als Ver-arbeitung personenbezogener Daten) gemäß Art.6 Abs. 1 DS-GVO nur zulässig, wenn der Abgebildete eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage dieserlaubt. Für die Herstellungstä-tigkeit kann nicht das Kunsturhebergesetz mit seinen speziellen Regelungen zu Personenfoto-grafien herangezogen werden, da dieses Gesetz nur die spätere Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Fotos regelt. Die Zulässigkeit der Ablichtung als Vorstadium der im Kunsturhebergesetz geregelten Veröffentlichung wurde bisher an Art. 2 Abs. 2 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gemessen. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung nunmehr grundsätzlich auch gegenüber dem deutschen Verfassungsrecht Anwendungsvorrang genießt, dürfte sich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ablichtung ausschließlich nach Art. 6 Abs. 1 DS-GVO richten. Hiernach ist die Anfertigung von Fotografien zunächst zulässig, wenn dies Teil oder originärer Inhalt eines Vertrages ist, z. B. bei der Beauftragung eines Veranstaltungsfotografen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO). In diesem Fall ist jedoch zunächst nur die Anfertigung von Fotos des unmittelbaren Vertragspartners zulässig, z. B. des Hochzeitspaares, welches einen Fotografen beauftragt hat. In Bezug auf die Gäste und sonstige Anwesende einer Veranstaltung wäre jedoch eine andere Rechtsgrundlage erforderlich, da sie nicht Vertragspartei werden.

    Und weiteres juristisches Blabla.

    Für mich ist aus beiden Texten nach wie vor nicht ersichtlich, dass das so klar ist, wie du meinst.
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    Oberlandesgericht Köln =/= LDA Brandenburg.

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  • InvitationNotFound
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    Dont_do_drugs schrieb: »
    Oberlandesgericht Köln =/= LDA Brandenburg.

    Dir ist schon klar, dass der erste zitierte Artikel sich auf das Oberlandsgericht Köln bezieht mit der Aussage:
    In der ganzen Debatte ist allerdings zu berücksichtigen, dass das KUG keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Daten, also das Fotografieren an sich enthält; lediglich die Veröffentlichung ist dort geregelt. Für das Anfertigen von Personenfotos gilt also uneingeschränkt die DSGVO.

    Und das Oberlandsgericht Köln bezieht sich auf die KUG.

    Des Weiteren dürfte es dieses Urteil hier sein (ist auch im Artikel verlinkt):
    https://justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2018/15_W_27_18_Beschluss_20180618.html
    Maßgeblich für die Entscheidung ist bereits, dass der Antragsteller – worauf auch das Landgericht hingewiesen hat – den streitgegenständlichen Fernsehbeitrag nicht in seiner Gesamtheit zu den Akten gereicht hat.

    Soweit ich lesen kann geht es um eine journalistischen Beitrag. Der Antragsteller scheint wohl auch nicht den ganzen Beitrag eingereicht zu haben ( :trollface: ). Soweit ich nun also sehen kann, geht es hier a) nur um die Veröffentlichung (nicht das Erstellen) und b) um Journalismus. Womit nicht jede Form der Fotografie abgedeckt wäre.

    Ich habe das Gefühl, du machst es dir hier ein wenig zu einfach. Aber zugegebener weise, dies ist nicht meine Baustelle. :)

    Korrigiere mich doch bitte, wenn ich hier etwas falsch interpretiert habe. Aber bitte mit Zitaten und Links, sodass ich diese selbst lesen und prüfen kann. Danke.

    Was ich mit meinem Beitrag davor gemeint habe, falls das zu unverständlich war. Du schreibst:
    Dont_do_drugs schrieb: »
    @Svenja ich würde mich da gedanklich noch nicht zu heiß machen. Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....


    Man kann dies so interpretieren, dass die DSGVO ja voll kein Problem sei, da "Beispiel Fotografie". Dieses Beispiel an sich bezieht sich wohl (siehe oben) nur auf Pressefotografie. Dies ist nur ein möglicher Fall der Fotografie. Des Weiteren blendet es komplett alle anderen Aspekte der DSGVO aus. Somit bin ich der Ansicht, dass der Beitrag suggeriert, dass alles Rund um die DSGVO reine Panikmache ist und überhaupt keine Einschränkungen und Kosten verursacht (sowie dies deiner Meinung nach wohl auch bei Artikel 13 sein wird - sofern ich dich hier richtig verstanden habe). Dies ist nicht korrekt und auf diesen Punkt wollte ich mit meinem Beitrag hinweisen. Auch wenn mehr Datenschutz und die Idee dahinter gut ist, ist die DSGVO komplett am Ziel vorbei.


    edit: typo
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  • Dont_do_drugs
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    Nein, es wurde aber klar gemacht, dass die Gerichte die jeweiligen Entscheidungen noch machen müssen. Die Einschränkung auf Journalismus habe ich mehrfach wiederholt, aber auch darauf hingewiesen, dass die DSGVO Spielraum für die Länder zum Schutz künstlerischer wie auch wissenschaftlicher Interessen lässt, die können aber erst verhandelt werden, wenn es zu solchen Streitfallen kommt. Du wolltest ein Gerichtsurteil - und entschuldige, deine Frage war nicht gerade präzise formuliert, also konnte ich nur interpretieren - wo entschieden wurde, dass die Anforderungen der DSGVO hinter andere Interessen rückt und so ein Beispiel habe ich dir gegeben, weil du der Meinung warst, die Gerichte befassen sich mit sowas eh nicht. Der Umstand, dass die DSGVO im Artikel 85 aber Spielraum für die jeweiligen Zwecke lässt, sollte deutlich machen, dass da auch noch weitere "Öffnungen" kommen werden.

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    Dont_do_drugs schrieb: »
    Nein, es wurde aber klar gemacht, dass die Gerichte die jeweiligen Entscheidungen noch machen müssen. Die Einschränkung auf Journalismus habe ich mehrfach wiederholt, aber auch darauf hingewiesen, dass die DSGVO Spielraum für die Länder zum Schutz künstlerischer wie auch wissenschaftlicher Interessen lässt, die können aber erst verhandelt werden, wenn es zu solchen Streitfallen kommt. Du wolltest ein Gerichtsurteil - und entschuldige, deine Frage war nicht gerade präzise formuliert, also konnte ich nur interpretieren - wo entschieden wurde, dass die Anforderungen der DSGVO hinter andere Interessen rückt und so ein Beispiel habe ich dir gegeben, weil du der Meinung warst, die Gerichte befassen sich mit sowas eh nicht. Der Umstand, dass die DSGVO im Artikel 85 aber Spielraum für die jeweiligen Zwecke lässt, sollte deutlich machen, dass da auch noch weitere "Öffnungen" kommen werden.

    In dem Text von dir, auf den ich mich Bezog, stand nichts von Journalismus. Die Texte davor habe ich nicht mit einbezogen, da sich diese auf Artikel 13 bzw. dem Recht davor und nicht DSGVO bezogen. Deine Anpassung mit Journalismus und weiteren Einschränkungen kam danach.
    Dont_do_drugs schrieb: »
    @Svenja ich würde mich da gedanklich noch nicht zu heiß machen. Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....

    Dieser Satz bezieht sich meiner Meinung nach auf Fotografie bzw DSGVO allgemein und nicht um Journalismus alleine. Daher mein Kommentar, dass hier suggeriert wird, alles sei in Ordnung. Ist es nicht.

    Ich habe auch nicht geschrieben, dass sich Gerichte mit so etwas nicht befassen. Nur, dass ich bei der Anzahl an Beschwerden glaube, dass dies noch dauern wird bis es hier Urteile gibt. (Im konkreten Fall mehr Urteile)

    Wenn ich nun in deinem letzten Beitrag lese:
    ... dass die DSGVO Spielraum für die Länder zum Schutz künstlerischer wie auch wissenschaftlicher Interessen lässt, die können aber erst verhandelt werden, wenn es zu solchen Streitfallen kommt

    und dann das hier:
    Als die DSGVO kam, haben auch alle Fotografen den Untergang der Fotografie herbeibeschworen, da angeblich Personen als Beiwerk nicht mehr erlaubt seien, vor allem wegen der Pressefotografie. Was war am Ende? Nix....

    sehe ich einen Widerspruch oder es hängt sich einfach in dem Nebensatz mit "vor allem wegen der Pressefotografie" auf.
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