Dont_do_drugs schrieb: »Leute entweder ich will ne sauber geführte Plattform oder ich mach ne Trashbude wo jeder Sche** aufm Server liegt und kei en interessiert. Letzteres sollte eigtl nie zielführend sein.
Dont_do_drugs schrieb: »Ich habe bereits auf der vorherigen Seite meine Gedanken dazu niedergeschrieben, wie meine Lösung aussieht.
Dont_do_drugs schrieb: »Ich habe bereits auf der vorherigen Seite meine Gedanken dazu niedergeschrieben, wie meine Lösung aussieht.
Dont_do_drugs schrieb: »InvitationNotFound schrieb: »Dont_do_drugs schrieb: »Gibt ne google bildersuche, die gibt gut Rückschluss und zum Rest kann man sich auch weiterbilden. Ist alles ne frage des interesse.
Ist klar, weil die Google Bildersuche auch alles findet. Ebenfalls in jeder Form, egal wie abgeändert.
Warum muss ich nun an Axel Voss' Google Meme Rubrik denken?
https://twitter.com/CDU_CSU_EP/status/1108372306101968901
Ich hab bisher sogar Bilder finden können, die mit filtern editiert waren. Zwar dann nicht immer mehr über die rückwärtssuche, aber dennoch flott. Muss man halt auch wollen und bedienen können. Wenn man seine kleine Plattform kennt, kann man auch einschätzen, ob ein Bild von User xy kommen könnte, man merkt auch bei einem Fotografen schnell, ob stilistisch so viel unterschiedliches kommt, dass es zusamnengeklaut sein könnte, und wenn ein User eben zig ver-mal-filterte Bilder hochlädt deren vermuteten originalvorlagen professionell anmuten, stellst du dir auch selbstständig die Frage, warum ein top Fotograf es nötig hat, top Fotos zu verunfiltern. Und so geht's ewig weiter. Wenn man einen grundsinn dafür hat, wie und wo zu schauen, ist das alles nicht schwer.
Soldier224 schrieb: »Und das was du willst, also eine derart sauber geführte Plattform, erreichst du weder mit Googles Bildersuche noch mit Googles Filtern.
InvitationNotFound schrieb: »Dont_do_drugs schrieb: »Ich habe bereits auf der vorherigen Seite meine Gedanken dazu niedergeschrieben, wie meine Lösung aussieht.
Meinst du das hier:Dont_do_drugs schrieb: »InvitationNotFound schrieb: »Dont_do_drugs schrieb: »Gibt ne google bildersuche, die gibt gut Rückschluss und zum Rest kann man sich auch weiterbilden. Ist alles ne frage des interesse.
Ich bin mir da auch ziemlich sicher, dass bei dir einiges durchgehen würde (falls das nicht schon der Fall war). Nur wer soll dafür Haftbar sein? Die Firma, für die du arbeitest oder derjenige der den Müll hochgeladen hat. Dein Arbeitgeber? Echt jetzt?
Wer mal genau wissen möchte was das rechtlich alles bedeutet sollte sich mal hier schlau machen:
https://youtube.com/watch?v=IuZfMqEKpfY&list=PLMVVa92WNjHSb8HbzeJzK0RmfbB9t7kLm
Einfach mal diese PL durchforsten.
Der versucht mit seiner piqs.de Seite zu erläutern, warum Artikel 13 schlecht ist und beweist indirekt genau das Gegenteil.
Im guten Glauben ladet man sich jetzt Bilder von der Seite runter, um diese kommerziell zu verwenden. In Wahrheit haut man sich da vielleicht urheberrechtlich geschützte Sachen ins Portfolio, weil der Betreiber überhaupt nicht kontrolliert, was seine Nutzer da denn so hochladen.
Man könnte zwar sagen, dass man dann halt selbst kontrollieren muss, ob die Fotos geschützt sind. Aber die Seite macht da ja einen ganz andere Eindruck, Zitat:
"Alle Fotos können kostenfrei für eigene (Web-)Projekte verwendet werden, selbst wenn diese kommerziell sind."
Unglaublich genial...
Der versucht mit seiner piqs.de Seite zu erläutern, warum Artikel 13 schlecht ist und beweist indirekt genau das Gegenteil.
Im guten Glauben ladet man sich jetzt Bilder von der Seite runter, um diese kommerziell zu verwenden. In Wahrheit haut man sich da vielleicht urheberrechtlich geschützte Sachen ins Portfolio, weil der Betreiber überhaupt nicht kontrolliert, was seine Nutzer da denn so hochladen.
Man könnte zwar sagen, dass man dann halt selbst kontrollieren muss, ob die Fotos geschützt sind. Aber die Seite macht da ja einen ganz andere Eindruck, Zitat:
"Alle Fotos können kostenfrei für eigene (Web-)Projekte verwendet werden, selbst wenn diese kommerziell sind."
Unglaublich genial...
Er erklärt mehrfach zu seiner Seite, das ALLE Bilder die es dort gibt, von den Künstlern/Fotografen zur Verfügung gestellt wurden, DAMIT man diese frei nutzen kann, zB für die eigene WebSeite, Videos etc etc.
Das gibt es sogar für Musik, Sounds etc für HPs, eigene Videos oder Webseiten und nicht nur wie bei ihm Fotos.
Das ganze System gibt es nicht erst seit gestern und du erweckst gerade den Eindruck als wäre dir diese Art von kostenlosen, legalen Inhalten total unbekannt....
Aber die Bilder werden zu kommerziellen Zwecken angeboten... ganz großes Kino. rofl-copter
Wer mal genau wissen möchte was das rechtlich alles bedeutet sollte sich mal hier schlau machen:
https://youtube.com/watch?v=IuZfMqEKpfY&list=PLMVVa92WNjHSb8HbzeJzK0RmfbB9t7kLm
Einfach mal diese PL durchforsten.
Der Typ aus dieser Kanzlei verbreitet schon ein starkes Stück BS. Der versucht mit seiner piqs.de Seite zu erläutern, warum Artikel 13 schlecht ist und beweist indirekt genau das Gegenteil.
Im guten Glauben ladet man sich jetzt Bilder von der Seite runter, um diese kommerziell zu verwenden. In Wahrheit haut man sich da vielleicht urheberrechtlich geschützte Sachen ins Portfolio, weil der Betreiber überhaupt nicht kontrolliert, was seine Nutzer da denn so hochladen.
Man könnte zwar sagen, dass man dann halt selbst kontrollieren muss, ob die Fotos geschützt sind. Aber die Seite macht da ja einen ganz andere Eindruck, Zitat:
"Alle Fotos können kostenfrei für eigene (Web-)Projekte verwendet werden, selbst wenn diese kommerziell sind."
Unglaublich genial...
InvitationNotFound schrieb: »SorataArisugawa schrieb: »InvitationNotFound schrieb: »
[...]
Willst du ernst genommen werden? Tipp: Wunschdenken für die Zukunft, welches nicht Ansatzweise auf Tatsachen basiert, hilft nicht.
Jo Facebook Filter sind der Hammer:
https://bloomberg.com/news/articles/2019-03-16/zuckerberg-s-bad-week-gets-worse-with-live-streamed-shootingBut the ultimate blow came on Friday with the massacre of 50 people in New Zealand, streamed live on Facebook.The weekend didn’t offer much respite. Facebook said it managed to prevent 1.2 million uploads of the massacre video in the first 24 hours, but 300,000 versions made it to the platform before being removed.
Dein Wunschdenken, dass alles den Bach runter geht, ist aber angebracht? Sicherlich. Ist keine Panikmache oder so. Nicht im geringsten. Auch noch zweierlei Maß anlegen, macht dich noch ernstzunehmender. Repekt dafür.
Gerade für den Fall von Amokläufen bietet sich der Filter von Facebook nicht an, weil, wie du wüsstest, wenn du Ahnung von Maschinenlearning hättest, es immer Quellenmaterial brauch, an dem diese Filter üben. Das geht bei Amokläufen aus Täterperspektive naturgegebenermaßen schlecht. Weil das zum Glück selten vorkommt und noch seltener einer gleich mitfilmt.
Und das Facebook wieder mal nur halbherzig agiert, weil ihnen kein finzanieller Einbußen droht, interessiert doch hier nur am Rande. Es ist nicht so schwer, bei Bildern und Videos, bei denen man genau weiß, wie sie aussehen, genau diese mit Hilfe eines Filters abzufangen. Schwierig sind Varianten, bei denen nur kurze Teile von Audioschnipseln oder sonstige Dinge Urheberrechtsverletzungen darstellen. Da brauchts ne bessere KI für. Aber so genau willst du es ja nicht wissen.
Ich warte noch auf die Person aus dem KI Umfeld, die deine Ansicht vertritt. Noch nicht gefunden? Nur stimmen dagegen. Schade...
Dir ist klar, dass bei obigem Beispiel auch der erneute Upload in 20% der Fälle geglückt ist, obwohl das Material bekannt war? Oder einfach nur gut überlesen?
Und du willst mit KI jedes erdenkliche urheberrechtlich geschützte Material erkennen. In jeder Abänderung. Auch erkennen, ob es eine legale Nutzung davon ist (jop, die gibt es). Sorry, aber es ist nur reines Wunschdenken. Du findest, dass eine Situation nicht gut ist (wobei ich dir hier sogar noch tendenziell Recht gebe) und daher willst du irgendein Gesetzt. Egal, ob Zielführend oder Realisierbar. Die müssen dann halt schauen, was sie machen! Nicht mein Problem! (Und wie bereits schon erwähnt wurde, wird dies nicht nur die Grossen treffen. Die können tendenziell noch am besten damit umgehen...)
Wieso auch nicht, das ist unter bestimmten Gegebenheiten legal und normal!
Bist du wirklich sicher, das du dich mit dem Thema auskennst?
Macht gerade nicht wirklich den Eindruck als wüsstest du was du da so rausknallst.
Dont_do_drugs schrieb: »
brutal. ich hab jetzt mal die berühmtesten klassiker der no-gos diverser stockagenturen eingegeben, wirst du auf jeden fall mehr als fündig. mercedes-sterne, vw-logos, coca cole, empire state building, grottig fies schlechte monument valley bilder, die ganz bestimmt kein navajo property release haben, chrysler building... und las vegas haupthotelkette... ich brech ab...
und er suggeriert, kannste nutzen (ps: aber lies mal unsere regeln). Krass vor allem, nicht mal in den Regeln die unter der Zeile verlinkt sind, macht er darauf aufmerksam, dass man sich zur rechtlichen Lage der jeweiligen bilder wenigstens selbst ein Bild machen sollte, da die Bilder dennoch Rechte Dritter verletzen können. Andere Plattformen die ähnlich agieren, machen wenigstens so einen Warnhinweis irgendwo dazu.... das ist richtig bitter. der lässt potentielle bildsuchende für eigene projekte, die ahnungslos sind, direkt mit in die falle laufen.
Wieso auch nicht, das ist unter bestimmten Gegebenheiten legal und normal!
Bist du wirklich sicher, das du dich mit dem Thema auskennst?
Macht gerade nicht wirklich den Eindruck als wüsstest du was du da so rausknallst.
Ist sicher nicht leicht, wenn man merkt, dass man es selbst ist, der den falschen Ochsen hinterhergelaufen war.
Da sind persönliche Angriffe natürlich die letzte Verteidigung.
Wieso auch nicht, das ist unter bestimmten Gegebenheiten legal und normal!
Bist du wirklich sicher, das du dich mit dem Thema auskennst?
Macht gerade nicht wirklich den Eindruck als wüsstest du was du da so rausknallst.
Ist sicher nicht leicht, wenn man merkt, dass man es selbst ist, der den falschen Ochsen hinterhergelaufen war.
Da sind persönliche Angriffe natürlich die letzte Verteidigung.
Wo ist denn da ein persönlicher Angriff?
Das ist eine Feststellung.
Du kannst dir das natürlich mal durchlesen... https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/07/Fotorecht-Handbuch-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf
Wundert mich nur sehr stark, das DDD dieses Prinzip nicht kennt, da sie ja irgendetwas in dieser Richtung Beruflich oder als Hobby zu machen scheint.
Wieso auch nicht, das ist unter bestimmten Gegebenheiten legal und normal!
Bist du wirklich sicher, das du dich mit dem Thema auskennst?
Macht gerade nicht wirklich den Eindruck als wüsstest du was du da so rausknallst.
Ist sicher nicht leicht, wenn man merkt, dass man es selbst ist, der den falschen Ochsen hinterhergelaufen war.
Da sind persönliche Angriffe natürlich die letzte Verteidigung.
Wo ist denn da ein persönlicher Angriff?
Das ist eine Feststellung.
Du kannst dir das natürlich mal durchlesen... https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/07/Fotorecht-Handbuch-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf
Wundert mich nur sehr stark, das DDD dieses Prinzip nicht kennt, da sie ja irgendetwas in dieser Richtung Beruflich oder als Hobby zu machen scheint.
Du solltest selbst mal den Text lesen, den du hier verlinkst, Zitat:
„Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.“
Hintergrund des Erschöpfungsgrundsatzes ist der Gedanke, dass die Rechte des Urhebers an der Verbreitung nicht über die erstmalige Verbreitung (Recht zur Erstverbreitung) des Werkes oder eines Vervielfältigungsstückes hinausgehen kann. Allerdings greift der Erschöpfungsgrundsatz nur bei Werkexemplaren ein, die durch Veräußerung in den Verkehr gebracht wurden. Die unentgeltliche Abgabe ist davon nicht betroffen. Liegen die Voraussetzungen für eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts des Urhebers vor, kann ... der Erwerber das Werkstück beliebig veräußern, verschenken oder verleihen. Die Vermietung des Werkstücks durch den Erwerber ist allerdings gem. § 17 Abs. 2 UrhG ausdrücklich ausgeschlossen.
Man man man lesen... Urheberrechtsgeschützte Bilder die einem nicht gehören einfach irgendwo wegkopieren und dann für dritte kommerziell oder für deren kommerziellen Zwecke anbieten oder gar beides zusammen, wie es dieser erstklassige Anwalt tut, is nicht.
Dont_do_drugs schrieb: »
brutal. ich hab jetzt mal die berühmtesten klassiker der no-gos diverser stockagenturen eingegeben, wirst du auf jeden fall mehr als fündig. mercedes-sterne, vw-logos, coca cole, empire state building, grottig fies schlechte monument valley bilder, die ganz bestimmt kein navajo property release haben, chrysler building... und las vegas haupthotelkette... ich brech ab...
und er suggeriert, kannste nutzen (ps: aber lies mal unsere regeln). Krass vor allem, nicht mal in den Regeln die unter der Zeile verlinkt sind, macht er darauf aufmerksam, dass man sich zur rechtlichen Lage der jeweiligen bilder wenigstens selbst ein Bild machen sollte, da die Bilder dennoch Rechte Dritter verletzen können. Andere Plattformen die ähnlich agieren, machen wenigstens so einen Warnhinweis irgendwo dazu.... das ist richtig bitter. der lässt potentielle bildsuchende für eigene projekte, die ahnungslos sind, direkt mit in die falle laufen.
Soooo....
https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/07/Fotorecht-Handbuch-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf
Nächstes mal Augen aufmachen und lesen, zu finden auf seiner Webseite unter Fotorecht
Dann schreibt man auch keine Dinge die nicht stimmen und riskiert im schlimmsten Fall keine Anzeige wegen übler Nachrede
Habe es dennoch vorsichtshalber weitergeleitet
Wieso auch nicht, das ist unter bestimmten Gegebenheiten legal und normal!
Bist du wirklich sicher, das du dich mit dem Thema auskennst?
Macht gerade nicht wirklich den Eindruck als wüsstest du was du da so rausknallst.
Ist sicher nicht leicht, wenn man merkt, dass man es selbst ist, der den falschen Ochsen hinterhergelaufen war.
Da sind persönliche Angriffe natürlich die letzte Verteidigung.
Wo ist denn da ein persönlicher Angriff?
Das ist eine Feststellung.
Du kannst dir das natürlich mal durchlesen... https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/07/Fotorecht-Handbuch-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf
Wundert mich nur sehr stark, das DDD dieses Prinzip nicht kennt, da sie ja irgendetwas in dieser Richtung Beruflich oder als Hobby zu machen scheint.
Du solltest selbst mal den Text lesen, den du hier verlinkst, Zitat:
„Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.“
Hintergrund des Erschöpfungsgrundsatzes ist der Gedanke, dass die Rechte des Urhebers an der Verbreitung nicht über die erstmalige Verbreitung (Recht zur Erstverbreitung) des Werkes oder eines Vervielfältigungsstückes hinausgehen kann. Allerdings greift der Erschöpfungsgrundsatz nur bei Werkexemplaren ein, die durch Veräußerung in den Verkehr gebracht wurden. Die unentgeltliche Abgabe ist davon nicht betroffen. Liegen die Voraussetzungen für eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts des Urhebers vor, kann ... der Erwerber das Werkstück beliebig veräußern, verschenken oder verleihen. Die Vermietung des Werkstücks durch den Erwerber ist allerdings gem. § 17 Abs. 2 UrhG ausdrücklich ausgeschlossen.
Man man man lesen... Urheberrechtsgeschützte Bilder die einem nicht gehören einfach irgendwo wegkopieren und dann für dritte kommerziell oder für deren kommerziellen Zwecke anbieten oder gar beides zusammen, wie es dieser erstklassige Anwalt tut, is nicht.
1. Die Bilder die dort hochgeladen wurden/werden, sind nicht zu vermieten, sondern sind kostenlos nutzbar.
2. JEDER Uploader ist dort regestriert und authorisiert, anders als bei free upload, die idr immer anonym sind.
3. Jeder der dort ein Bild dort hochlädt garantiert, deswegen auch die regestrierung und authorisierung, das er auch der Urheber dieses Bildes ist. Fehler sind nicht ausgeschlossen das da auch Sachen hochgeladen werden, die dort nichts zu suchen haben. Diese Bilder werden dann idr schnellstmöglich von der Platform gelöscht. Fehlerquoten schließe ich auch nicht kategorisch aus.
4. Alle Bilder sind auch kommerziell nutzbar, da der Urheber der das Bild hoch geladen hat, und dessen relevanten Daten bekannt sind, die Webseite authorisiert hat diese Bilder frei anzubieten und eben auch kommerziell nutzbar sind, allerdings mit kleinen Einschränkungen, die eben Gesetzgebunden sind. Alle Bilder die NICHT diesen Richtlinien entsprechen, werden zeitnah gelöscht, genauso wie die Leute selbst, inkusive Anzeige - sagt er aber ALLES in dem Video.
Außerdem verstehst du gar nicht was da steht. Vermieten darf man geschützte Bilder sowieso nie. Und wenn der Urheber diese Bilder nicht veräußert hat, dann darf auch kein andere diese Bilder vervielfältigen und erst recht nicht kommerziell verbreiten.
1. Die Bilder die dort hochgeladen wurden/werden, sind nicht zu vermieten, sondern sind kostenlos nutzbar.
Wieso auch nicht, das ist unter bestimmten Gegebenheiten legal und normal!
Bist du wirklich sicher, das du dich mit dem Thema auskennst?
Macht gerade nicht wirklich den Eindruck als wüsstest du was du da so rausknallst.
Ist sicher nicht leicht, wenn man merkt, dass man es selbst ist, der den falschen Ochsen hinterhergelaufen war.
Da sind persönliche Angriffe natürlich die letzte Verteidigung.
Wo ist denn da ein persönlicher Angriff?
Das ist eine Feststellung.
Du kannst dir das natürlich mal durchlesen... https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/07/Fotorecht-Handbuch-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf
Wundert mich nur sehr stark, das DDD dieses Prinzip nicht kennt, da sie ja irgendetwas in dieser Richtung Beruflich oder als Hobby zu machen scheint.
Du solltest selbst mal den Text lesen, den du hier verlinkst, Zitat:
„Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.“
Hintergrund des Erschöpfungsgrundsatzes ist der Gedanke, dass die Rechte des Urhebers an der Verbreitung nicht über die erstmalige Verbreitung (Recht zur Erstverbreitung) des Werkes oder eines Vervielfältigungsstückes hinausgehen kann. Allerdings greift der Erschöpfungsgrundsatz nur bei Werkexemplaren ein, die durch Veräußerung in den Verkehr gebracht wurden. Die unentgeltliche Abgabe ist davon nicht betroffen. Liegen die Voraussetzungen für eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts des Urhebers vor, kann ... der Erwerber das Werkstück beliebig veräußern, verschenken oder verleihen. Die Vermietung des Werkstücks durch den Erwerber ist allerdings gem. § 17 Abs. 2 UrhG ausdrücklich ausgeschlossen.
Man man man lesen... Urheberrechtsgeschützte Bilder die einem nicht gehören einfach irgendwo wegkopieren und dann für dritte kommerziell oder für deren kommerziellen Zwecke anbieten oder gar beides zusammen, wie es dieser erstklassige Anwalt tut, is nicht.
1. Die Bilder die dort hochgeladen wurden/werden, sind nicht zu vermieten, sondern sind kostenlos nutzbar.
2. JEDER Uploader ist dort regestriert und authorisiert, anders als bei free upload, die idr immer anonym sind.
3. Jeder der dort ein Bild dort hochlädt garantiert, deswegen auch die regestrierung und authorisierung, das er auch der Urheber dieses Bildes ist. Fehler sind nicht ausgeschlossen das da auch Sachen hochgeladen werden, die dort nichts zu suchen haben. Diese Bilder werden dann idr schnellstmöglich von der Platform gelöscht. Fehlerquoten schließe ich auch nicht kategorisch aus.
4. Alle Bilder sind auch kommerziell nutzbar, da der Urheber der das Bild hoch geladen hat, und dessen relevanten Daten bekannt sind, die Webseite authorisiert hat diese Bilder frei anzubieten und eben auch kommerziell nutzbar sind, allerdings mit kleinen Einschränkungen, die eben Gesetzgebunden sind. Alle Bilder die NICHT diesen Richtlinien entsprechen, werden zeitnah gelöscht, genauso wie die Leute selbst, inkusive Anzeige - sagt er aber ALLES in dem Video.
SorataArisugawa schrieb: »InvitationNotFound schrieb: »SorataArisugawa schrieb: »InvitationNotFound schrieb: »
[...]
Willst du ernst genommen werden? Tipp: Wunschdenken für die Zukunft, welches nicht Ansatzweise auf Tatsachen basiert, hilft nicht.
Jo Facebook Filter sind der Hammer:
https://bloomberg.com/news/articles/2019-03-16/zuckerberg-s-bad-week-gets-worse-with-live-streamed-shootingBut the ultimate blow came on Friday with the massacre of 50 people in New Zealand, streamed live on Facebook.The weekend didn’t offer much respite. Facebook said it managed to prevent 1.2 million uploads of the massacre video in the first 24 hours, but 300,000 versions made it to the platform before being removed.
Dein Wunschdenken, dass alles den Bach runter geht, ist aber angebracht? Sicherlich. Ist keine Panikmache oder so. Nicht im geringsten. Auch noch zweierlei Maß anlegen, macht dich noch ernstzunehmender. Repekt dafür.
Gerade für den Fall von Amokläufen bietet sich der Filter von Facebook nicht an, weil, wie du wüsstest, wenn du Ahnung von Maschinenlearning hättest, es immer Quellenmaterial brauch, an dem diese Filter üben. Das geht bei Amokläufen aus Täterperspektive naturgegebenermaßen schlecht. Weil das zum Glück selten vorkommt und noch seltener einer gleich mitfilmt.
Und das Facebook wieder mal nur halbherzig agiert, weil ihnen kein finzanieller Einbußen droht, interessiert doch hier nur am Rande. Es ist nicht so schwer, bei Bildern und Videos, bei denen man genau weiß, wie sie aussehen, genau diese mit Hilfe eines Filters abzufangen. Schwierig sind Varianten, bei denen nur kurze Teile von Audioschnipseln oder sonstige Dinge Urheberrechtsverletzungen darstellen. Da brauchts ne bessere KI für. Aber so genau willst du es ja nicht wissen.
Ich warte noch auf die Person aus dem KI Umfeld, die deine Ansicht vertritt. Noch nicht gefunden? Nur stimmen dagegen. Schade...
Dir ist klar, dass bei obigem Beispiel auch der erneute Upload in 20% der Fälle geglückt ist, obwohl das Material bekannt war? Oder einfach nur gut überlesen?
Und du willst mit KI jedes erdenkliche urheberrechtlich geschützte Material erkennen. In jeder Abänderung. Auch erkennen, ob es eine legale Nutzung davon ist (jop, die gibt es). Sorry, aber es ist nur reines Wunschdenken. Du findest, dass eine Situation nicht gut ist (wobei ich dir hier sogar noch tendenziell Recht gebe) und daher willst du irgendein Gesetzt. Egal, ob Zielführend oder Realisierbar. Die müssen dann halt schauen, was sie machen! Nicht mein Problem! (Und wie bereits schon erwähnt wurde, wird dies nicht nur die Grossen treffen. Die können tendenziell noch am besten damit umgehen...)
Und, ist eben ein Forschungsfeld. Jeder der Wissenschaftler, der halbwegs sich als Wissenschaftler sieht, wird wissen, dass man nicht einfach so ne wissenschaftliche Vorraussage machen kann, es sei den, man macht ne ordentliche Simulation. Dafür hat aber keine die Daten(schon alleine, weil ja noch nicht mal der Rahmen wie zum Beispiel die entsprechenden Gesetze richtig klar sind), daher gibt es keine wirkliche wissenschaftlich gestütze Prognose. Und daher sagen sie halt, was ist. Und aktuell hats noch keiner richtig versucht.
Und die 300.000 Fälle haben die dann durch händisches Aussuchen bemerkt? Oder indem sie nen Algorithmus haben drüber laufen lassen? Facebook hat hier einfach nur wieder mal gezeigt, dass es nur halbherzig reagiert, war ja auch nicht wirklich ne Strafe zu erwarten. Das hab ich oben schon mal geschrieben. Aber das hast du wohl einfach überlesen...
Weil du es dir nicht vorstellen kannst, heißt es nicht, dass es nicht möglich ist, bzw. sogar noch sein wird.
Es auch nicht irgend ein Gesetz, sondern eins, was nun endlich (nachdem lange Wildweststimmung im Internet herrschte), auch mal die Betreiber der Plattformen mit in die Verantwortung zieht. Und zwar nicht nur son bisschen. Aha, die großen können auf einmal damit am besten umgehen, aber Youtube ist der Problemfall, weil da 400h Videos jede Minute hochgeladen werden. Irgendwie widersprichst du dir gerade selbst, mekrste selbst, ne?
Du hast schon in dem Video mitbekommen, dass es auf seiner Seite Urheberrechtsverletzungen gab. Das hat er zugegeben und auch, dass er gar nicht weiß, was da noch so los ist.
Dir kommt schon in den Sinn, dass die Leute die sich dort authorisieren, nicht nur ihre eigenen Bilder hochladen? Was ja auch noch zusätzlich von Verbi bestätigt ist...
Außerdem verstehst du gar nicht was da steht. Vermieten darf man geschützte Bilder sowieso nie. Und wenn der Urheber diese Bilder nicht veräußert hat, dann darf auch kein andere diese Bilder vervielfältigen und erst recht nicht kommerziell verbreiten.
Dont_do_drugs schrieb: »diese webseite ist wirklich der prototyp eines beispiels, über das wir hier so schön diskutieren. der kleine hobbyplattformbetreiber der ja ach so gar keine zeit hat. schnief.
Dont_do_drugs schrieb: »diese webseite ist wirklich der prototyp eines beispiels, über das wir hier so schön diskutieren. der kleine hobbyplattformbetreiber der ja ach so gar keine zeit hat. schnief.
So wie ich das mitbekommen habe, hat er privat diese Plattform 2007 erstellt - und ich gehe schon davon aus, dass so alte Bilder wie von 2010 mehr als nur 1 mal geprüft worden sind ob alles seine Richtigkeit hat, jedenfalls sollte es so sein, da es genau unter sein berufliches Genre fällt .
Dont_do_drugs schrieb: »
die hatten auch damals schon keine richtigkeit.
Dont_do_drugs schrieb: »
die hatten auch damals schon keine richtigkeit.
Woran machst du das fest?
Dont_do_drugs schrieb: »....die höchst unprofessionell sind (sieht man an den schlechten Fotos, das sind alles Laien und Hobbyknippser).