Für die Betroffenen keine schöne Situation, aber man erwirbt halt nicht die Server direkt beim Spielekauf. Im Grunde geht es hier nur um Pixel, auch wenn das für uns natürlich mehr als das ist. Vor Gericht würde ich keine Chance sehen und mir wäre es das Risiko auch nicht Wert, bei einer Niederlage die Kosten tragen zu müssen.
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschutzstelle oder -einrichtung teilnehmen.
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Soweit nicht nach geltendem Recht und den Gesetzlichen Verpflichtungen (gemäß der Definition in Abschnitt 1) untersagt, kann ZeniMax Ihren Zugriff auf, Erhalt, Spielen oder Nutzen von einige(n) oder alle(r) Dienste jederzeit einschränken, sperren oder kündigen.
Protector1981 schrieb: »Nun ist es an EUCH, rauszufinden, ob und wie weit es im Europäischen Wirtschaftsraum legal ist, dass so zu machen.
Protector1981 schrieb: »]Soweit nicht nach geltendem Recht und den Gesetzlichen Verpflichtungen (gemäß der Definition in Abschnitt 1) untersagt, kann ZeniMax Ihren Zugriff auf, Erhalt, Spielen oder Nutzen von einige(n) oder alle(r) Dienste jederzeit einschränken, sperren oder kündigen.
Hellbend64 schrieb: »AGB zu rezitieren ist so sinnvoll wie Reiskörner zählen oder Kohle zu putzen.
In denen steht derart viel Unsinn der Rechtlich nicht ok und damit unwirksam ist.
Zu hinterfragen ob es ok ist und welche Möglichkeiten einem zur Verfügung stehen, ist angesagt und manchmal muss man eben auf Vorreiter hoffen, die nicht alles hinnehmen, was wer wie geartet in AGB verpackt hat, bei denen einem das Lachen ausbrechen kann. Die Leute und in diesem Falle die Spieler glauben einfach alles.
Wenn auch nur irgendwo die Compliance mit im Spiel ist, dann geht so manch einem Anbieter schon der Ar... auf Grundeis.
Die Zeiten haben sich geändert und das ist auch gut so. Es ist überfällig.
Und nochmal...
...man muss sich nicht von irgendeinem Hansel sagen lassen, das rungeheult wird. Es reicht mittlerweile in vielerlei Richtung und Hinsicht.
Protector1981 schrieb: »]Soweit nicht nach geltendem Recht und den Gesetzlichen Verpflichtungen (gemäß der Definition in Abschnitt 1) untersagt, kann ZeniMax Ihren Zugriff auf, Erhalt, Spielen oder Nutzen von einige(n) oder alle(r) Dienste jederzeit einschränken, sperren oder kündigen.
Das ist für mich dennoch kein Freifahrtschein für einen willkürlichen Bann. Es muss immer noch einen plausiblen Grund dafür geben. Den gab es beim letzten Mal nicht und beim vorletzten Mal auch nicht.
Ich glaube auch nicht, dass sich beim nächsten Mal etwas ändert. ZOS tickt so. Na ja ...