Soldier224 schrieb: »Hm.. für mich persönlich kein Problem. Sehe es aber immer kritisch wenn man aufrüsten muss um ein Spiel zu spielen dass man bereits gespielt hat. Sei es Software oder Hardwaretechnisch. Hoffe dass das zu keinen Problemen führen wird bei denen die bisher den 32 Bit Clienten genutzt haben.
Denke auch, das 64-bit mehr als Standart ist heutzutage, aber wenn Morrowind als Systemvoraussetzung 32-bit angegeben hat (bin grad zu faul nachzuschauen, aber kann ich mir so vorstellen), dann müssten jene, die nächstes Jahr nicht mehr zocken können, eigentlich den Kaufpreis zurückbekommen, oder?
Auch wenn ich mir schwer vorstellen kann, das es da draußen jemanden gibt, der nur auf 32-bit System zockt.
Nö, denn sie haben ja wie alle die Dienstleistungsbedingungen akzeptiert. Dort steht unter anderem:Denke auch, das 64-bit mehr als Standart [sic!] ist heutzutage, aber wenn Morrowind als Systemvoraussetzung 32-bit angegeben hat (bin grad zu faul nachzuschauen, aber kann ich mir so vorstellen), dann müssten jene, die nächstes Jahr nicht mehr zocken können, eigentlich den Kaufpreis zurückbekommen, oder?
Dazu zählen auch die Systemvoraussetzungen.ZeniMax kann jederzeit mit oder ohne Ihre Benachrichtigung Dienstleistungen ausbessern, aktualisieren oder modifizieren.
Ob es sich hierbei um eine Leistungsstörung gemäß BGB handelt müssen dann die Rechtsverdreher entschlüsseln. Ein Produkt, dass nach sechs Monaten nicht mehr benutzbar ist, könnte unter Gewährleistung fallen.
Hast du gerade eine da? Dann schau doch bitte mal, ob da nicht irgendwo der SatzVon den AGBs steht auch nix auf der Spielepackung.
KhajitFurTrader schrieb: »Hast du gerade eine da? Dann schau doch bitte mal, ob da nicht irgendwo der SatzVon den AGBs steht auch nix auf der Spielepackung.
Die Systemanforderungen können sich jederzeit ändern.
auf der Packung steht. Im Online-Store steht er direkt unter den Systemvoraussetzungen. Genauso wie der Hinweis auf die Notwendigkeit der Zustimmung zur EULA. Mit Link.
Ob es sich hierbei um eine Leistungsstörung gemäß BGB handelt müssen dann die Rechtsverdreher entschlüsseln. Ein Produkt, dass nach sechs Monaten nicht mehr benutzbar ist, könnte unter Gewährleistung fallen.
Wer sagt, dass Leute mit 32 bit Client keinen 6 Monatsmietvertrag haben?.
Ich persönlich kenne Niemanden, der noch mit 32bit unterwegs ist. Da hat ZOS bestimmt exakte Zahlen.
ZOS_GinaBruno schrieb: »Starting next year in Update 17, we will no longer be supporting the 32-bit client due to there being significant memory limitations with a 32-bit client, in conjunction with having the minimum system requirement of 3GB RAM. We’ve found that only a very small percentage of our players are still utilizing this client, with some of you choosing to run this client over the 64-bit client.
Was man mal versuchen müsste, da bin ich mir gerade nicht sicher, ist ob der 64 bit Client auf einem 32 bit System läuft.
Bei vielen Softwareprodukten ist das nicht möglich, aber das heißt ja hier nichts......
Soldier224 schrieb: »Ob es sich hierbei um eine Leistungsstörung gemäß BGB handelt müssen dann die Rechtsverdreher entschlüsseln. Ein Produkt, dass nach sechs Monaten nicht mehr benutzbar ist, könnte unter Gewährleistung fallen.
Was du erwirbst ist wenn du ein Abo zahlst, dass du 1 Monat lang das Spiel nutzen kannst wenn du dich an die Regeln hältst. Im Grunde mietet man das Spiel und kauft sich nur das Recht das Spiel spielen zu dürfen. Mehr nicht. Würde man jetzt das MMO schließen und man hätte noch 1 Monat Abo bezahlt darf man natürlich Geld zurückfordern. Oder wenn man das Spiel erst kurz davor gekauft hätte in dem Wissen man könnte es auch spielen.
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Vielleicht ist ja dann mehr Zeit für die Bekämpfung von Bots. ;-)TorvenTool schrieb: »Ich find's super, bedeutet es doch, voller Fokus auf die 64-bit Entwicklung. Ob's was bringt, wissen wir nicht .
Vielleicht ist ja dann mehr Zeit für die Bekämpfung von Bots. ;-)TorvenTool schrieb: »Ich find's super, bedeutet es doch, voller Fokus auf die 64-bit Entwicklung. Ob's was bringt, wissen wir nicht .