Lodorrsfluch schrieb: »Ich bezahle mein Abo immer mit Paysafecard. An mein Konto lass ich eine Firma wie Zos nicht ran. Und wenn die zweimal abbuchen und bei entsprechender Reaktion mit einem Bann kommen, würde ich meinen Anwalt einschalten. Weil, das grenzt ja schon an Betrug, auch wenn es nur Unfähigkeit ist. Aber bei Zos musst du mit allen rechnen.
Lodorrsfluch schrieb: »Ich bezahle mein Abo immer mit Paysafecard. An mein Konto lass ich eine Firma wie Zos nicht ran. Und wenn die zweimal abbuchen und bei entsprechender Reaktion mit einem Bann kommen, würde ich meinen Anwalt einschalten. Weil, das grenzt ja schon an Betrug, auch wenn es nur Unfähigkeit ist. Aber bei Zos musst du mit allen rechnen.
Protector1981 schrieb: »Bei falschen oder fehlerhaften Abbuchungen, egal wo, ist es meiner Meinung nach, immer der falsche Weg einfach so eine Lastschrift zurückzuholen, egal in welchem Zusammenhang sie steht. Normalerweise tritt man erst mit entsprechender Firma in Kontakt.
Protector1981 schrieb: »Schließlich buchst du ja auch nicht einfach deine Monatsgebühren von Mobilfunk oder DSL zurück, wenn ewig was nicht funktioniert, oder sie falsch abgebucht haben, ...
Eine Doppelbuchung kann nicht nur durch ZOS entstehen, sondern auch durch PayPal oder der Hausbank. Bei mir war Letzteres mal der Fall - meine Hausbank hatte zwei oder drei Buchungen doppelt durchgeführt. Muss wohl bei mehreren Kunden passiert sein, denn es gab dann eine Info, dass das umgehend wieder storniert bzw. rückgebucht wird.
Von daher würde ich wohl erstmal bei meiner Bank antanzen. Auf die Schlawiner muss man (auch) aufpassen...
Keiner weiß, was genau passiert ist, aber Hauptsache schon mal laut Anwalt schreien. Dann kannste dem die schließlich zurückgebuchte Kohle ja gleich weiterreichen.
Keiner weiß, was genau passiert ist, aber Hauptsache schon mal laut Anwalt schreien. Dann kannste dem die schließlich zurückgebuchte Kohle ja gleich weiterreichen.
Dont_do_drugs schrieb: »Ja und nein, in der Theorie wäre Eso+ Sperre der bessere Weg. Die Accountsperre kommt wohl eher aufgrund der automatisierten Annahme des Leistungsbetrugs zustande. Ich vermute, dass die Vorgehensweise in den AGB abgedeckt ist. Kunde nimmt Dienstleistung in Anspruch und schuldet laut Zos dann Geld. Ist ja auch egal, es befremdet mich auch.
Keiner weiß, was genau passiert ist, aber Hauptsache schon mal laut Anwalt schreien. Dann kannste dem die schließlich zurückgebuchte Kohle ja gleich weiterreichen.
Xatrumateus schrieb: »Zitat: "Als einmalige Ausnahme...........