Bei mir kommt immer die Antwort, dass die Mail an
ads@zenimax.com
nicht zustellbar ist.
War vor ein paar Tagen und ist immer noch.
Wo kann man nach dem abnicken der AGBs diese noch mal einsehen?
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War vor ein paar Tagen und ist immer noch.
Wo kann man nach dem abnicken der AGBs diese noch mal einsehen?
@ar558
Doch, genau das wird einem jeden Menschen zugemutet welcher für sich Geschäftstüchtigkeit in Anspruch nehmen will. Wer sich dazu ausserstande fühlt muss einen Beistand oder Vormundschaft beantragen, oder aber mit den Konsequenzen leben.
Ein Unternehmen / eine Organisation welche ihre rechtlich verbindlichen Dokumente ihren Geschäftspartnern / Kunden nur Ausschnittsweise, Zusammengefasst oder in sonst irgend einer Art ver- / oder abgeändert zur Unterschrift / Einverständnisnahme vorlegt, kann dann auch nur noch Anspruch auf die rechtliche Verbindlichkeit dieser Version erheben.
Kannst Du Dir irgendeine anerkannte Instanz zur Prüfung rechtlich verbindlicher Vertragswerke und / oder zugehörigen Dokumente vorstellen, welche Argumenten wie "wegen zuviel Text nicht gelesen- / Inhalt des Textes nicht verstanden aber trotzdem mein Einverständnis gegeben", "wegen kundenfreundlichkeit nur zur Zusammenfassung/ Auszüge/ anders formulierte Stellen des Dokuments das Einverständnis eingeholt, aber gelten soll was Anderes/ das Ganze" irgendwelches Gewicht beimessen?