Irren ist menschlich und Fehler passieren. Ein Hinweis auf Verbesserungswürdigkeit ist ok, aber wenn man Vorsatz nicht beweisen kann, dann ist es nicht hilfreich, ihn zu unterstellen.Digital_Frontier schrieb: »@KhajitFurTrader, ich versteh euer gebrabbel dumm herum nicht.
Außerdem gehen Produkte + Textliche Inhalte durch eine Kontrolle. Wenn da sowas nicht auffällt, dann ist die Abteilung für zur Endkontrolle für eine neue Schulung bereit.
Lies die TOS mal von Anfang an, in Absatz 1 wird definiert, was so alles unter den Begriff "Dienstleistungen" fällt.Digital_Frontier schrieb: »Deine Textpassage, auch wenn du dir mühe fürs Quoten gemacht hast, trifft in diesem Punkt nicht zu, da es sich weder um einen Patch / Update / Modifikation handelt, sondern ein separat erworbenes Produkt.
Du solltest aber schon wissen, welchen Bedingungen du zustimmst und in wie weit sie deine Rechte betreffen, bzw. einschränken. Hier nochmal die Passage:Digital_Frontier schrieb: »Hab ich getan und eine wirkliche Definition ist nicht vorhanden sondern eher sehr Waage und schwammig formuliert.
Darauf möchte ich mich nicht wirklich fest machen.
In diesem Sinne gehören Inhalte (DLCs sind solche; der In-Game Shop auch) also zu einem Spiel, welches wiederum eine Dienstleisung ist; diese wiederum unterliegt den oben in Abschnitt 6 genannten Einschränkungen. Ergo ist ZOS danach nicht verpflichtet, Fehler oder Mängel in DLCs oder dem Shop zu berichtigen.ZeniMax bietet eine große Bandbreite an Dienstleistungen auf PC, Mac, iOS-Geräten, Konsolen und Mobilgeräten an, insbesondere: (i) Zugang zu Inhalten (in Abschnitt 2 definiert), (ii) Spiele und andere Produkte oder Dienstleistungen, die Sie installieren oder spielen, insbesondere das/die Computer- und Konsolenunterhaltungssoftwarespiel(e) von ZeniMax (gemeinschaftlich das/die "Spiel(e)"), (iii) Software, insbesondere Software Dritter ("Software"), und (iv) damit verbundene Dienstleistungen wie Mitgliedschaftsprogramme mit besonderen Vorteilen für Mitglieder, Herunterladen und Hochladen von Medien, Foren und zusätzliche Features (zusammen mit den Inhalten, Spielen und Software gemeinschaftlich als "Dienstleistungen" bezeichnet). In diesen Dienstleistungsbedingungen erfasst der Begriff "Spiel" Inhalte, die im Spiel genutzt werden oder zur Verfügung stehen oder die auf das Spiel oder die Software, die das Spielen erleichtert, anwendbar sind, es sei denn, dass der Zusammenhang ein anderes Begriffsverständnis erfordert.
Naja, hierzulande und anderswo gilt die Unschuldsvermutung: Jemand gilt solange als unschuldig, bis die Schuld nachgewiesen werden kann. Da du den Vorwurf des Blendens in den Raum gestellt hast...Digital_Frontier schrieb: »Was aber den Vorsatz angeht, das muss ich nach rechtlicher Lage nicht beweisen. Der Spielball hat da schon meine Seite des Feldes verlassen.
KhajitFurTrader schrieb: »
Aber worüber reden wir? Es ist klar, dass die Überschrift eines Tooltips missverständlich formuliert worden ist; der Textinhalt desselben erwähnt zwei von drei dort genannten Gegenständen nicht. Es sind sich wohl alle einig, dass man das bei Gelegenheit korrigieren sollte; wenn's dafür nen Client-Patch braucht, muss man halt bis zum nächsten Wartungsfenster warten.