Es kann mit deutschem Recht nicht vereinbar sein, dass der Kunde von einem falschen Anbieter "übers Ohr gehauen" wird und er dann die Konsequenzen tragen muss. Der richtige Weg kann nur sein, dass der Geschädigte (Zenimax) versucht den Täter (Den Anbieter des Spiels) zu belangen ohne die unbeteiligten/unwissenden Kunden zu schädigen (Im Zweigel für den Angeklagten).
Wie lange waren diese Codes denn aktiv bzw. wie teuer waren sie zum damaligen Zeitpunkt?
Deutlich unter dem Marktpreis oder nur leicht darunter?
Greift denn hier §935 BGB?
Meines Wissens nach handelt es sich nicht um einen Diebstahl, da entweder Zenimax oder der Subunternehmer freiwillig die Codes an den Betrüger ausgehändigt hat.
Ergo kein Diebstahl sondern Betrug.
Daher frage ich mich, ob nicht vielmehr §932 BGB (gutgläubiger Erwerb) unter Berücksichtigung obiger Fragen zutrifft.
Ich bin selber juristischer Laie, daher entschuldige ich mich vorab, falls meine Vermutungen hier falsch sind.
Mr-Merciless schrieb: »Lizenzen von einem reseller zu kaufen birgt halt immer ein gewisses Risiko. Wenn keyseller bei kinguin oder gamekeyfinder die keys für ~ 40 € anbieten, darf man sich nicht wundern wenn man bei dem Preis von 20-30 € nem Kreditkarten-Dieb das Geld schenkt.
Hallo.
Obwohl ich selbst nicht betroffen bin, geht es mir auf den Keks, dass Spieler die für einen Code bezahlt haben nun gesperrt werden, da nachträglich festgestellt wurde, dass diese unrechtmäßig sein sollen. Es betrifft Leute aus meiner Freundesliste und auch welche aus verschiedenen Gilden. Sehr nette, aktive Spieler.
...............
Du hast doch mit ESO eh aufgehört???
http://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/171508/eso-ausgelaufen-keine-erneuerung#latest
Fängt jetzt das haten an?
Direkt Händler wegen Betruges anzeigen und gut is.
"Geiz ist geil"-Mentalität?Und warum Händler (Dritte) unterstützen, wenn man doch ebensogut ZOS direkt unterstützen kann, indem man das Produkt dort erwirbt?
Digital_Frontier schrieb: »
Preise waren von 5-20 Euro.
Die Codes wurden auch ned Betrügerisch ausgehändigt sondern zb billig im Ostblock gekauft, bei uns teurer Verkauft und dann per Rücklastschrift vom Original Händler wieder das Geld zurück gezogen.
Was aber nur eine der Vorgehensweisen ist.
Sofern dein Beispiel zutrifft, ist es "nur" ein Betrug, so dass hier Diebstahl und eventuelle Hehlerei wegfallen.
An Diebstahl kann man kein Eigentum (oder ist es eher Besitz?) erwerben, wohingegen bei einer ursprünglich durch Betrug erlangten Sache dies erstmal grundsätzlich möglich ist.
1. Dienstleistungen; Ihr Konto/Ihre Konten
[...]
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Ich habe mir noch mal alle Posts durchgelesen und kann beim besten Willen keine Schadenfreude erkennen, bei niemandem. Es ist auch kein Vorurteil zu sagen, dass Lug und Betrug nur, oder insbesondere, dann gut funktionieren, wenn der Verstand des Opfers durch Habgier vernebelt ist. mundus vult decipi, sollte man nie vergessen.Ich finde es nur schade, wie hier einige aufgrund von Vorurteilen ("Geiz-ist-geil-Mentalität") andere vorverurteilen bzw. geradezu vor Schadenfreude aufgehen.
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Dieser Auffassung kann ich nicht folgen. Die "Kunden" haben doch zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Nutzungsrecht bei ZeniMax selber erworben. Wie sollte sich daraus ein Recht auf "Ersatzleistung" ergeben, wenn gar kein derartiger Anspruch zustande gekommen ist?Die Kunden haben ein Anspruch auf Ersatzleistungen oder ihr Produkt (bzw hier Nutzungsrecht).
ZeniMax weiß selber, dass derartige Ansprüche schwierig bis gar nicht durchzusetzen sind und wenn überhaupt wahrscheinlich mehr Geld an Justizkosten verbrennt, als durch die unwahrscheinliche erfolgreiche Einforderung der offenen Posten eingebracht werden. Selbst wenn die beteiligten Firmen oder Personen zivilrechtlich verurteilt würden, dann sind sie meistens "zufällig" zahlungsunfähig. Da geht das Deaktivieren der betroffenen Keys doch viel einfacher, schneller und kostengünstiger.Zenimax hat Anspruch auf das Geld das ihnen verwehrt wurde - aber nicht vom Kunden, sondern vom Zwischenhändler.
Die Verbraucherzentrale ist keine Strafverfolgungsbehörde. War sie nie, wird sie nie sein. Die Kriminalpolizei ist zuständig für Ermittlungen und Sicherstellung von straftatsrelevanten Beweismitteln, die Staatsanwaltschaft für Erhebung und Vertretung der Anklage für den Fall der Straftat (Betrug). Schadensersatzansprüche wiederum sind ein davon getrennter zivilrechtlicher Prozess. Wie gesagt, mach dich doch erstmal schlau, bevor du unsinnige Dinge einforderst...Das einzig Sinnvolle ist: Wenn Zenimax und Kunde zusammen gegen die Zwischenhändler vorgehen. Und das am Besten über die Verbraucherzentrale.
Dieser Auffassung kann ich nicht folgen. Die "Kunden" haben doch zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Nutzungsrecht bei ZeniMax selber erworben. Wie sollte sich daraus ein Recht auf "Ersatzleistung" ergeben, wenn gar kein derartiger Anspruch zustande gekommen ist?
ZeniMax weiß selber, dass derartige Ansprüche schwierig bis gar nicht durchzusetzen sind und wenn überhaupt wahrscheinlich mehr Geld an Justizkosten verbrennt, als durch die unwahrscheinliche erfolgreiche Einforderung der offenen Posten eingebracht werden. Selbst wenn die beteiligten Firmen oder Personen zivilrechtlich verurteilt würden, dann sind sie meistens "zufällig" zahlungsunfähig. Da geht das Deaktivieren der betroffenen Keys doch viel einfacher, schneller und kostengünstiger.
Die Verbraucherzentrale ist keine Strafverfolgungsbehörde. War sie nie, wird sie nie sein. Die Kriminalpolizei ist zuständig für Ermittlungen und Sicherstellung von straftatsrelevanten Beweismitteln, die Staatsanwaltschaft für Erhebung und Vertretung der Anklage für den Fall der Straftat (Betrug). Schadensersatzansprüche wiederum sind ein davon getrennter zivilrechtlicher Prozess. Wie gesagt, mach dich doch erstmal schlau, bevor du unsinnige Dinge einforderst...
Wenn der betrogene Käufer nicht eindeutig wusste, worauf er sich einlässt ist das Recht auch auf seiner Seite. Und dass er wusste, was er tut, muss ihm erstmal nachgewiesen werden.