Du übersiehst geflissentlich ein paar wesentliche Punkte: Die Waschmaschine verbleibt, laut so ziemlich allen AGBs, die mit dem BGB übereinstimmen müssen, um wirksam zu sein, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung im Eigentum des Herstellers und geht erst danach in das Eigentum des Käufers über. Bis dahin ist er nur der Besitzer und kann sie natürlich weiterverkaufen, allerdings geht sie damit auch nicht in das Eigentum des neuen Käufers über, sondern nur in seinen Besitz. Denn nach §935 BGB kann es keinen gutgläubigen Erwerb einer illegal erlangten Sache geben. Das kannst du drehen und wenden, wie du möchtest, aber so ist es nunmal.Es ist genau so: Du kaufst eine Waschmaschine. Bekommst sie und bezahlst den Kredit nicht. Verkaufst sie aber an mich weiter. Dann ist es meine Waschmaschine und kann mir nicht einfach weggenommen werden. Außer: mir wurden gerichtlich Schadensersatzanspruch zugesichert oder ich wusste, dass du sie nicht bezahlt hast (was mir erstmal nachgewiesen werden muss). Diese beiden Schritte - die Einigung oder der Nachweis - fehlen bei Zenimax vorgehen komplett. Der offene Kredit ist ein Problem zwischen dir und dem Waschmaschinenverkäufer.
Ja, darauf, das du es nicht verstehen willst und durch das Konstruieren von irrelevanten RL-Beispieln versuchst, irgendwie deine Position zu retten.Und ziemlich sicher kommt kein Mechaniker vorbei und deaktiviert die Waschmaschine. (Deaktivierung der Codes). Wäre die Waschmaschine aber schon kaputt gewesen, könnte ich auch keinen Anspruch beim (auch Betrogenem) Hersteller auf eine funktionierende erheben - du siehst worauf ich hinaus will?
Das heißt im Umkehrschluß, wenn du Dienstleistungen (Lizenzen etc. pp.) von NICHT von ZeniMax autorisierten Wiederverkäufern kaufst, dann hast du noch nicht einmal einen Anspruch darauf, dass ZeniMax aufgrund ihrer Dienstleistungsbedingungen/AGBs, ihrer Gewährleistungspflicht, oder sonstigen sich aus Gesetzen ergebenden Haftungen auch nur den kleinen Finger für dich krumm macht. Sie können jeden Schlüssel sperren aus den Gründen, denen du zugestimmt hast, weil das ihr Recht ist, bzw. weil du es ihnen gegeben hast.Wenn Sie Dienstleistungen (gemäß der Definition in Absatz 1) von autorisierten ZeniMax Wiederverkäufern, einschließlich Konsolenherstellern und anderen Wiederverkäufern (gemeinsam als "Wiederverkäufer*") erwerben, leisten Sie Zahlungen für solche Dienstleistungen an diese Wiederverkäufer. Der Klarheit wegen finden diese Dienstleistungsbedingungen auf solche Dienstleistungen Anwendung wie wenn sie von ZeniMax erworben worden wären.
Es ist genau so: Du kaufst eine Waschmaschine. Bekommst sie und bezahlst den Kredit nicht. Verkaufst sie aber an mich weiter. Dann ist es meine Waschmaschine und kann mir nicht einfach weggenommen werden. Außer: mir wurden gerichtlich Schadensersatzanspruch zugesichert oder ich wusste, dass du sie nicht bezahlt hast (was mir erstmal nachgewiesen werden muss). Diese beiden Schritte - die Einigung oder der Nachweis - fehlen bei Zenimax vorgehen komplett. Der offene Kredit ist ein Problem zwischen dir und dem Waschmaschinenverkäufer. Nicht meins. Wird auch nicht zu meinem gemacht, wenn du den Kredit nicht bezahlen kannst oder willst.
Und ziemlich sicher kommt kein Mechaniker vorbei und deaktiviert die Waschmaschine. (Deaktivierung der Codes). Wäre die Waschmaschine aber schon kaputt gewesen, könnte ich auch keinen Anspruch beim (auch Betrogenem) Hersteller auf eine funktionierende erheben - du siehst worauf ich hinaus will?
Dieser Auffassung kann ich nicht folgen. Die "Kunden" haben doch zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Nutzungsrecht bei ZeniMax selber erworben. Wie sollte sich daraus ein Recht auf "Ersatzleistung" ergeben, wenn gar kein derartiger Anspruch zustande gekommen ist?
Das ist nicht meine Auffassung. So wurde schon in ähnlichen Betrugsfällen wie diesem entschieden. Wenn der betrogene Käufer nicht eindeutig wusste, worauf er sich einlässt ist das Recht auch auf seiner Seite. Und dass er wusste, was er tut, muss ihm erstmal nachgewiesen werden. Das sind im Zweifel Einzelentscheidungen - die nur ein Gericht treffen darf.
Das Problem (Für Zenimax) ist hier, dass es bereits einen nutzbaren Account gab und die Leute spielen konnten. Wären die Codes beim Kauf schon inaktiv gewesen sähe die Lage ganz anders aus.ZeniMax weiß selber, dass derartige Ansprüche schwierig bis gar nicht durchzusetzen sind und wenn überhaupt wahrscheinlich mehr Geld an Justizkosten verbrennt, als durch die unwahrscheinliche erfolgreiche Einforderung der offenen Posten eingebracht werden. Selbst wenn die beteiligten Firmen oder Personen zivilrechtlich verurteilt würden, dann sind sie meistens "zufällig" zahlungsunfähig. Da geht das Deaktivieren der betroffenen Keys doch viel einfacher, schneller und kostengünstiger.
Das ist - mit Verlaub - das Problem von Zenimax und sollte nicht auf andere verlagert werden. In diesem Fall hat Zenimax sich betrügen lassen.
Es ist genau so: Du kaufst eine Waschmaschine. Bekommst sie und bezahlst den Kredit nicht. Verkaufst sie aber an mich weiter. Dann ist es meine Waschmaschine und kann mir nicht einfach weggenommen werden. Außer: mir wurden gerichtlich Schadensersatzanspruch zugesichert oder ich wusste, dass du sie nicht bezahlt hast (was mir erstmal nachgewiesen werden muss). Diese beiden Schritte - die Einigung oder der Nachweis - fehlen bei Zenimax vorgehen komplett. Der offene Kredit ist ein Problem zwischen dir und dem Waschmaschinenverkäufer. Nicht meins. Wird auch nicht zu meinem gemacht, wenn du den Kredit nicht bezahlen kannst oder willst.
Und ziemlich sicher kommt kein Mechaniker vorbei und deaktiviert die Waschmaschine. (Deaktivierung der Codes). Wäre die Waschmaschine aber schon kaputt gewesen, könnte ich auch keinen Anspruch beim (auch Betrogenem) Hersteller auf eine funktionierende erheben - du siehst worauf ich hinaus will?Die Verbraucherzentrale ist keine Strafverfolgungsbehörde. War sie nie, wird sie nie sein. Die Kriminalpolizei ist zuständig für Ermittlungen und Sicherstellung von straftatsrelevanten Beweismitteln, die Staatsanwaltschaft für Erhebung und Vertretung der Anklage für den Fall der Straftat (Betrug). Schadensersatzansprüche wiederum sind ein davon getrennter zivilrechtlicher Prozess. Wie gesagt, mach dich doch erstmal schlau, bevor du unsinnige Dinge einforderst...
Das ist richtig. Habe ich allerdings auch nie behauptet.
Die Verbraucherzentrale ist sehr gut geeignet um zwischen Zenimax und Endverbraucher zu vermitteln, kennt sich mit solchen Betrugsmaschen bestens aus und hat mit Sicherheit auch nicht das erste mal mit genau diesen Betrügern oder dieser Betrugsmasche zu tun.
Wenn ein gemeinsamer Konsens mit Hilfe der Verbraucherzentrale erarbeitet wurde, dann kann sich gemeinschaftlich an die Kriminalpolizei / Staatsanwaltschaft gewandt werden. Und es kann sicher eine zufriedenstellende Lösung für beide betrogene Parteien gefunden werden. Dafür ist die Verbraucherzentrale da.
Jedenfalls wenn die Betrüger geahndet werden sollen, dann viel warscheinlicher in Zusammenarbeit - oder?
Klagen?
Bei dem mickrigen Streitwert würde jeder Anwalt dich auslachen.
Es ist genau so: Du kaufst eine Waschmaschine. Bekommst sie und bezahlst den Kredit nicht. Verkaufst sie aber an mich weiter. Dann ist es meine Waschmaschine und kann mir nicht einfach weggenommen werden. Außer: mir wurden gerichtlich Schadensersatzanspruch zugesichert oder ich wusste, dass du sie nicht bezahlt hast (was mir erstmal nachgewiesen werden muss). Diese beiden Schritte - die Einigung oder der Nachweis - fehlen bei Zenimax vorgehen komplett. Der offene Kredit ist ein Problem zwischen dir und dem Waschmaschinenverkäufer. Nicht meins. Wird auch nicht zu meinem gemacht, wenn du den Kredit nicht bezahlen kannst oder willst.
Dieser Auffassung kann ich nicht folgen. Die "Kunden" haben doch zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Nutzungsrecht bei ZeniMax selber erworben. Wie sollte sich daraus ein Recht auf "Ersatzleistung" ergeben, wenn gar kein derartiger Anspruch zustande gekommen ist?
Das ist nicht meine Auffassung. So wurde schon in ähnlichen Betrugsfällen wie diesem entschieden. Wenn der betrogene Käufer nicht eindeutig wusste, worauf er sich einlässt ist das Recht auch auf seiner Seite. Und dass er wusste, was er tut, muss ihm erstmal nachgewiesen werden. Das sind im Zweifel Einzelentscheidungen - die nur ein Gericht treffen darf.
Das Problem (Für Zenimax) ist hier, dass es bereits einen nutzbaren Account gab und die Leute spielen konnten. Wären die Codes beim Kauf schon inaktiv gewesen sähe die Lage ganz anders aus.
Das Beispiel ist völlig nutzlos, da Firmen i.d.R. einen Eigentumsvorbehalt an der Ware haben. Wird die Ware an Dritte verkauft, obwohl die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts noch der Firma gehört, so ist der Vertrag des Zwischenhändlers ungültig.ZeniMax weiß selber, dass derartige Ansprüche schwierig bis gar nicht durchzusetzen sind und wenn überhaupt wahrscheinlich mehr Geld an Justizkosten verbrennt, als durch die unwahrscheinliche erfolgreiche Einforderung der offenen Posten eingebracht werden. Selbst wenn die beteiligten Firmen oder Personen zivilrechtlich verurteilt würden, dann sind sie meistens "zufällig" zahlungsunfähig. Da geht das Deaktivieren der betroffenen Keys doch viel einfacher, schneller und kostengünstiger.
Das ist - mit Verlaub - das Problem von Zenimax und sollte nicht auf andere verlagert werden. In diesem Fall hat Zenimax sich betrügen lassen.
Es ist genau so: Du kaufst eine Waschmaschine. Bekommst sie und bezahlst den Kredit nicht. Verkaufst sie aber an mich weiter. Dann ist es meine Waschmaschine und kann mir nicht einfach weggenommen werden. Außer: mir wurden gerichtlich Schadensersatzanspruch zugesichert oder ich wusste, dass du sie nicht bezahlt hast (was mir erstmal nachgewiesen werden muss). Diese beiden Schritte - die Einigung oder der Nachweis - fehlen bei Zenimax vorgehen komplett. Der offene Kredit ist ein Problem zwischen dir und dem Waschmaschinenverkäufer. Nicht meins. Wird auch nicht zu meinem gemacht, wenn du den Kredit nicht bezahlen kannst oder willst.
Und ziemlich sicher kommt kein Mechaniker vorbei und deaktiviert die Waschmaschine. (Deaktivierung der Codes). Wäre die Waschmaschine aber schon kaputt gewesen, könnte ich auch keinen Anspruch beim (auch Betrogenem) Hersteller auf eine funktionierende erheben - du siehst worauf ich hinaus will?
Zufriedenstellende Lösung für beide Seiten durch eine Verbraucherzentrale?Die Verbraucherzentrale ist keine Strafverfolgungsbehörde. War sie nie, wird sie nie sein. Die Kriminalpolizei ist zuständig für Ermittlungen und Sicherstellung von straftatsrelevanten Beweismitteln, die Staatsanwaltschaft für Erhebung und Vertretung der Anklage für den Fall der Straftat (Betrug). Schadensersatzansprüche wiederum sind ein davon getrennter zivilrechtlicher Prozess. Wie gesagt, mach dich doch erstmal schlau, bevor du unsinnige Dinge einforderst...
Das ist richtig. Habe ich allerdings auch nie behauptet.
Die Verbraucherzentrale ist sehr gut geeignet um zwischen Zenimax und Endverbraucher zu vermitteln, kennt sich mit solchen Betrugsmaschen bestens aus und hat mit Sicherheit auch nicht das erste mal mit genau diesen Betrügern oder dieser Betrugsmasche zu tun.
Wenn ein gemeinsamer Konsens mit Hilfe der Verbraucherzentrale erarbeitet wurde, dann kann sich gemeinschaftlich an die Kriminalpolizei / Staatsanwaltschaft gewandt werden. Und es kann sicher eine zufriedenstellende Lösung für beide betrogene Parteien gefunden werden. Dafür ist die Verbraucherzentrale da.
Jedenfalls wenn die Betrüger geahndet werden sollen, dann viel warscheinlicher in Zusammenarbeit - oder?
Genau deswegen trifft mein Waschmaschinenbeispiel eben doch zu. Wenn man auf einen Betrug reingefallen ist, dann wird anders vorgegangen, als wenn man auf einen Hehler reingefallen ist und dann greift genau der §932 BGB (Gutgläubigkeit) den §935 BGB ausschließen soll. 932 soll eben genau vor Betrug schützen und 935 soll Hehlerei herausnehmen.
KhajitFurTrader schrieb: »Da geht das Deaktivieren der betroffenen Keys doch viel einfacher, schneller und kostengünstiger.
Echt jetzt? Du versuchst ernsthaft, ZOS einen Strick daraus zu drehen, wenn sie sich und ihre Kunden vor Betrug schützen wollen? Hammer......und genau darum geht es hier doch nur! Wieder ein mal ein sehr positives Licht in welches Zeni sich hier gerückt hat und mit verlaub, wenn diese Accounts über Monate gespielt wurden, dann ist dies, auf diese Art und Weise, eine Frechheit.
Aber genau das ist doch geschehen, die Betroffenen wurden per E-Mail und nochmal per Foren-Post hier benachrichtigt. Sogar mit Liste der autorisierten Händler, die sich die Betroffenen übrigens auch vorher schon hätten anschauen können...Man hätte die Betroffenen anschreiben können und um Einlösung eines legalen Codes beten können. Bin mir sicher das der ein oder andere das Problem so sehr gerne gelöst hätte.
Ja, sinnfreies Bashen kommt immer gut als fundiertes Argument rüber, nicht wahr?Naja, wäre halt mit Arbeit und mit Kosten verbunden gewesen. Aber das Konsolenrelease verschlingt wirklich alle Kapazitäten von diesem Millionendollarunternehmen.
Wie sieht denn "andersherum" deiner Meinung nach aus? Das wäre nämlich der wirklich interessante Punkt an deinem Post gewesen. Da das Entscheidende fehlt, bleibt alles andere leider nur Gemecker, das niemanden weiterbringt, dich am wenigsten.Natürlich hat niemand Anspruch auf irgendwas und auch NULL Aussichten auf dem rechtlichen Weg und natürlich ist Zeni voll und ganz im Recht. Account schließen, druck auf den Spieler aufbauen und dann sagen wenn ihr möchtet löst nen legalen Code ein, hätte man genau so gut andersherum lösen können.
Bevor was denn genau? Vor der E-Mail-Nachricht, in der sie vor der bevorstehenden Schließung warnen und die Möglichkeit eines gültigen Lizenzkaufs einräumen? Die lautete im übrigen etwa so:Aber zu deiner Zufriedenheit füge ich mal ein Wort ein, Man hätte die Betroffenen VORHER anschreiben können und um Einlösung eines legalen Codes beten können.
Wenn das nicht Vorwarnung genug war, dann weiß ich's nicht.Um The Elder Scrolls Online: Tamriel Unlimited auch nach dem 26. Mai weiterspielen zu können, solltest du entweder einen gültigen Spielcode auf deinem Konto einlösen, oder das Spiel über den „The Elder Scrolls Online: Tamriel Unlimited“-PC/Mac-Shop direkt erwerben. All deine Charaktere, ihr Fortschritt, sowie alle weiteren Spielinformationen bleiben erhalten, sodass du nach der Reaktivierung deines Kontos mit einem gültigen Spielcode deine Abenteuer in Tamriel fortsetzen kannst.
1. Drehe ich ZOS keinen Strick, den klöppeln sie sich wenn dann selber.
2. Warum meinst du sollte mich dass ganze weiterbringen? Und vor allem WARUM?
3. Mecker ich nicht, habe nur eine andere Möglichkeit genannt!
Bin wohl fälschlicher Weise davon ausgegangen dass die Accounts gesperrt und dann die Meldungen raus gegangen sind.
Und schau da mal guck, es hat mich doch tatsächlich weitergebracht.
Warum hat man die brtroffenen Accountinhaber eigentlich nicht schon vorher angeschrieben? Aus einem, zwei machen (durch Konsolenübertragung) ist dann doch schon sehr dreist, schließt aber mit ein, dass es anscheinend schon vorher bekannt war oder aber erts mit der Übertragung der Accounts sichtbar wurde.
Man hat die betroffenen Accountinhaber VORHER angeschrieben!
Sie wussten Bescheid, nicht nur hier im offiziellen Forum, sogar in Fan-Foren gibt es Threads von Betroffenen, die angeschrieben wurden und die andere darauf aufmerksam machen, eben weil sie von Zenimax angemailt wurden.
Das Thema hat auch gar nichts mit der Konsolenübertragung zu tun, sondern nur damit, dass Leute sich Keys von illegalen Händlern besorgt haben und diese wurden nun legalisiert, falls der Betroffene bereit war, noch einmal dafür zu bezahlen. Das hat ihm die Fortführung seines Accounts erlaubt, mit allen bisher erspielten Inhalten. Oder aber der Account wurde gesperrt, falls der Betroffene nicht zahlen wollte oder konnte.