OwenDaring schrieb: »Einfach [ hier ] mal unter Punkt 6 die ersten beiden Absätze lesen, dann weißt du was du zu erwarten hast.
Genau back to topic
Wie bekommen wir eine Entschädigung?
Vorschläge?
herrkrenzb16_ESO schrieb: »Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.
Artikel 3
(1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner verursacht.
(2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
Standardvertrag handelt.
Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
wurde, so obliegt ihm die Beweislast.
frank.bindb16_ESO schrieb: »herrkrenzb16_ESO schrieb: »Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.
Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.
Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden
Der Artikel sagt folgendesArtikel 3
(1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner verursacht.
(2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
Standardvertrag handelt.
Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
wurde, so obliegt ihm die Beweislast.
Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.
Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.
frank.bindb16_ESO schrieb: »herrkrenzb16_ESO schrieb: »Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.
Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.
Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden
Der Artikel sagt folgendesArtikel 3
(1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner verursacht.
(2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
Standardvertrag handelt.
Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
wurde, so obliegt ihm die Beweislast.
Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.
Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.
Das ist bei allem Respekt verdummung. Der Streitwert ist ein Spielpreis von wenigen Euros, die Nutzung des Spiels nur teilweise eingeschränkt....... jedes Gericht würde die Klage abweisen.
frank.bindb16_ESO schrieb: »herrkrenzb16_ESO schrieb: »Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.
Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.
Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden
Der Artikel sagt folgendesArtikel 3
(1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner verursacht.
(2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
Standardvertrag handelt.
Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
wurde, so obliegt ihm die Beweislast.
Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.
Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.
Das ist bei allem Respekt verdummung. Der Streitwert ist ein Spielpreis von wenigen Euros, die Nutzung des Spiels nur teilweise eingeschränkt....... jedes Gericht würde die Klage abweisen.
Umgebung
- Die Textur auf den Rückseiten von Gemälden wurde verbessert.
Hier in Deutschland kann man Kindergärten aus der Innenstadt raus klagen, wegen Lärmbelästigung, hier ist alles möglich.
Die Serviettenklage wäre nur der neueste Fall in einer Reihe von teilweise erfolgreichen Klagen gegen McDonald's. Vor 20 Jahren hatte eine Amerikanerin die Firma vor Gericht gebracht, weil sie sich brühend heißen Kaffee, den sie gerade dort gekauft hatte, über die Beine schüttete und schwere Verbrennungen erlitt. Ein Gericht sprach ihr 640.000 Dollar Schadenersatz zu. Seitdem steht nun in Amerika auf Kaffeebechern die Warnung, dass Kaffee ein heißes Getränk ist.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, hat den Entwickler Blizzard Entertainment für Diablo 3abgemahnt. Das schreibt der Verband auf seiner Website surfer-haben-rechte.de. Dort heißt es: »Wegen fehlender Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels „Diablo 3“ sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt.«
frank.bindb16_ESO schrieb: »herrkrenzb16_ESO schrieb: »Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.
Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.
Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden
Der Artikel sagt folgendesArtikel 3
(1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner verursacht.
(2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
Standardvertrag handelt.
Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
wurde, so obliegt ihm die Beweislast.
Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.
Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.
Das ist bei allem Respekt verdummung. Der Streitwert ist ein Spielpreis von wenigen Euros, die Nutzung des Spiels nur teilweise eingeschränkt....... jedes Gericht würde die Klage abweisen.
OwenDaring schrieb: »Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster
@Mooren :
Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.
@maledicus :
Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.
Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.
Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.
Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.
Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.
Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.
Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ( bin ich aber nicht)
Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)
OwenDaring schrieb: »Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster
@Mooren :
Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.
@maledicus :
Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.
Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.
Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.
Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.
Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.
Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.
Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ( bin ich aber nicht)
Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)
Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.
@ShouTai68OwenDaring schrieb: »Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster
@Mooren :
Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.
@maledicus :
Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.
Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.
Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.
Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.
Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.
Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.
Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ( bin ich aber nicht)
Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)
Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.
Du hast 2 Komma vergessen in deinem Satz und das geht mal gar nicht.
@ShouTai68OwenDaring schrieb: »Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster
@Mooren :
Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.
@maledicus :
Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.
Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.
Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.
Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.
Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.
Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.
Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ( bin ich aber nicht)
Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)
Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.
Du hast 2 Komma vergessen in deinem Satz und das geht mal gar nicht.
Nun ich hab auch nie angegeben das ich im IT Bereich tätig bin oder sonstiges, das meine Rechtschreibung nicht zu 100% in Ordnung ist, ist mir durchaus bewusst.
Umgebung
- Die Textur auf den Rückseiten von Gemälden wurde verbessert.
@ShouTai68OwenDaring schrieb: »Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster
@Mooren :
Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.
@maledicus :
Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.
Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.
Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.
Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.
Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.
Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.
Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ( bin ich aber nicht)
Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)
Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.
Du hast 2 Komma vergessen in deinem Satz und das geht mal gar nicht.
Nun ich hab auch nie angegeben das ich im IT Bereich tätig bin oder sonstiges, das meine Rechtschreibung nicht zu 100% in Ordnung ist, ist mir durchaus bewusst.
Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^
Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^
Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^
TorvenTool schrieb: »Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^
Ich würde mal sagen, dass wir Abonnenten die einzig wirklich kalkulierbare Größe für den Betreiber sind. Und ehrlich gesagt, würde ich gar keine Entschädigung wollen, nein, ich bin sogar dagegen. Ich würde mir bei all dem Ärger aber echt mal wünsche, dass es in zumindest kleinen Schritten voran geht.
frank.bindb16_ESO schrieb: »herrkrenzb16_ESO schrieb: »Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.
Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.
Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden
Der Artikel sagt folgendesArtikel 3
(1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner verursacht.
(2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
Standardvertrag handelt.
Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
wurde, so obliegt ihm die Beweislast.
Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.
Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.