Wartungsarbeiten in der Woche vom 25. November:
• [ABGESCHLOSSEN] Xbox: EU und NA Megaserver für Wartungsarbeiten – 27. November, 12:00 – 15:00 MEZ
• [ABGESCHLOSSEN] PlayStation®: EU und NA Megaserver für Wartungsarbeiten – 27. November, 12:00 – 15:00 MEZ

Entschädigungen für die Spieler

  • Mooren
    Mooren
    ✭✭✭
    Genau back to topic
    Wie bekommen wir eine Entschädigung?
    Vorschläge?
  • OwenDaring
    OwenDaring
    ✭✭✭✭✭
    Hatte ich eigentlich schon mal gepostet…
    OwenDaring schrieb: »
    Einfach [ hier ] mal unter Punkt 6 die ersten beiden Absätze lesen, dann weißt du was du zu erwarten hast.
    6. Verfügbarkeit von Dienstleistungen und Inhalten; Wartung von Spielen, Patches, Updates; Beendigung der Dienstleistungen

    ZeniMax übernimmt keine Garantie dafür, dass die Dienstleistungen immer, in allen Ländern und/oder allen geografischen Orten zu jeder beliebigen Zeit verfügbar sind oder dass ZeniMax bestimmte Dienstleistungen für bestimmte Zeiten weiterhin anbieten wird. Soweit nicht nach geltendem Recht und den gesetzlichen Verpflichtungen (gemäß der Definition in Abschnitt 1) untersagt, behält ZeniMax sich das Recht zur Änderung und Aktualisierung ohne Ihre Benachrichtigung vor. ZeniMax behält sich - insbesondere im Hinblick auf Herunterladbare Inhalte und Game Mods - das Recht vor, Ihre Anfrage(n) zum Erwerb von Inhalten abzulehnen sowie Anfragen zum Erwerb von Inhalten aus beliebigem Grund zu beschränken oder zu blocken.

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    Wird wohl nach dieser AGB bedeuten… „keine Entschädigung.“
    „Wenn jemand Gutes von dir denkt, dann bemühe dich, dass er recht hat.“
    Ali ibn Abi Taalib

    Buried in Morrowind: 2017-10-11
  • Destruent
    Destruent
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    Mooren schrieb: »
    Genau back to topic
    Wie bekommen wir eine Entschädigung?
    Vorschläge?

    Du wirst keine bekommen, weil du das Spiel in dem Wissen spielst, dass es für dich aus, was auch immer für Gründen, nicht spielbar sein kann. Dem hast du nach der Installation ausdrücklich zugestimmt. Dazu kommt, dass das Spiel keine monatlichen Kosten besitzt (nur freiweillig), für was solltest du also entschädigt werden?
    Noobplar
  • Tannenhirsch
    Tannenhirsch
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭✭
    Ich behaupte mal, daß in Blizzard´s AGB etwas Ähnliches steht, welche alle(!!) Spieler zugestimmt haben.
    Dennoch gab´es Frei-Tage am laufenden Band (damals .. kA, wie es heute ist).
    Sowas nennt man kulant.

    Mir persönlich ist es wirklich egal, ob man im Bereich MMORPG eine Entschädigung bekommt oder nicht.
    Wenn ja, denke ich mir : *Och, gugg´mal. Da nimmt jemand seine Kunden ernst.*
    Wenn nicht, denke ich mir : *Och, naja. Ich hab´ja der AGB damals zugestimmt.*
    Es gibt Signaturen ?
  • Destruent
    Destruent
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    Nunja, als man noch monatlich zahlen musste gab es das hier auch. Aber seitdem es keine monatlichen Kosten mehr gibt, gibt es mMn auch nichts mehr für was man jemanden entschädigen müsste.
    Freuen würde ich mich darüber auch, ich kann nur keinen Grund finden warum es ZOS machen sollte.
    Noobplar
  • Mooren
    Mooren
    ✭✭✭
    Ich weiß doch das ich keine Entschädigung erwarten kann. Kulanz ist der Grund warum zos dies machen sollte o:)
    Besonders da ja bekanntlich einige Probleme schon seit Beginn existieren. Kann ich jetzt nicht bestätigen, da ich erst seit ca. 1 Jahr Spiele, aber trotzdem die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;)
    Und vllt haben die ja Mitleid mit uns und beschenken uns mit dem nächsten Patch ein laufendes Spiel. Wer weiß
  • chesterfield1970
    Ich will oder möchte keine Entschädigung .Ich möchte das das Spiel das ich käuflich erworben habe wieder spielbar ist.Ich als gelernter Einzelhandelskaufmann habe als erstes gelernt wie man mit Kunden umgeht.(Kundenpflege).Also darf man doch erwarten ab und zu mal paar Info's zu bekommen.Wird an den Problemen zeitnah gearbeitet ,liegen die Probleme bei uns oder bei ZOS ect pp.Ist zwar nicht schön Fehler zu zugeben aber die neuen Spieler sind eh weg wenn das Spiel nicht spielbar ist.Also sollte man sich um die kümmern die dem Spiel immer noch die Treue halten anstatt immer neue Spieler zu locken.LG
  • Mooren
    Mooren
    ✭✭✭
    Die wissen schon über die Probleme Bescheid, bekommen diese aber wohl nicht richtig in den Griff
    Edited by Mooren on 11. Juli 2016 14:06
  • chesterfield1970
    Klar weiß ZOS Bescheid aber wir wissen nicht Bescheid warum und da die neuen Probleme ja alle Plattformen gleichermasen betreffen muss ja seitens ZOS was sein.Sollen ja keine Interner raus rücken aber mal paar kurze Info's wären nett und würden den Frust bisschen senken
  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.

    Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.

    Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden

    Der Artikel sagt folgendes
    Artikel 3
    (1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
    anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
    ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
    Vertragspartner verursacht.
    (2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
    sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
    vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
    Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
    einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
    Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
    Standardvertrag handelt.
    Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
    wurde, so obliegt ihm die Beweislast.

    Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.

    Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.
  • Starwhite
    Starwhite
    ✭✭✭✭✭
    Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.

    Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.

    Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden

    Der Artikel sagt folgendes
    Artikel 3
    (1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
    anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
    ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
    Vertragspartner verursacht.
    (2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
    sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
    vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
    Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
    einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
    Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
    Standardvertrag handelt.
    Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
    wurde, so obliegt ihm die Beweislast.

    Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.

    Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.

    Das ist bei allem Respekt verdummung. Der Streitwert ist ein Spielpreis von wenigen Euros, die Nutzung des Spiels nur teilweise eingeschränkt....... jedes Gericht würde die Klage abweisen.
    Le cœur a ses raisons que la raison ne connaît pas.
  • Deemerundso
    Deemerundso
    ✭✭✭
    Danke Starwhite!
  • Hegron
    Hegron
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    Starwhite schrieb: »
    Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.

    Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.

    Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden

    Der Artikel sagt folgendes
    Artikel 3
    (1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
    anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
    ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
    Vertragspartner verursacht.
    (2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
    sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
    vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
    Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
    einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
    Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
    Standardvertrag handelt.
    Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
    wurde, so obliegt ihm die Beweislast.

    Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.

    Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.

    Das ist bei allem Respekt verdummung. Der Streitwert ist ein Spielpreis von wenigen Euros, die Nutzung des Spiels nur teilweise eingeschränkt....... jedes Gericht würde die Klage abweisen.

    Hier stand Blödsinn
    Edited by Hegron on 11. Juli 2016 16:24
  • Mooren
    Mooren
    ✭✭✭
    Starwhite schrieb: »
    Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.

    Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.

    Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden

    Der Artikel sagt folgendes
    Artikel 3
    (1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
    anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
    ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
    Vertragspartner verursacht.
    (2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
    sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
    vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
    Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
    einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
    Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
    Standardvertrag handelt.
    Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
    wurde, so obliegt ihm die Beweislast.

    Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.

    Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.

    Das ist bei allem Respekt verdummung. Der Streitwert ist ein Spielpreis von wenigen Euros, die Nutzung des Spiels nur teilweise eingeschränkt....... jedes Gericht würde die Klage abweisen.

    Naja ich denke die Amis haben da gute Chancen mit durch zu kommen. Besonders wenn es eine Massenklage wird. Aber hier in Deutschland keine Chance
  • LeperXII
    LeperXII
    ✭✭✭✭✭
    Hier in Deutschland kann man Kindergärten aus der Innenstadt raus klagen, wegen Lärmbelästigung, hier ist alles möglich.
    Umgebung
    • Die Textur auf den Rückseiten von Gemälden wurde verbessert.


    Nerf NB
  • Starwhite
    Starwhite
    ✭✭✭✭✭
    LeperXII schrieb: »
    Hier in Deutschland kann man Kindergärten aus der Innenstadt raus klagen, wegen Lärmbelästigung, hier ist alles möglich.

    Entschuldige das ich da einhaken muß, das ist sicherlich kein aktueller Fall ?

    Kinderlärm aus Tagesstätten, Kindergärten oder Spielplätzen gilt seit Mai 2011 auch gesetzlich nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“. Damals änderte der Bundestag das Immissionsschutzgesetz und Anwohner haben seither kaum die Möglichkeit, den Betrieb einer Kita im Wohngebiet zu verhindern.
    Le cœur a ses raisons que la raison ne connaît pas.
  • Soldier224
    Soldier224
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭✭
    Ich glaube eher dass man in Amerika eine größere Chance hat. Dort kann man alles und jeden wegen allem verklagen.

    http://www.welt.de/vermischtes/kurioses/article125322027/Kunde-verklagt-McDonalds-wegen-zweiter-Serviette.html

    Und mal ein Zitat daraus:
    Die Serviettenklage wäre nur der neueste Fall in einer Reihe von teilweise erfolgreichen Klagen gegen McDonald's. Vor 20 Jahren hatte eine Amerikanerin die Firma vor Gericht gebracht, weil sie sich brühend heißen Kaffee, den sie gerade dort gekauft hatte, über die Beine schüttete und schwere Verbrennungen erlitt. Ein Gericht sprach ihr 640.000 Dollar Schadenersatz zu. Seitdem steht nun in Amerika auf Kaffeebechern die Warnung, dass Kaffee ein heißes Getränk ist.

    Aber Zenimax wird sich mit AGB´s soweit abgesichert haben dass da wenig passieren kann. Wobei bei zwei spielen durchaus sich schonmal der Verbraucherschutz aktiv gezeigt hat und in dem einen Fall Blizzard sogar abmahnte.
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, hat den Entwickler Blizzard Entertainment für Diablo 3abgemahnt. Das schreibt der Verband auf seiner Website surfer-haben-rechte.de. Dort heißt es: »Wegen fehlender Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels „Diablo 3“ sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt.«

    http://www.gamestar.de/spiele/diablo-3/news/diablo_3,44357,2568959.html

    Ich würde also nicht sagen dass alles unmöglich ist, auch wenn ich den Thread doof finde.
    Edited by Soldier224 on 12. Juli 2016 07:05
    Man muss realistisch sein - Neunfinger Logan (First Law Trilogy)
    RP Guide: https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/431297/rp-guide-aus-persoenlicher-sicht-was-ist-rp
    Für alle Einbrecher Tamriels oder die die es werden wollen:
    https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/313750/diebestouren-guide-effektiver-diebstahl-in-teso (veraltet)
    Überblick über die Häuser der Dunmer (Enthält Interpretationen/Für Diskussionen offen):
    https://forums.elderscrollsonline.com/de/discussion/481389/die-haeuser-der-dunmer-in-der-zeit-von-eso-haus-hlaalu-redoran-telvanni

  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Starwhite schrieb: »
    Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.

    Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.

    Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden

    Der Artikel sagt folgendes
    Artikel 3
    (1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
    anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
    ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
    Vertragspartner verursacht.
    (2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
    sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
    vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
    Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
    einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
    Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
    Standardvertrag handelt.
    Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
    wurde, so obliegt ihm die Beweislast.

    Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.

    Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.

    Das ist bei allem Respekt verdummung. Der Streitwert ist ein Spielpreis von wenigen Euros, die Nutzung des Spiels nur teilweise eingeschränkt....... jedes Gericht würde die Klage abweisen.

    Am Thema vorbei, ich habe ja in der Einleitung selbst schon geschrieben, daß es auf den aktuellen ESO bei der jetzigen Qualität nicht zutrifft.

    Es ging einzig alleine, darum das eine AGB Klausel bloß weil der Anbieter sie aufgeschrieben hat noch lange nicht gültig sein muß.

    Wenn Du das dumm findest kann ich nichts dafür.

    Man muß auch nicht gleich vor Gericht, ZOS selbst gibt auf seiner Webseite den Link zu der Schlichtungsstelle an, die für Streitfälle zuständig ist. Kannst Du aber selbst suchen bin zu dumm dafür.
  • ShouTai68
    ShouTai68
    Mooren schrieb: »
    OwenDaring schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster

    @Mooren :

    Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.

    @maledicus :

    Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.

    Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.

    Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.

    Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.

    Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.

    Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.

    Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
    Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ;) ( bin ich aber nicht)

    Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)

    Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.
  • Mooren
    Mooren
    ✭✭✭
    @ShouTai68
    ShouTai68 schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    OwenDaring schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster

    @Mooren :

    Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.

    @maledicus :

    Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.

    Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.

    Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.

    Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.

    Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.

    Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.

    Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
    Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ;) ( bin ich aber nicht)

    Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)

    Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.

    Du hast 2 Komma vergessen in deinem Satz und das geht mal gar nicht. ;)
  • ShouTai68
    ShouTai68
    Mooren schrieb: »
    @ShouTai68
    ShouTai68 schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    OwenDaring schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster

    @Mooren :

    Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.

    @maledicus :

    Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.

    Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.

    Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.

    Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.

    Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.

    Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.

    Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
    Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ;) ( bin ich aber nicht)

    Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)

    Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.

    Du hast 2 Komma vergessen in deinem Satz und das geht mal gar nicht. ;)

    Nun ich hab auch nie angegeben das ich im IT Bereich tätig bin oder sonstiges, das meine Rechtschreibung nicht zu 100% in Ordnung ist, ist mir durchaus bewusst.
  • LeperXII
    LeperXII
    ✭✭✭✭✭
    ShouTai68 schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    @ShouTai68
    ShouTai68 schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    OwenDaring schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster

    @Mooren :

    Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.

    @maledicus :

    Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.

    Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.

    Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.

    Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.

    Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.

    Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.

    Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
    Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ;) ( bin ich aber nicht)

    Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)

    Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.

    Du hast 2 Komma vergessen in deinem Satz und das geht mal gar nicht. ;)

    Nun ich hab auch nie angegeben das ich im IT Bereich tätig bin oder sonstiges, das meine Rechtschreibung nicht zu 100% in Ordnung ist, ist mir durchaus bewusst.


    Ich habe eine Weile überlegt, ob es was peinlicheres geben kann, als einen Rechtschreibflame mit Rechtschreibfehlern, mir ist nichts eingefallen.
    Umgebung
    • Die Textur auf den Rückseiten von Gemälden wurde verbessert.


    Nerf NB
  • Mooren
    Mooren
    ✭✭✭
    ShouTai68 schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    @ShouTai68
    ShouTai68 schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    OwenDaring schrieb: »
    Mooren schrieb: »
    Gut dann behaupte ich mal das meine Mikrowelle nicht so schnell läuft wie mein Toaster

    @Mooren :

    Du darfst behaupten was du möchtest. Das spiegelt dann letztlich auch nur deine Kompetenz in Sachen Hardware wieder.

    @maledicus :

    Wie ich hier schon beschrieben hatte, gibt es natürlich auch veraltete PCs, auf denen man die Details auch um einiges runter drehen muss, damit es einigermaßen flüssig läuft.

    Der Unterschied zu den Konsolen ist, dass Konsolen in den höchsten Einstellungen nur eine mäßige Grafik-Quallität darstellen, im Vergleich zu PCs. Dort entspricht dies gerade mal den mittleren Einstellungen. Mehr kann diese schwachbrüstige APU einfach nicht stemmen.

    Was glaubst du denn was man aus Hardware, die so viel kostet wie bei 'nem PC die GraKa, heraus holen kann? ( Die XB1 kostet zwischen 250 & 400 € ) Das kann sich selbst Lieschen Müller in einer Milchmädchenrechnung zusammen reimen, dass es da einen gewaltigen Unterschied gibt.

    Mir ist es eigentlich auch vollkommen Wurscht wer auf welchem System spielt. Es ist eigentlich immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, welche die Wahl des System beeinflusst. Da mache ich auch gar keine wertende Aussage drüber.

    Man sollte aber nicht erwarten, dass eine 2-Takt-MoFa die gleiche Leistung wie eine Münch-Mammut oder Susi Hayabusa bringt, um 's mal überspitzt zu beschreiben.

    Das gilt eben für sehr alte PCs & Laptops & eben auch Konsolen.

    Das zeigt mir eher das du den Witz nicht verstanden hast xD und sofort "beleidigend" werden musst
    Achja vllt bin ich auch im IT Bereich tätig? Das weißt du ja nicht ;) ( bin ich aber nicht)

    Trotzdem bin ich für eine Entschädigung für jeden und nur nicht nur für einzelne (Wenn es eine gibt)

    Doch sowas erkennt man sofort, an deiner Rechtschreibung und natürlich an den zwei Smileys die einfach mal mitten im Satz und am ende eines Satzes platziert werden statt einem Punkt.

    Du hast 2 Komma vergessen in deinem Satz und das geht mal gar nicht. ;)

    Nun ich hab auch nie angegeben das ich im IT Bereich tätig bin oder sonstiges, das meine Rechtschreibung nicht zu 100% in Ordnung ist, ist mir durchaus bewusst.

    Hey hab ich auch nicht. Steht auch oben extra in klammern. ;)
    Was willst du damit jetzt noch bezwecken? Das Thema ist schon längst geklärt worden.
  • CasterX
    CasterX
    ✭✭
    Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
    ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^

    Edited by CasterX on 12. Juli 2016 10:22
  • Sinbaar
    Sinbaar
    ✭✭✭✭
    CasterX schrieb: »
    Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
    ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^

    Es gibt keine Bugs, nur Features!
    Mitgründer der Allianz Bosriel!
    <<<Herolde des Friedens Kriegsherr>>>
    <<<RONIN>>>
  • Mooren
    Mooren
    ✭✭✭
    CasterX schrieb: »
    Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
    ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^

    Warum sollen wa aufhören zu zahlen? Das würde alles nur noch schlimmer machen. Was meinst du was passiert, wenn alle nicht mehr zahlen? Richtig, es ist noch weniger Geld für die Wartungsarbeiten vorhanden. Sprich das Spiel wird irgendwann nicht mehr gespielt und wird geschlossen.
  • TorvenTool
    TorvenTool
    ✭✭✭✭✭
    CasterX schrieb: »
    Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
    ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^

    Ich würde mal sagen, dass wir Abonnenten die einzig wirklich kalkulierbare Größe für den Betreiber sind. Und ehrlich gesagt, würde ich gar keine Entschädigung wollen, nein, ich bin sogar dagegen. Ich würde mir bei all dem Ärger aber echt mal wünsche, dass es in zumindest kleinen Schritten voran geht.
    Ich bremse auch für Bergblume und Akelei.

    PC-Spieler, da zu alt für Konsolen.
  • Sinbaar
    Sinbaar
    ✭✭✭✭
    TorvenTool schrieb: »
    CasterX schrieb: »
    Mir gehen zwar die momentanen Zustände was Bugs betrifft oft auf die Nerven, aber so wie hier rumgewütet wird, sollen die, denen das zu schlimm ist , einfach am besten aufhören Geld zu bezahlen & idealerweise noch das Spiel löschen.
    ALTERNATIVE: Werdet Programmierer, fangt bei Zos an im Wartungsteam zu arbeiten und machts besser! echt^^

    Ich würde mal sagen, dass wir Abonnenten die einzig wirklich kalkulierbare Größe für den Betreiber sind. Und ehrlich gesagt, würde ich gar keine Entschädigung wollen, nein, ich bin sogar dagegen. Ich würde mir bei all dem Ärger aber echt mal wünsche, dass es in zumindest kleinen Schritten voran geht.

    Muss ich dir absolut zustimmen. Ein MMO braucht nunmal regelmässige Wartungsarbeiten. Das weiß ich, darauf lasse ich mich ein, also brauche ich auch keine Entschädigung. Es wär schlimm, wenn es keine oder nur sporadische Wartungen geben würde. Im Endeffekt ist das Spiel so gesehen ja niemals "fertig" es igbt immer was zu tun. Also sollen sie das auch machen. Ich als Kunde weiß das eigentlich im Vorfeld.
    Mitgründer der Allianz Bosriel!
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  • herrkrenzb16_ESO
    Es ist wie bei allem im Leben, entscheide mit dem Geldbeutel. Wenn es dir nicht passt das Spiele es nicht. Du hast mit deinem Kauf und deiner Accounterstellung dafür quasi Unterschrieben das du damit Einverstanden bist das das Spiel auch mal schlecht laufen darf, auch für länger. DU hast zugestimmt das Zeni dir KEINE Garantien gibt. Und auch KEINE Wiedergutmachung.

    Auch wenn Dir einer zustimmt, ganz so einfach ist es nicht. Auch wenn ich denke, daß ESO noch lange nicht so schlecht, daß man es zur Anwendung bringen könnte würde im Fall von anhaltend massiv schlechter Dienstleistung, die mißbräucliche Verwendung von AGB-Klauseln gemäß Artikel 3 der "EU-Richtlinie über mißbräuchliche Verwendung in Verbraucherverträgen" zum Tragen kommen.

    Dies gilt immer dann, wenn die Klausel nicht ausgehandelt sondern einseitig vom Gewerbetreibenden vorgegeben wird. Die Beweislast liegt beim Gewerbetreibenden

    Der Artikel sagt folgendes
    Artikel 3
    (1) Eine Vertragsklausel, die nicht im einzelnen ausgehandelt wurde, ist als mißbräuchlich
    anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers
    ein erhebliches und ungerechtfertigtes Mißverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der
    Vertragspartner verursacht.
    (2) Eine Vertragsklausel ist immer dann als nicht im einzelnen ausgehandelt zu betrachten, wenn
    sie im voraus abgefasst wurde und der Verbraucher deshalb, insbesondere im Rahmen eines
    vorformulierten Standardvertrags, keinen Einfluß auf ihren Inhalt nehmen konnte.
    Die Tatsache, daß bestimmte Elemente einer Vertragsklausel oder eine einzelne Klausel im
    einzelnen ausgehandelt worden sind, schließt die Anwendung dieses Artikels auf den übrigen
    Vertrag nicht aus, sofern es sich nach der Gesamtwertung dennoch um einen vorformulierten
    Standardvertrag handelt.
    Behauptet ein Gewerbetreibender, daß eine Standardvertragsklausel im einzelnen ausgehandelt
    wurde, so obliegt ihm die Beweislast.

    Es gibt da auch noch den Begriff der "unangemessenen Benachteiligung" der häufig erfüllt ist. Trotzdem nutzen die Firmen natürlich die AGB um ihre Kunden abzuwehren, weil sie genau wissen, daß die Leute den Rechtsstreit scheuen. Wenn es trotzdem mal einer durchzieht sehen sie aber meistens mit ihren AGB alt aus. Denn AGBs sind nun mal keine Gesetze.

    Aber so klar wie Du oben schreibst ist es eben nicht mit der "erzwungenen Zustimmung", da der Anbieter immer am längeren Hebel sitzt wenn man spielen möchte. Eine unangemessene Benachteiligung muß man deswegen aber nicht hinnehmen, auch wenn sonst weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.

    Ich könnte jetzt natürlichen den Laienanwalt raushängen lassen und das im Artikel hervorheben was meine Aussage stützt.

    Worauf ich eigentlich hinauswollte das Zeni jeden von euch über das OFFENSICHTLICHE in einem MMO aufgeklärt hat und ihr habt zugestimmt das das nun wisst.

    Im groben ist das die Info das der Service nicht immer und jederzeit aufrecht erhalten werden kann,in teilen sowie in ganzen (obvious) und sie euch deshalb auch keine Garantie dafür aussprechen.

    Dieser Thread hängt sich an einem Thema womit jedes [Schnipp] MMO immer wieder Probleme hat.

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    [Moderator-Notiz: Entsprechend unseren Community-Regeln betreffend unhöfliche und beleidigende Kommentare editiert]
    Edited by ZOS_KevinO on 13. Juli 2016 10:13
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