Gamer1986PAN schrieb: »https://www.zenimax.com/legal_terms_de
Im Prinzip gehen sie damit dagegen vor, dass ehemalige Spieler ihren Account weitergeben können und damit der Verkauf von neuen Lizenzen einbricht.
Gygoracdes schrieb: »Gygoracdes schrieb: »Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
dafür mach ich kein neues Thema auf.
Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.
Nun zur meiner Frage:
Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.
Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...
WAT?!
Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
Na dann ist das Thema vom Tisch!
Gygoracdes schrieb: »Gygoracdes schrieb: »Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
dafür mach ich kein neues Thema auf.
Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.
Nun zur meiner Frage:
Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.
Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...
WAT?!
Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
Na dann ist das Thema vom Tisch!
Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.
Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]
Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...
Ist mir klar, dass das nicht erlaubt istGygoracdes schrieb: »Gygoracdes schrieb: »Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
dafür mach ich kein neues Thema auf.
Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.
Nun zur meiner Frage:
Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.
Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...
WAT?!
Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
Na dann ist das Thema vom Tisch!
Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.
Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]
vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.
Ist mir klar, dass das nicht erlaubt istGygoracdes schrieb: »Gygoracdes schrieb: »Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
dafür mach ich kein neues Thema auf.
Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.
Nun zur meiner Frage:
Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.
Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...
WAT?!
Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
Na dann ist das Thema vom Tisch!
Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.
Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]
vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...
Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet
Du sagst doch auch zu keinem einfach:
Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...
Bei zu vielen Leuten herrscht noch die Meinung, solche Inhalte erstellen sich doch irgendwie von allein und erkennen nicht an, dass darin genauso viel Arbeit steckt, wie einen Stuhl herzustellen oder einen Staubsauger zu fabrizieren.
Aber wer einen Schokoriegel kauft darf ihn jederzeit verschenkenIst mir klar, dass das nicht erlaubt istGygoracdes schrieb: »Gygoracdes schrieb: »Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
dafür mach ich kein neues Thema auf.
Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.
Nun zur meiner Frage:
Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.
Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...
WAT?!
Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
Na dann ist das Thema vom Tisch!
Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.
Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]
vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...
Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet
Du sagst doch auch zu keinem einfach:
Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...
Aber wer einen Schokoriegel kauft darf ihn jederzeit verschenkenIst mir klar, dass das nicht erlaubt istGygoracdes schrieb: »Gygoracdes schrieb: »Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
dafür mach ich kein neues Thema auf.
Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.
Nun zur meiner Frage:
Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.
Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...
WAT?!
Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
Na dann ist das Thema vom Tisch!
Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.
Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]
vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...
Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet
Du sagst doch auch zu keinem einfach:
Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...Wer im Laden oder auch in einem Online-Shop etwas kauft, das dann doch nicht gefällt und den Vorstellungen entspricht, kann es zurückgeben oder zumindest nach Belieben weiterverschenken. Sogar bei Steam kann man Spiele zurückgeben, die nicht gefallen. Ich finde das moralisch in Ordnung, dass besagte Freundin ihren Account verschenkt hat, bevor die 20€ dafür quasi "für den Müll" waren. Wenn man sich z.B. ein Sportgerät kauft und den Sport dann doch nicht mag, der Kumpel aber mit diesem Sport anfangen möchte... dann würde man doch auch nicht sagen "Ich werf das jetzt weg und der kann sich sein eigenes kaufen", oder? Kostenfrei war es ja nicht, es hat ja jemand bezahlt
Etwas anderes ist es sicherlich, Accounts extra zum Verkauf "hochzuziehen".
Verboten seitens ZOS ist zwar beides, als "kriminell" oder "moralisch verwerflich" sehe ich persönlich aber nur letzteres an.
Der gedankliche "Fehler" hier ist, dass der Account bzw. die Dinge, die man damit anstellt, eher eine Mietsache sind.
Insofern kann man das in etwa so sehen wie eine Wohnung, die Du mietest (monatlich. Gebühr), einrichtest und drin lebst und auch mal feierst (das wäre hier dann sowas wie Kronenkisten im entferntesten Sinne), aber Du darfst die Wohnung (Mietvertrag und Wohnraum gemeint) weder verschenken noch verkaufen.
dinosaurier520 schrieb: »Aber wer einen Schokoriegel kauft darf ihn jederzeit verschenkenIst mir klar, dass das nicht erlaubt istGygoracdes schrieb: »Gygoracdes schrieb: »Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
dafür mach ich kein neues Thema auf.
Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.
Nun zur meiner Frage:
Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.
Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...
WAT?!
Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
Na dann ist das Thema vom Tisch!
Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.
Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]
vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...
Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet
Du sagst doch auch zu keinem einfach:
Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...Wer im Laden oder auch in einem Online-Shop etwas kauft, das dann doch nicht gefällt und den Vorstellungen entspricht, kann es zurückgeben oder zumindest nach Belieben weiterverschenken. Sogar bei Steam kann man Spiele zurückgeben, die nicht gefallen. Ich finde das moralisch in Ordnung, dass besagte Freundin ihren Account verschenkt hat, bevor die 20€ dafür quasi "für den Müll" waren. Wenn man sich z.B. ein Sportgerät kauft und den Sport dann doch nicht mag, der Kumpel aber mit diesem Sport anfangen möchte... dann würde man doch auch nicht sagen "Ich werf das jetzt weg und der kann sich sein eigenes kaufen", oder? Kostenfrei war es ja nicht, es hat ja jemand bezahlt
Etwas anderes ist es sicherlich, Accounts extra zum Verkauf "hochzuziehen".
Verboten seitens ZOS ist zwar beides, als "kriminell" oder "moralisch verwerflich" sehe ich persönlich aber nur letzteres an.
...man könnte das jetzt noch weiter spinnen bis zu dem Punkt, da einem der gekaufte Account eh nicht wirklich gehört -> sondern es ZOS "Gutdünken" überlassen ist wann sie ihre Server down nehmen und der eigene Anspruch nichtig wird.
Aber sogar in der Mietwohnung darf man bis zu 6 Wochen lang Gäste wohnen lassen (nach deutschem Recht). Ich sage ja, Online-Spiele sind da wohl eine "Spezialkategorie" und mit nichts aus dem normalen Leben vergleichbar.aber Du darfst die Wohnung (Mietvertrag und Wohnraum gemeint) weder verschenken noch verkaufen.
Gamer1986PAN schrieb: »Der gedankliche "Fehler" hier ist, dass der Account bzw. die Dinge, die man damit anstellt, eher eine Mietsache sind.
Insofern kann man das in etwa so sehen wie eine Wohnung, die Du mietest (monatlich. Gebühr), einrichtest und drin lebst und auch mal feierst (das wäre hier dann sowas wie Kronenkisten im entferntesten Sinne), aber Du darfst die Wohnung (Mietvertrag und Wohnraum gemeint) weder verschenken noch verkaufen.
Gibt aber auch bei Wohnungen immer noch Nachmieter...
@Rollio
Nein,
@Rollio
Nein, Du verkaufst eben nicht "den zeitlichen Aufwand" sondern auch die Logistik dahinter (Accountverwaltung und weiteres) und es besteht hier ein entsprechendes Vertragsverhältnis. Du kannst auch keinen Versicherungsvertrag einfach so übertragen, weil "dort ja nur zeitlicher Aufwand betrieben wird".
Zeitlichen Aufwand würdest Du verkaufen, wenn Du, wie es ja auch gemacht wird, jemanden ziehst, um ein bestimmtes Level oder bestimmte Erfolge zu erhalten oder, im RL, Du jemandes Text korrigierst oder mit durch den Auftraggeber gelieferten Materialien etwas baust.
@Rollio
Nein, Du verkaufst eben nicht "den zeitlichen Aufwand" sondern auch die Logistik dahinter (Accountverwaltung und weiteres) und es besteht hier ein entsprechendes Vertragsverhältnis. Du kannst auch keinen Versicherungsvertrag einfach so übertragen, weil "dort ja nur zeitlicher Aufwand betrieben wird".
Zeitlichen Aufwand würdest Du verkaufen, wenn Du, wie es ja auch gemacht wird, jemanden ziehst, um ein bestimmtes Level oder bestimmte Erfolge zu erhalten oder, im RL, Du jemandes Text korrigierst oder mit durch den Auftraggeber gelieferten Materialien etwas baust.
Lebensversicherungen kann man doch verkaufen oder welche Art von Versicherung meinst du?!
dinosaurier520 schrieb: »@Rollio
Nein, Du verkaufst eben nicht "den zeitlichen Aufwand" sondern auch die Logistik dahinter (Accountverwaltung und weiteres) und es besteht hier ein entsprechendes Vertragsverhältnis. Du kannst auch keinen Versicherungsvertrag einfach so übertragen, weil "dort ja nur zeitlicher Aufwand betrieben wird".
Zeitlichen Aufwand würdest Du verkaufen, wenn Du, wie es ja auch gemacht wird, jemanden ziehst, um ein bestimmtes Level oder bestimmte Erfolge zu erhalten oder, im RL, Du jemandes Text korrigierst oder mit durch den Auftraggeber gelieferten Materialien etwas baust.
Lebensversicherungen kann man doch verkaufen oder welche Art von Versicherung meinst du?!
...mehr noch, imho, kann/konnte "man" einer Bank sogar die "Kreditschulden/Restschuld" eines völlig fremden Menschen abkaufen (ob das jetzt noch geht weiß ich allerdings nicht).
Das wird zunehmend im Handwerk gemacht, wenn der Kunde nicht zahlt, dann kann der Handwerker diese Verbindlichkeiten verkaufen, mit entsprechenden Abschlägen, hat dafür einen Teil des Geldes schneller zur Verfügung.
UpTheHillBackwards schrieb: »Das wird zunehmend im Handwerk gemacht, wenn der Kunde nicht zahlt, dann kann der Handwerker diese Verbindlichkeiten verkaufen, mit entsprechenden Abschlägen, hat dafür einen Teil des Geldes schneller zur Verfügung.
Das ist im Bankwesen "Factoring" (Forderungsabtretungen). Handwerker sind eher nicht factoringfähig sondern Handels- oder Produktionsbetriebe.
Handwerker deshalb nicht, weil da immer in der Leistung Mängel auftreten können und deshalb eine Forderung strittig sein kann -> zu viel Risiko für die Factoringbanken.
Die entsprechenden Abschläge sind einfach Zinsen für einen Zwischenkredit, der übrigens einer der teuersten Finanzierungsarten ist. Der Schuldner bzw. der Leistungsempfänger muß schuldbefreiend an die Bank zahlen und nicht an die Firma. Zahlt der Kunde an die Firma und die Firma steckt das Geld ein, so kann und wird die Bank das Geld nochmals einfordern, was auch rechtlich gedeckt ist.
Auf den offenen Rechnungen muss überall der Satz stehen:
"Schuldbefreiende Zahlungen müssen ausschließlich an Bank xxx gehen"
Aber dies war wohl zu weit am Thema vorbei