Wartungsarbeiten in der Woche vom 6. Oktober:
• Keine PC/MAC-Wartungsarbeiten – 6. Oktober
• Wartungsarbeiten im ESO Store und dem Kontosystem – 7. Oktober, 12:00 – 22:00 MESZ

2 Accounts auf gleichem PC möglich?

  • Schnee
    Schnee
    ✭✭✭✭✭
    Gamer1986PAN schrieb: »
    https://www.zenimax.com/legal_terms_de

    Im Prinzip gehen sie damit dagegen vor, dass ehemalige Spieler ihren Account weitergeben können und damit der Verkauf von neuen Lizenzen einbricht.

    Es dient unter anderem auch der Einschränkung von Accounthandel als RL-Geschäftsmodell. Dort verkaufen sich zwar weiterhin Lizenzen, aber man will dort zumindest ein wenig den gewerblicen Handel Dritter eindämmen.
    Schnee ist, was Du draus machst. Lawine oder Flöckchen.
    Ingame: @Nebelmoor (PC/EU)
    Gilden:
    • - Reisende von Nirn (PC/EU/RP/fraktionsübergreifend)
    • - Wächter von Nirn (PC/EU/PvE/fraktionsübergreifend)
  • dinosaurier520
    dinosaurier520
    ✭✭✭✭✭
    Ahh...und warum gibt es dann die Dolmen Level Bots ??
  • Phoebe
    Phoebe
    ✭✭✭✭
    Gygoracdes schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
    dafür mach ich kein neues Thema auf.

    Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
    hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
    und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
    Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.

    Nun zur meiner Frage:
    Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
    Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.

    Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...

    WAT?!

    Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
    Na dann ist das Thema vom Tisch!

    Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.

    Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...
  • The_Saint
    The_Saint
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭✭✭✭
    Phoebe schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
    dafür mach ich kein neues Thema auf.

    Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
    hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
    und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
    Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.

    Nun zur meiner Frage:
    Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
    Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.

    Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...

    WAT?!

    Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
    Na dann ist das Thema vom Tisch!

    Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.

    Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]

    vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
    Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.

    Edited by The_Saint on 25. March 2020 14:02
    Samuel Crow - Nachtklinge - PC-EU-DC
    Saint_Crow Twitch / Youtube
    ESO Stream Team Partner
  • Baerwolf
    Baerwolf
    ✭✭✭✭✭
    Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...

    ich frage mich sowieso, wo man damit angeben könnte. Ausserhalb des Spiels interessiert es eh niemandem und innerhalb?
    also ich schau wenig auf andere Spieler und merke mir schon gar keine Namen. Diese lackierten Skins sind sowieso meistens nicht schön und ich kenne gar nicht ihre Bedeutung oder woher die kommen.
    PC/EU
  • Phoebe
    Phoebe
    ✭✭✭✭
    The_Saint schrieb: »
    Phoebe schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
    dafür mach ich kein neues Thema auf.

    Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
    hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
    und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
    Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.

    Nun zur meiner Frage:
    Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
    Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.

    Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...

    WAT?!

    Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
    Na dann ist das Thema vom Tisch!

    Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.

    Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]

    vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
    Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.
    Ist mir klar, dass das nicht erlaubt ist :smile: Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...
  • The_Saint
    The_Saint
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭✭✭✭
    Phoebe schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Phoebe schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
    dafür mach ich kein neues Thema auf.

    Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
    hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
    und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
    Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.

    Nun zur meiner Frage:
    Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
    Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.

    Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...

    WAT?!

    Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
    Na dann ist das Thema vom Tisch!

    Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.

    Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]

    vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
    Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.
    Ist mir klar, dass das nicht erlaubt ist :smile: Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...

    Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet :D

    Du sagst doch auch zu keinem einfach:
    Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...
    Edited by The_Saint on 25. March 2020 14:33
    Samuel Crow - Nachtklinge - PC-EU-DC
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  • Schnee
    Schnee
    ✭✭✭✭✭
    The_Saint schrieb: »
    Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet :D

    Du sagst doch auch zu keinem einfach:
    Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...

    Hier geht es halt "nur" um virtuelle Dinge, da ist selbst heut noch das Unrechtsbewusstsein bei vielen eher dünn gesät. Leider. So gern die Leute sich von digitalen Inhalten bespaßen lassen (Film, Musik, Spiele), so frei sind sie auch darin, derlei Dinge einfach mal mitzunehmen und "kostenfrei" zu konsumieren.

    Bei zu vielen Leuten herrscht noch die Meinung, solche Inhalte erstellen sich doch irgendwie von allein und erkennen nicht an, dass darin genauso viel Arbeit steckt, wie einen Stuhl herzustellen oder einen Staubsauger zu fabrizieren. :/

    Schnee ist, was Du draus machst. Lawine oder Flöckchen.
    Ingame: @Nebelmoor (PC/EU)
    Gilden:
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  • JupiterHorizon
    JupiterHorizon
    ✭✭✭
    Schnee schrieb: »
    Bei zu vielen Leuten herrscht noch die Meinung, solche Inhalte erstellen sich doch irgendwie von allein und erkennen nicht an, dass darin genauso viel Arbeit steckt, wie einen Stuhl herzustellen oder einen Staubsauger zu fabrizieren. :/

    Also in komplexer Softwareentwicklung und deren Betrieb steckt weitaus mehr Arbeit als in der Herstellung von Möbeln oder einfachen elektrischen Geräten wie Staubsaugern.

    Vielen ist eher nicht bewusst, dass der unsichtbare Teil der Software (Backend, Server, Konfiguration usw) um einiges größer ist als der reine sichtbare Frontend Anteil.

    Finds jedenfalls blöd, dass zB Netflix jetzt für alle die Bitraten drosselt anstatt Corona endlich mal als Anlass zu nehmen, die ganzen Account gesharten Schnorrer und nicht zahlende Nutzer rauszuwerfen. Die erzeugen genau so ne Last und wollen keinen Cent zahlen. Die sollten gehen!!! Wobei ich mich auch frage wie man da als User so unglaublich leichtfertig und naiv mit persönlichen Credentials umgehen kann und freiwillig hochsensible Daten an Dritte heraus gibt! Ich würde niemals einen Account teilen von gar keinem Anbieter.
  • Phoebe
    Phoebe
    ✭✭✭✭
    The_Saint schrieb: »
    Phoebe schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Phoebe schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
    dafür mach ich kein neues Thema auf.

    Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
    hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
    und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
    Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.

    Nun zur meiner Frage:
    Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
    Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.

    Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...

    WAT?!

    Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
    Na dann ist das Thema vom Tisch!

    Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.

    Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]

    vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
    Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.
    Ist mir klar, dass das nicht erlaubt ist :smile: Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...

    Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet :D

    Du sagst doch auch zu keinem einfach:
    Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...
    Aber wer einen Schokoriegel kauft darf ihn jederzeit verschenken :wink: Wer im Laden oder auch in einem Online-Shop etwas kauft, das dann doch nicht gefällt und den Vorstellungen entspricht, kann es zurückgeben oder zumindest nach Belieben weiterverschenken. Sogar bei Steam kann man Spiele zurückgeben, die nicht gefallen. Ich finde das moralisch in Ordnung, dass besagte Freundin ihren Account verschenkt hat, bevor die 20€ dafür quasi "für den Müll" waren. Wenn man sich z.B. ein Sportgerät kauft und den Sport dann doch nicht mag, der Kumpel aber mit diesem Sport anfangen möchte... dann würde man doch auch nicht sagen "Ich werf das jetzt weg und der kann sich sein eigenes kaufen", oder? Kostenfrei war es ja nicht, es hat ja jemand bezahlt :wink:

    Etwas anderes ist es sicherlich, Accounts extra zum Verkauf "hochzuziehen".
    Verboten seitens ZOS ist zwar beides, als "kriminell" oder "moralisch verwerflich" sehe ich persönlich aber nur letzteres an.
  • dinosaurier520
    dinosaurier520
    ✭✭✭✭✭
    Phoebe schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Phoebe schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Phoebe schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
    dafür mach ich kein neues Thema auf.

    Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
    hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
    und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
    Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.

    Nun zur meiner Frage:
    Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
    Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.

    Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...

    WAT?!

    Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
    Na dann ist das Thema vom Tisch!

    Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.

    Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]

    vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
    Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.
    Ist mir klar, dass das nicht erlaubt ist :smile: Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...

    Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet :D

    Du sagst doch auch zu keinem einfach:
    Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...
    Aber wer einen Schokoriegel kauft darf ihn jederzeit verschenken :wink: Wer im Laden oder auch in einem Online-Shop etwas kauft, das dann doch nicht gefällt und den Vorstellungen entspricht, kann es zurückgeben oder zumindest nach Belieben weiterverschenken. Sogar bei Steam kann man Spiele zurückgeben, die nicht gefallen. Ich finde das moralisch in Ordnung, dass besagte Freundin ihren Account verschenkt hat, bevor die 20€ dafür quasi "für den Müll" waren. Wenn man sich z.B. ein Sportgerät kauft und den Sport dann doch nicht mag, der Kumpel aber mit diesem Sport anfangen möchte... dann würde man doch auch nicht sagen "Ich werf das jetzt weg und der kann sich sein eigenes kaufen", oder? Kostenfrei war es ja nicht, es hat ja jemand bezahlt :wink:

    Etwas anderes ist es sicherlich, Accounts extra zum Verkauf "hochzuziehen".
    Verboten seitens ZOS ist zwar beides, als "kriminell" oder "moralisch verwerflich" sehe ich persönlich aber nur letzteres an.


    ...man könnte das jetzt noch weiter spinnen bis zu dem Punkt, da einem der gekaufte Account eh nicht wirklich gehört -> sondern es ZOS "Gutdünken" überlassen ist wann sie ihre Server down nehmen und der eigene Anspruch nichtig wird.
    Edited by dinosaurier520 on 25. March 2020 15:21
  • Schnee
    Schnee
    ✭✭✭✭✭
    Der gedankliche "Fehler" hier ist, dass der Account bzw. die Dinge, die man damit anstellt, eher eine Mietsache sind.

    Insofern kann man das in etwa so sehen wie eine Wohnung, die Du mietest (monatlich. Gebühr), einrichtest und drin lebst und auch mal feierst (das wäre hier dann sowas wie Kronenkisten im entferntesten Sinne), aber Du darfst die Wohnung (Mietvertrag und Wohnraum gemeint) weder verschenken noch verkaufen.
    Schnee ist, was Du draus machst. Lawine oder Flöckchen.
    Ingame: @Nebelmoor (PC/EU)
    Gilden:
    • - Reisende von Nirn (PC/EU/RP/fraktionsübergreifend)
    • - Wächter von Nirn (PC/EU/PvE/fraktionsübergreifend)
  • Rollio
    Rollio
    ✭✭✭✭✭
    Schnee schrieb: »
    Der gedankliche "Fehler" hier ist, dass der Account bzw. die Dinge, die man damit anstellt, eher eine Mietsache sind.

    Dein gedanklicher Fehler ist, dass Accounts verkauft werden und nicht nur bereits erbrachter zeitlicher Aufwand.

  • Gamer1986PAN
    Gamer1986PAN
    ✭✭✭✭✭
    Schnee schrieb: »
    Der gedankliche "Fehler" hier ist, dass der Account bzw. die Dinge, die man damit anstellt, eher eine Mietsache sind.

    Insofern kann man das in etwa so sehen wie eine Wohnung, die Du mietest (monatlich. Gebühr), einrichtest und drin lebst und auch mal feierst (das wäre hier dann sowas wie Kronenkisten im entferntesten Sinne), aber Du darfst die Wohnung (Mietvertrag und Wohnraum gemeint) weder verschenken noch verkaufen.

    Gibt aber auch bei Wohnungen immer noch Nachmieter...
  • Phoebe
    Phoebe
    ✭✭✭✭
    Phoebe schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Phoebe schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Phoebe schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    The_Saint schrieb: »
    Gygoracdes schrieb: »
    Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage... naja sie ist ein wenig anders,
    dafür mach ich kein neues Thema auf.

    Ein Cousin (Fetter) von mir, naja Fetter im 3. oder 4. Grad ist schon fast nicht mehr verwandt,
    hat einen Account von ESO auf dem PC. Jedoch spielt er ESO seit längerem nicht mehr
    und ich habe die Absicht ihn zu fragen ob er mir diesen Account überlässt.
    Sprich ich müsste nur die E-Mail und das Passwort ändern.

    Nun zur meiner Frage:
    Ist es möglich den Charakter des 2. Accounts auf meinen Account zu übertragen oder miteinander zu verbinden?
    Ich glaub nicht das dies funktioniert aber ich frag mal trotzdem.

    Überlassen, schenken, was auch immer ist account sharing und verboten...

    WAT?!

    Man darf den Account nicht mal verschencken selbst wenn man nicht mehr spielt?
    Na dann ist das Thema vom Tisch!

    Wobei immer die Frage ist, wie ZOS das merken soll. Eine Freundin von mir hat nach vllt 10 Spielstunden gemerkt, dass ihr das Spiel nicht gefällt und nie wieder angefasst... Dann hat sie ihren Account schließlich weiterverschenkt (war allerdings nichts außer dem braunen Gaul freigeschaltet bisher). Sogar den Accountnamen hat der neue "Besitzer" geändert, alles kein Problem. Selbst wenn ZOS IP-Adressen überprüft... man könnte ja umgezogen sein. Und viele haben sowieso dynamische IP-Adressen. Oder spielen auch mal vom Arbeitsplatz aus. Denke mal, innerhalb der Familie "vererben" sollte kein Problem sein.

    Und wer sich einen "fertigen" Account mit CP 810, Top Endgame-Gear und Apex-Mounts im Internet kauft und glaubt, dass er damit angeben kann, ohne selbst die entsprechende Spielerfahrung zu besitzen, ist doch ohnehin nur zu bedauern...[/b]

    vererben, verschenken etc egal wie du es nennst es ist nicht erlaubt.
    Wenn es irgendwie auffällt, wird in der Regel das Konto gesperrt.
    Ist mir klar, dass das nicht erlaubt ist :smile: Ich sagte nur, dass ich nicht wüsste, wie das ZOS je bemerken sollte, und dass es in meinem Freundeskreis durchaus schon vorgekommen ist. Natürlich ging es da um einen Account, wo noch nix drauf war und der nie in einer Gilde war oder Freunde hatte oder ähnliches, also niemand, dem es irgendwie auffallen könnte...

    Vielleicht weil jemand im Forum drüber redet :D

    Du sagst doch auch zu keinem einfach:
    Klau ruhig den Schokoriegel, merkt doch eh keiner...
    Aber wer einen Schokoriegel kauft darf ihn jederzeit verschenken :wink: Wer im Laden oder auch in einem Online-Shop etwas kauft, das dann doch nicht gefällt und den Vorstellungen entspricht, kann es zurückgeben oder zumindest nach Belieben weiterverschenken. Sogar bei Steam kann man Spiele zurückgeben, die nicht gefallen. Ich finde das moralisch in Ordnung, dass besagte Freundin ihren Account verschenkt hat, bevor die 20€ dafür quasi "für den Müll" waren. Wenn man sich z.B. ein Sportgerät kauft und den Sport dann doch nicht mag, der Kumpel aber mit diesem Sport anfangen möchte... dann würde man doch auch nicht sagen "Ich werf das jetzt weg und der kann sich sein eigenes kaufen", oder? Kostenfrei war es ja nicht, es hat ja jemand bezahlt :wink:

    Etwas anderes ist es sicherlich, Accounts extra zum Verkauf "hochzuziehen".
    Verboten seitens ZOS ist zwar beides, als "kriminell" oder "moralisch verwerflich" sehe ich persönlich aber nur letzteres an.


    ...man könnte das jetzt noch weiter spinnen bis zu dem Punkt, da einem der gekaufte Account eh nicht wirklich gehört -> sondern es ZOS "Gutdünken" überlassen ist wann sie ihre Server down nehmen und der eigene Anspruch nichtig wird.

    Das kommt erschwerend dazu. Und ist der Grund, warum ich mir nach wie vor noch DVDs/BluRays ins Regal stelle und CDs kaufe, anstatt meine Filme und Musik digital zu streamen.

    Online-Spiele sind wohl hier wirklich ein sehr interessanter Rechtsgegenstand, mit dem ich mich bisher so noch nie befasst habe. Filme zum Beispiel... wenn man diese leiht oder streamt kann einem niemand vorschreiben, wie viele dann auf der Couch sitzen und zugucken dürfen... Und erinnert ihr euch noch an die guten alten Zeiten, wo man ein Computerspiel einmal auf CD Rom gekauft hat und dann mit seinen Geschwistern oder sogar Schulfreunden ausgetauscht hat? Ich war um ehrlich zu sein ein wenig geschockt, als für beispielsweise Die Sims 4 ein eigener Origin-Account mit Passwort zum Spielen nötig war - welche Eltern kaufen schon jedem Kind extra so ein Spiel? Zumal es mit allen Erweiterungen ja ziemlich teuer wird. Steam hat dieses Problem schon vor längerem aufgegriffen und mit Hilfe von "Familienbibliotheken" gelöst.
    Das hat natürlich mit ESO/MMOs nicht viel zu tun und solche Praktiken sind dort auch nicht anwendbar. Irgendwie fehlen mir hier grade anständige Regelungen für solche Fälle, insbesondere, wenn man z.B. sich auf Empfehlung der Freunde das dicke ESO-Paket mit allen Kapiteln gekauft hat, aber schnell merkt, dass das gar nichts für einen ist :/
    Schnee schrieb: »
    aber Du darfst die Wohnung (Mietvertrag und Wohnraum gemeint) weder verschenken noch verkaufen.
    Aber sogar in der Mietwohnung darf man bis zu 6 Wochen lang Gäste wohnen lassen (nach deutschem Recht). Ich sage ja, Online-Spiele sind da wohl eine "Spezialkategorie" und mit nichts aus dem normalen Leben vergleichbar.
  • Schnee
    Schnee
    ✭✭✭✭✭
    @Rollio
    Nein, Du verkaufst eben nicht "den zeitlichen Aufwand" sondern auch die Logistik dahinter (Accountverwaltung und weiteres) und es besteht hier ein entsprechendes Vertragsverhältnis. Du kannst auch keinen Versicherungsvertrag einfach so übertragen, weil "dort ja nur zeitlicher Aufwand betrieben wird".

    Zeitlichen Aufwand würdest Du verkaufen, wenn Du, wie es ja auch gemacht wird, jemanden ziehst, um ein bestimmtes Level oder bestimmte Erfolge zu erhalten oder, im RL, Du jemandes Text korrigierst oder mit durch den Auftraggeber gelieferten Materialien etwas baust.
    Schnee ist, was Du draus machst. Lawine oder Flöckchen.
    Ingame: @Nebelmoor (PC/EU)
    Gilden:
    • - Reisende von Nirn (PC/EU/RP/fraktionsübergreifend)
    • - Wächter von Nirn (PC/EU/PvE/fraktionsübergreifend)
  • Schnee
    Schnee
    ✭✭✭✭✭
    Gamer1986PAN schrieb: »
    Schnee schrieb: »
    Der gedankliche "Fehler" hier ist, dass der Account bzw. die Dinge, die man damit anstellt, eher eine Mietsache sind.

    Insofern kann man das in etwa so sehen wie eine Wohnung, die Du mietest (monatlich. Gebühr), einrichtest und drin lebst und auch mal feierst (das wäre hier dann sowas wie Kronenkisten im entferntesten Sinne), aber Du darfst die Wohnung (Mietvertrag und Wohnraum gemeint) weder verschenken noch verkaufen.

    Gibt aber auch bei Wohnungen immer noch Nachmieter...

    a) wenn der Vermieter zustimmt
    b) bekommen die auch einen neuen eigenen Vertrag, u.U. mit höherer Miete

    (einziger Vorteil für den aktuellen Mieter: Er kann evtl. früher raus als ohne selbst organisierten Nachmieter)

    Schnee ist, was Du draus machst. Lawine oder Flöckchen.
    Ingame: @Nebelmoor (PC/EU)
    Gilden:
    • - Reisende von Nirn (PC/EU/RP/fraktionsübergreifend)
    • - Wächter von Nirn (PC/EU/PvE/fraktionsübergreifend)
  • Rollio
    Rollio
    ✭✭✭✭✭
    Schnee schrieb: »
    @Rollio
    Nein,


    Warum kollidieren bei dir immer Sachkenntnis und Meinung so deutlich?

    _________________________________________________________________________________________________________________
    Hinweise: Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment.Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen.Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei.
    Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie E-Mail, Kontodaten, Adresse usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler.

    Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7_11_2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen.
  • Hegron
    Hegron
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    Schnee schrieb: »
    @Rollio
    Nein, Du verkaufst eben nicht "den zeitlichen Aufwand" sondern auch die Logistik dahinter (Accountverwaltung und weiteres) und es besteht hier ein entsprechendes Vertragsverhältnis. Du kannst auch keinen Versicherungsvertrag einfach so übertragen, weil "dort ja nur zeitlicher Aufwand betrieben wird".

    Zeitlichen Aufwand würdest Du verkaufen, wenn Du, wie es ja auch gemacht wird, jemanden ziehst, um ein bestimmtes Level oder bestimmte Erfolge zu erhalten oder, im RL, Du jemandes Text korrigierst oder mit durch den Auftraggeber gelieferten Materialien etwas baust.

    Lebensversicherungen kann man doch verkaufen oder welche Art von Versicherung meinst du?!
  • dinosaurier520
    dinosaurier520
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    Hegron schrieb: »
    Schnee schrieb: »
    @Rollio
    Nein, Du verkaufst eben nicht "den zeitlichen Aufwand" sondern auch die Logistik dahinter (Accountverwaltung und weiteres) und es besteht hier ein entsprechendes Vertragsverhältnis. Du kannst auch keinen Versicherungsvertrag einfach so übertragen, weil "dort ja nur zeitlicher Aufwand betrieben wird".

    Zeitlichen Aufwand würdest Du verkaufen, wenn Du, wie es ja auch gemacht wird, jemanden ziehst, um ein bestimmtes Level oder bestimmte Erfolge zu erhalten oder, im RL, Du jemandes Text korrigierst oder mit durch den Auftraggeber gelieferten Materialien etwas baust.

    Lebensversicherungen kann man doch verkaufen oder welche Art von Versicherung meinst du?!


    ...mehr noch, imho, kann/konnte "man" einer Bank sogar die "Kreditschulden/Restschuld" eines völlig fremden Menschen abkaufen (ob das jetzt noch geht weiß ich allerdings nicht).
  • Rollio
    Rollio
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    Hegron schrieb: »
    Schnee schrieb: »
    @Rollio
    Nein, Du verkaufst eben nicht "den zeitlichen Aufwand" sondern auch die Logistik dahinter (Accountverwaltung und weiteres) und es besteht hier ein entsprechendes Vertragsverhältnis. Du kannst auch keinen Versicherungsvertrag einfach so übertragen, weil "dort ja nur zeitlicher Aufwand betrieben wird".

    Zeitlichen Aufwand würdest Du verkaufen, wenn Du, wie es ja auch gemacht wird, jemanden ziehst, um ein bestimmtes Level oder bestimmte Erfolge zu erhalten oder, im RL, Du jemandes Text korrigierst oder mit durch den Auftraggeber gelieferten Materialien etwas baust.

    Lebensversicherungen kann man doch verkaufen oder welche Art von Versicherung meinst du?!


    ...mehr noch, imho, kann/konnte "man" einer Bank sogar die "Kreditschulden/Restschuld" eines völlig fremden Menschen abkaufen (ob das jetzt noch geht weiß ich allerdings nicht).


    Das gibt es immer noch, es gibt auch die Möglichkeit das du Schulden die jemand bei dir hat, weiter verkaufst, dein Schuldner schuldet dann wem anderes die Rückzahlung.
    Das wird zunehmend im Handwerk gemacht, wenn der Kunde nicht zahlt, dann kann der Handwerker diese Verbindlichkeiten verkaufen, mit entsprechenden Abschlägen, hat dafür einen Teil des Geldes schneller zur Verfügung.
    Weiterer Vorteil ist, das Firmen die sowas anbieten ein internes Mahnwesen unterhalten, da kann weit effizienter Eingetrieben werden als von einem Handwerker, der das de facto neben seinem Tagesgeschäft machen muss.

    Aber um zum Thema zurück zu kommen, mir fehlt irgendwie der Bezug dazu wie man verkaufte Spieleaccounts mit Mietzahlung und Versicherungen vergleichen kann.
    Das ist ja so, als würde ich die Frage nach der Uhrzeit damit beantworten, das ich jemanden zur nächsten Pommesbude schicke.
    Völlig Banane halt, aber passt bei dem User voll ins Bild.
    :)
  • UpTheHillBackwards
    UpTheHillBackwards
    ✭✭✭
    Das wird zunehmend im Handwerk gemacht, wenn der Kunde nicht zahlt, dann kann der Handwerker diese Verbindlichkeiten verkaufen, mit entsprechenden Abschlägen, hat dafür einen Teil des Geldes schneller zur Verfügung.

    Das ist im Bankwesen "Factoring" (Forderungsabtretungen). Handwerker sind eher nicht factoringfähig sondern Handels- oder Produktionsbetriebe.
    Handwerker deshalb nicht, weil da immer in der Leistung Mängel auftreten können und deshalb eine Forderung strittig sein kann -> zu viel Risiko für die Factoringbanken.

    Die entsprechenden Abschläge sind einfach Zinsen für einen Zwischenkredit, der übrigens einer der teuersten Finanzierungsarten ist. Der Schuldner bzw. der Leistungsempfänger muß schuldbefreiend an die Bank zahlen und nicht an die Firma. Zahlt der Kunde an die Firma und die Firma steckt das Geld ein, so kann und wird die Bank das Geld nochmals einfordern, was auch rechtlich gedeckt ist.
    Auf den offenen Rechnungen muss überall der Satz stehen:

    "Schuldbefreiende Zahlungen müssen ausschließlich an Bank xxx gehen"

    Aber dies war wohl zu weit am Thema vorbei ;)
    Edited by UpTheHillBackwards on 25. March 2020 17:05
  • dinosaurier520
    dinosaurier520
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    Nee...so lernt man hier wenigstens mal was, auch wenn man es nicht zwingend braucht. Ich fand das ganze Prozedere dbzl. schon etwas makaber.
  • alebi
    alebi
    ✭✭✭
    Viele den sogenannten und vorgenannten AGB´s könnt ihr auch einfach mal in die Tonnen treten, da sie einfach keine Rechtsgültigkeit haben. Reinschreiben können die vieles….
    Lieber Aufrecht, als beliebt.
  • Rollio
    Rollio
    ✭✭✭✭✭
    Das wird zunehmend im Handwerk gemacht, wenn der Kunde nicht zahlt, dann kann der Handwerker diese Verbindlichkeiten verkaufen, mit entsprechenden Abschlägen, hat dafür einen Teil des Geldes schneller zur Verfügung.

    Das ist im Bankwesen "Factoring" (Forderungsabtretungen). Handwerker sind eher nicht factoringfähig sondern Handels- oder Produktionsbetriebe.
    Handwerker deshalb nicht, weil da immer in der Leistung Mängel auftreten können und deshalb eine Forderung strittig sein kann -> zu viel Risiko für die Factoringbanken.

    Die entsprechenden Abschläge sind einfach Zinsen für einen Zwischenkredit, der übrigens einer der teuersten Finanzierungsarten ist. Der Schuldner bzw. der Leistungsempfänger muß schuldbefreiend an die Bank zahlen und nicht an die Firma. Zahlt der Kunde an die Firma und die Firma steckt das Geld ein, so kann und wird die Bank das Geld nochmals einfordern, was auch rechtlich gedeckt ist.
    Auf den offenen Rechnungen muss überall der Satz stehen:

    "Schuldbefreiende Zahlungen müssen ausschließlich an Bank xxx gehen"

    Aber dies war wohl zu weit am Thema vorbei ;)


    Das wurde mir auf der Meisterschule so erzählt, aber da ich sowas noch nie in Anspruch nehmen musste, ohne Gewähr.
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