DerbstInAction schrieb: »Das Geld würde zurück gebucht. Allerdings sollte es gar nicht nötig sein Bankdaten angeben zu müssen, damit die 30 Tage kostenloser Zugang gewährt werden.
Ich selbst habe ein Zugang, weil ein Freund mir seine Kreditkarte zu Verfügung gestellt hat. Allerdings bezweifel ich das ich das Spiel / ein Abo verlängern / einrichten werde.
Ich habe, wie viele andere, einen Bericht an die Verbraucherzentrale geschickt. Ich hoffe das diese Abmahnung. nicht nur Zenimax, sondern auch viele anderen Spieleherstellern eine Warnung ist.
PS: Eine Stellungsname von Zenimax wäre schön
Aber eins muss uns auch klar sein, irgendwann muss mit dem Stunk machen auch mal aufgehört werden ;-)
Dem Argument pflichte ich bei :-)Erst wenn Zenimax die Fehler, die aufjedenfall gemacht wurden, korrigiert hat. Das wird allerdings noch dauern und der Ruf wird definitiv darunter leiden.
mmorpglogsb16_ESO schrieb: »So ein Schwachsinn! Ich musste seiner Zeit bei SWToR, SWG und WoW auch um die 30 gratis Tage zu bekommen meine Zahldaten angeben! Wer ein Kostenpflichtiges MMO spielt sollte einfach damit rechnen, wer das nicht will der soll doch bitte zu den F2P-Titeln greifen!
mmorpglogsb16_ESO schrieb: »So ein Schwachsinn! Ich musste seiner Zeit bei SWToR, SWG und WoW auch um die 30 gratis Tage zu bekommen meine Zahldaten angeben! Wer ein Kostenpflichtiges MMO spielt sollte einfach damit rechnen, wer das nicht will der soll doch bitte zu den F2P-Titeln greifen!
Nur weil Zenimax Online nicht die ersten sind, die sich so verhalten, heißt das nicht dass das jetzt wegen Gewohnheit OK geworden ist. Im Gegenteil. Es wird Zeit, dass endlich mal was dagegen unternommen wird.
Damals bei DAoC, Ultima Online oder Shadowbane gab es diese Unsitte übrigens noch nicht. Aber das waren noch Zeiten, in denen hat man MMOs noch nicht einmal zum Vollpreis verkauft, weil man das Abo allein als das Geschäftsmodell angesehen hat.
mmorpglogsb16_ESO schrieb: »An diese Zeiten kann ich mich auch noch erinnern! Nur was will der Verbraucherschutz machen? Er ist kein Staatliches Organ mit Gewalten!
mmorpglogsb16_ESO schrieb: »Ich finde an diesem System nichts verwerfliches. Das hat für mich nichts mit Abzocke oder Verarsche sondern mit Kundenbindung zu tun.
Natürlich ist der VZBV kein staatliches Organ mit Gewalt. Aber das hält ihn doch nicht davon ab, vor Gericht zu klagen...mmorpglogsb16_ESO schrieb: »An diese Zeiten kann ich mich auch noch erinnern! Nur was will der Verbraucherschutz machen? Er ist kein Staatliches Organ mit Gewalten!
mmorpglogsb16_ESO schrieb: »Ich finde an diesem System nichts verwerfliches. Das hat für mich nichts mit Abzocke oder Verarsche sondern mit Kundenbindung zu tun.
deemerb16_ESO schrieb: »Ich muss das bestätigen.
Bei mir stehen die bezahlten Zeit PLUS die 30 Tage Freizugang.
Der Hebel ist, dass bei einigen Zahlungsarten (Paysafecard, Gametimecard, Debitcard) die Rückzahlung nicht möglich ist. Der Kunde kann in solchen Fällen also nicht von den 30 Tagen Gebrauch machen ohne gleichzeitig schon für mindestens 30 weitere Tage zu zahlen. Das sieht die Verbraucherzentrale als Wettbewerbsverstoß. Und so etwas kann durchaus gerichtlich geahndet werden....wenn sich denn nur jemand findet, der die Mühen eingeht, dies einzuklagen. Na ein Glück, dass wir die Verbraucherschützer haben. Denn Privatpersonen nehmen das in der Regel nicht auf sich. Da wird das lieber gefressen, als dass man sich die Arbeit macht.
Ähm, 'tschuldige mal, aber die Gametimecards werden von Zenimax selbst angeboten und unterliegen dem selben Problem...mmorpglogsb16_ESO schrieb: »Schon mal überlegt das da das Problem bei den Firmen die diese Bezahlmodelle anbieten liegen könnte?
Durch Gewöhnung wird es also irgendwann OK? Sehe ich nicht so. Es wird höchste Zeit, dass sich das mal ändert. Zenimax kriegt es jetzt ab, weil die Verbraucherzentrale scheinbar in den letzten Jahren erst aufgewacht ist und sie halt die ersten sind, bei denen sie es merken. Aber das Problem ist ja ein generelles und jetzt wird erstmal ein Präzedenzfall geschaffen.Solitarios schrieb: »Zwar ist es blöd was mit Giropay ist, aber GTC und ähnliches war schon immer so^^
Das würde unterstellen, dass Unternehmen die in Deutschland tätig sind aber nicht in Deutschland sitzen nach Belieben deutsches Recht brechen können. Dass dem nicht so ist hat damals Microsoft mit der Browserwahl in Windows feststellen dürfen. Gut, das war europäisches Recht, aber ähnliches Prinzip.Solitarios schrieb: »und da weder Sitz, noch die Server in Deutschland sind, ist der Verbraucherschutz Deutschland wohl nicht in Position oder Lage etwas zu ändern
Durch Gewöhnung wird es also irgendwann OK? Sehe ich nicht so. Es wird höchste Zeit, dass sich das mal ändert. Zenimax kriegt es jetzt ab, weil die Verbraucherzentrale scheinbar in den letzten Jahren erst aufgewacht ist und sie halt die ersten sind, bei denen sie es merken. Aber das Problem ist ja ein generelles und jetzt wird erstmal ein Präzedenzfall geschaffen.
Ach komm, das ist doch ein Totschlagargument an sich. "Anderes ist wichtiger"...und deswegen soll gegen weniger wichtige Dinge erstmal nichts gemacht werden? Auf die Art kommen wir nie zu irgendetwas. Besonders wenn die wichtigen Dinge Zeit und Geduld erfordern und sich weniger wichtige Dinge schnell mal nebenbei erledigen lassen würden.Solitarios schrieb: »Es gibt so vieles was wichtiger wäre geändert zu werden, aber die Politik in Deutschland ist halt ein PRO-Kapitalismus und da man auch bei einem Abo Steuern zahlt, ist es egal für die Politiker.
Da bin ich mir nicht so sicher, ob ein Verkaufsverbot Zenimax nicht treffen würde. Wir leben noch immer in einer Zeit, in der Digitalreleases sich an Ladenreleases orientieren, weil die Retailer sonst mit schlechtem oder gar keinen shelf space drohen könnten. Die normalen Ladenverkäufe haben also durchaus noch genug Wert, dass die Publisher die Sorgen und Bedürfnisse von Retailern beachten. Also auch genug Wert, dass es den Publisher treffen würde, wenn sein Spiel nicht im Laden stünde.Solitarios schrieb: »Der Verbraucherschutz ist zwar ganz nett aber dennoch machtlos. Im schlimmsten Fall könnten sie den Verkauf verbieten. Da es aber digitale Verkäufe gibt, ist es auch vollkommen uninteressant.
Musste man bei WoW, SWtor, Aion etc. als noch Abomodelle waren, nicht auch VORHER einen Kontenbestätigung vornehmen. Sprich Authtentifizerung?
Nicht immer gleich nach Betrug oder Anwalt schreien. Ich hoffe nur, dass sich die Com nach den ersten 30 Tagen etwas selbstreinigt.
Ich finde an diesem System nichts verwerfliches. Das hat für mich nichts mit Abzocke oder Verarsche sondern mit Kundenbindung zu tun.