**akte-x-musik... habe ich mir kurzerhand einen TESO- Key gekauft (gibts ja ab 12 Euro inzwischen) und einen neuen Account aufgemacht.
Tannenhirsch schrieb: »**akte-x-musik... habe ich mir kurzerhand einen TESO- Key gekauft (gibts ja ab 12 Euro inzwischen) und einen neuen Account aufgemacht.
Ansonsten finde ich es auch eine Unart (welche sich mittlerweile bei vielen Herstellern etabliert hat) nach einer Sperrung in keinster Weise den Grund anzugeben.
ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG
[...]
7.
Beendigung. Diese Vereinbarung beginnt zum Zeitpunkt der Annahme dieser Vereinbarung durch Sie und bleibt in Kraft, bis sie gekündigt wird. Sie können die Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie (i) alle Kopien des Spiels in Ihrem Besitz oder in Ihrer Kontrolle dauerhaft zerstören und (ii) den Spiel-Client von Ihrer Festplatte entfernen. ZeniMax kann diese Vereinbarung jederzeit mit oder ohne Grund kündigen (einschließlich zu dem Zeitpunkt, an dem ZeniMax sich entscheidet, das Spiel nicht länger anzubieten). Bei Kündigung seitens ZeniMax' aus beliebigem Grund werden alle in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen und alle in den ZeniMax-Dienstleistungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Spiel, das dieser Vereinbarung unterliegt, gewährten Lizenzen sofort gekündigt, und Sie müssen die obigen Schritte (i) und (ii) unverzüglich durchführen. Eine Kündigung ohne Grund wird Ihnen von ZeniMax mitgeteilt.
OnkelSiegmyer schrieb: »@Xiana steht das so in den agbs ? Sollte ich mir dann doch mal durchlesen.
(https://account.elderscrollsonline.com/terms-of-service#_GE_Toc_01, Hervorhebung meine)Indem Sie ein Konto erstellen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie nicht der Eigentümer des Kontos, mit dem Konto erstellter Benutzernamen, auf einem Konto gespeicherter oder damit verknüpfter Inhalte (wie digitale und/oder virtuelle Vermögensgegenstände, Leistungen, virtuelle Währung und andere Herunterladbare Inhalte) oder mit dem Konto verknüpfter verbundener Daten sind.
In Reaktion auf eine Verletzung dieser Dienstleistungsbedingungen kann ZeniMax Ihnen eine Warnung aussprechen, bestimmte Funktionen Ihres Kontos sperren oder einschränken (insbesondere Benutzernamen), selektiv Herunterladbare Inhalte auf Konto- und/oder Geräteebene modifizieren, entfernen oder entziehen, unverzüglich sämtliche Konten kündigen, die Sie erstellt haben, und/oder vorübergehend oder permanent Ihr Konto, Gerät und/oder Apparat für den Zugriff auf alle oder bestimmte Dienstleistungen sperren.
ZeniMax kann Ihren Zugriff auf die und/oder Ihre Nutzung der Dienstleistungen kündigen, und zwar (i) aufgrund eines Verstoßes gegen diese Dienstleistungsbedingungen oder (ii) wenn ZeniMax nach seinem alleinigen Ermessen Ihre Informationen für unwahr, falsch oder unvollständig erachtet; (iii) wenn Ihre Nutzung der Dienstleistungen Rechte anderer oder geistiges Eigentum verletzt oder eine derartige Rechtsverletzung vermutet wird; (iv) wenn Sie oder Ihr Konto unangemessene Inhalte wiedergeben und/oder gegen diese Dienstleistungsbedingungen verstoßen. Sämtliche Inhalte (insbesondere Software, Inhalte und Herunterladbare Inhalte) werden im Falle des Widerrufs, der Schließung oder der Kündigung Ihres Kontos durch ZeniMax für verwirkt erachtet.
Wenn ZeniMax ein Konto kündigt, kann es andere Konten kündigen, die die gleichen Merkmale aufweisen, wie etwa den für das Konto angegebenen Namen, die E-Mail-Adresse, die Postanschrift, die Internetprotokolladresse oder die Kreditkartennummer oder eine andere Zahlungsmethode. ZeniMax behält sich das Recht zur Nutzung aller erforderlichen und nach geltendem Recht zulässigen Mittel zur Identifizierung und Kündigung von Konten vor.
Sie erkennen an, dass ZeniMax Sie unter diesen Umständen nicht benachrichtigen muss, bevor es Schritte zur Einschränkung, Sperrung oder Kündigung Ihres Zugriffs auf oder die Nutzung der Dienstleistungen und/oder Ihres Kontos ergreift. Wenn ZeniMax Ihr Konto kündigt, dürfen Sie die Dienstleistungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ZeniMax wieder nutzen. ZeniMax behält sich das Recht vor, die Führung von Konten und die Erbringung von Dienstleistungen für beliebige Personen zu verweigern. Sie dürfen keinen Personen, deren Konten von ZeniMax gekündigt wurden, erlauben, Ihr Konto zu verwenden.
Wenn Ihr Konto oder ein bestimmtes Abonnement oder eine bestimmte Mitgliedschaft für eine mit Ihrem Konto verknüpfte Dienstleistung gekündigt oder gesperrt wurde und/oder wenn Herunterladbare Inhalte selektiv entfernt, entzogen oder gepfändet wurden und/oder wenn Ihr Gerät vorübergehend oder permanent für den Zugriff auf einige oder alle Dienstleistungen gesperrt wurde, wird keine Rückerstattung gewährt, werden Ihnen keine Herunterladbaren Inhalte gutgeschrieben oder in Bargeld oder sonstige Arten der Rückerstattung umgewandelt, und Sie erhalten keinen weiteren Zugriff auf Ihr Konto oder mit Ihrem Konto verknüpfte Herunterladbare Inhalte oder die jeweilige Dienstleistung, es sei denn, dass die Schritte gegen Ihr Konto oder Gerät wurden irrtümlich ergriffen wurden und sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen (gemäß der Definition in Abschnitt 1) etwas anderes ergibt. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Konto oder Gerät irrtümlich Schritte ergriffen wurden, wenden Sie sich bitte unter support.bethsoft.com an den Kundendienst.
KhajitFurTrader schrieb: »Zusammengefasst hat jeder mit der Erstellung eines Kontos akzeptiert, dass dieses und alle weiteren dem Benutzer zuordbaren Konten bei Verstößen gegen diese Dienstleistungsbedingungen jederzeit und ohne Vorwarnung gesperrt werden kann. Ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Beweislast liegt beim Kunden. Allerdings steht dort nichts davon, dass sie dieses ohne Angabe von Gründen tun können oder werden.
KhajitFurTrader schrieb: »Zusammengefasst hat jeder mit der Erstellung eines Kontos akzeptiert, dass dieses und alle weiteren dem Benutzer zuordbaren Konten bei Verstößen gegen diese Dienstleistungsbedingungen jederzeit und ohne Vorwarnung gesperrt werden kann. Ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Beweislast liegt beim Kunden. Allerdings steht dort nichts davon, dass sie dieses ohne Angabe von Gründen tun können oder werden.
Das tut es wohl. Nämlich, wie bereits von mir zitiert, in den ESO spezifischen AGB.
@KhajitFurTrader
Du kannst noch so lange um den heissen Brei herumreden. Punkt 7 der EULA bezieht sich eindeutig auf die Lizenzvereinbarung, welche es erlaubt, das Spiel zu nutzen. Und diese Vereinbarung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
KhajitFurTrader schrieb: »KhajitFurTrader schrieb: »Zusammengefasst hat jeder mit der Erstellung eines Kontos akzeptiert, dass dieses und alle weiteren dem Benutzer zuordbaren Konten bei Verstößen gegen diese Dienstleistungsbedingungen jederzeit und ohne Vorwarnung gesperrt werden kann. Ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Beweislast liegt beim Kunden. Allerdings steht dort nichts davon, dass sie dieses ohne Angabe von Gründen tun können oder werden.
Das tut es wohl. Nämlich, wie bereits von mir zitiert, in den ESO spezifischen AGB.
Mit "dort" bezog ich mich auf die Dienstleistungsbedingungen. Die EULA ist davon getrennt, schließt sie aber ein.
Wenn du §7 der EULA meinst ("Eine Kündigung ohne Grund wird Ihnen von ZeniMax mitgeteilt."), dann bezieht sich das allgemein auf die Beendigung des Geschäftsverhältnisses, nicht spezifisch auf eine Kontosperrung, die in den Dienstleistungsbedingungen geregelt wird. Eine einseitige Kündigung muss ausgesprochen, aber braucht nicht begründet zu werden.
KhajitFurTrader schrieb: »@KhajitFurTrader
Du kannst noch so lange um den heissen Brei herumreden. Punkt 7 der EULA bezieht sich eindeutig auf die Lizenzvereinbarung, welche es erlaubt, das Spiel zu nutzen. Und diese Vereinbarung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Gut, dann erkläre mir doch mal, in wieweit die Kündigung der Lizenzvereinbarung (§7 der EULA) identisch, teilidentisch, oder unterschiedlich von der Sperrung eines Benutzerkontos (§6 der Dienstleistungsbedingungen) sind.
Kleiner Tipp: das eine zieht das andere automatisch nach sich, aber umgekehrt seltsamerweise nicht...
Ich denke, dass auch hier die Vertragsfreiheit zwischen Lizenzgeber und -nehmer erstmal vorrangig ist, d.h. dass eine einvernehmliche Kündigungsregelung im Vertrag selber getroffen werden kann. Kommentar dazu:frank.bindb16_ESO schrieb: »Stimmt nicht so ganz, deutsches Recht kennt nur die Kündigung durch triftigen Grund, wenn kein Grund angegeben wird, muß Zenimax nachweisen, das sie einen triftigen Grund haben, zumindest wenn der Spieler wirklich vor Gericht zieht.
Quelle: http://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=publikationen_01007Ein Lizenzvertrag kann durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Da es sich bei Lizenzverträgen um Dauerschuldverhältnisse handelt, ist zumindest eine Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) möglich, z.B. wenn der Lizenznehmer ungerechtfertigt keine Lizenzgebühren mehr zahlt. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang, Beispiele für den wichtigen Grund im Vertrag zu normieren, wie die dauerhafte Nichteinhaltung von Zahlfristen für Gebühren oder der Angriff des Patentes durch den Lizenznehmer. Ein unbefristeter Patentlizenzvertrag sieht meistens auch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor, z. B. zum Ende eines Kalender- oder Vertragsjahres mit 6-Monats-Frist. Hier haben die Vertragspartner ausreichend Gestaltungsspielraum, um den gegenseitigen Interessen nach Rechtssicherheit und Lösungsmöglichkeiten vom Vertrag gerecht zu werden.
Und im ersten Fall keine vorherige Benachrichtigung. Wenn beides zusammenkommt, und nur das würde Sinn machen (s.o.), dann kann ZOS als Dienstleistungsanbieter also jederzeit jeden ohne Vorwarnung und ohne Angabe von Gründen mit beiden Arten effektiv vom Spiel ausschließen. Damit wäre der Vorschlag/die Bitte des OP geklärt, aber sein Problem nicht gelöst.Eine Kündigung nach §6 Dienstleistungsbedingungen führt zur Sperrung des Accounts. Eine Kündigung nach §7 EULA führt nicht zur Sperrung des Accounts. Jedoch wird in beiden Fällen der Zugriff auf ESO gesperrt. Und genau das ist der Knackpunkt. Denn im zweiten Falle ist keine Begründung nötig.
Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. In diesem Fall kann man zwar jederzeit einen solchen Vertrag abschließen (mal "The Brave" von und mit Johnny Depp gesehen?), aber aufgrund seiner inhärenten Unsittlichkeit hätte er keinerlei Rechtsgrundlage.frank.bindb16_ESO schrieb: »Du kannst auch keinen Vertrag machen, daß Dich einer umbringen darf und er kann das dann tun ohne bestraft zu werden.
Geschenkt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.frank.bindb16_ESO schrieb: »Also nicht alles was Firmen in ihren Bedingungen schreiben hat rechtlich Bestand.
Aus den AGB:ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG
[...]
7.
Beendigung. Diese Vereinbarung beginnt zum Zeitpunkt der Annahme dieser Vereinbarung durch Sie und bleibt in Kraft, bis sie gekündigt wird. Sie können die Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie (i) alle Kopien des Spiels in Ihrem Besitz oder in Ihrer Kontrolle dauerhaft zerstören und (ii) den Spiel-Client von Ihrer Festplatte entfernen. ZeniMax kann diese Vereinbarung jederzeit mit oder ohne Grund kündigen (einschließlich zu dem Zeitpunkt, an dem ZeniMax sich entscheidet, das Spiel nicht länger anzubieten). Bei Kündigung seitens ZeniMax' aus beliebigem Grund werden alle in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen und alle in den ZeniMax-Dienstleistungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Spiel, das dieser Vereinbarung unterliegt, gewährten Lizenzen sofort gekündigt, und Sie müssen die obigen Schritte (i) und (ii) unverzüglich durchführen. Eine Kündigung ohne Grund wird Ihnen von ZeniMax mitgeteilt.
KhajitFurTrader schrieb: »OnkelSiegmyer schrieb: »@Xiana steht das so in den agbs ? Sollte ich mir dann doch mal durchlesen.
Kann man nur jedem empfehlen, denn schließlich hat man sie ja schon beim Erstellen eines Kontos akzeptiert. Und welcher erwachsene geschäftsfähige Mensch unterschreibt schon Verträge, ohne sie vorher durchgelesen zu haben?
Der Franz (Kaieser) Beckenbauer macht so was
Wer Kämpft kann verlieren,wer nicht Kämpft hat schon verloren
Kann man nur jedem empfehlen, denn schließlich hat man sie ja schon beim Erstellen eines Kontos akzeptiert. Und welcher erwachsene geschäftsfähige Mensch unterschreibt schon Verträge, ohne sie vorher durchgelesen zu haben?
Der Franz (Kaiser) Beckenbauer macht sowas.
Kann man nur jedem empfehlen, denn schließlich hat man sie ja schon beim Erstellen eines Kontos akzeptiert. Und welcher erwachsene geschäftsfähige Mensch unterschreibt schon Verträge, ohne sie vorher durchgelesen zu haben?
Der Franz (Kaiser) Beckenbauer macht sowas.
Der darf das, der ist ja auch eine Lichtsäule...äh...gestalt, Lichtgestalt isser
Ich persönliche denke ja eher das er in seiner aktiven Zeit den ein oder anderen Kopfball hätte auslassen sollen....
Der war vorher auch schon so drauf. Das ist ein Profifussballereinstellungskriterium.