Wartungsarbeiten in der Woche vom 25. November:
• PC/Mac: EU und NA Megaserver für Wartungsarbeiten – 25. November, 10:00 – 13:00 MEZ
• Xbox: EU und NA Megaserver für Wartungsarbeiten – 27. November, 12:00 – 15:00 MEZ
• PlayStation®: EU und NA Megaserver für Wartungsarbeiten – 27. November, 12:00 – 15:00 MEZ

Bitte an ZENIMAX: Teilt uns wenigstens mit, warum Accounts gesperrt wurden.

Growlf
Growlf
✭✭✭✭
Nichts ist für einen TESO- Fan der ersten Stunde und bisher zahlendes Mitglied frustrierender, als sang- und klanglos gecancelt zu werden.

Hintergrund:
Am Samstag vor Weihnachten spielte ich bis gegen 23:20 Uhr ohne (wesentliche) Probleme, am Sonntag vor Weihnachten sichtete ich zunächst meine Mails und fand darunter voller Verblüffung eine Bestätigung, daß ich mein Abo gekündigt hätte und wie bedauerlich das für ZENIMAX wäre, meine Chars würden aber auf mich warten etc.
Dabei hatte ich nie und nimmerlich mein Abo gekündigt!

Die erste Idee war natürlich: Mein Account wurde gehackt und jemand hat ein fieses Spiel mit mir getrieben.

Also ins TESO- Konto geschaut- schauen wollen- nur um um die Angabe zu finden: "Das Konto wurde gesperrt."
Grübel, grübel, warum dieses? Sollte es an der Gaming- Maus liegen, mit der ich recht fix (als Linkshänder bin ich an der Tastatur etwas langsam) die Skills abfeuern kann? Aber die benutze ich doch schon länger ohne Probleme.
Also erstmal Paßwort geändert. Mit neuem Paßwort eingeloggt, gleiches Ergebnis: Konto dicht.

FRUST.

Suche nach dem Support: dort muß man sich einloggen, und das geht natürlich bei Kontosperrung nicht. Dann die Feststellung, daß der Telefonsupport nicht mehr angezeigt wird:
NOCH MEHR FRUST.

Schließlich entdeckte ich den Button, mit dem sich zu unrecht Verbannte beim Support melden können. Also Ticket erstellt und alles beschrieben, auch darauf hingewiesen, daß ich die Sicherheitsfrage nicht mehr genau weiß und daher die einleuchtendste gewählt habe.

Was tun während der Warterei? DU FREUST DICH AUF TESO AN EINEM VERREGNETEN SONNTAG UND BIST AUSGESPERRT!

FRUST PUR.

Nach einigen mißlungenen Versuchen, irgendwas andres zu tun, habe ich mir kurzerhand einen TESO- Key gekauft (gibts ja ab 12 Euro inzwischen) und einen neuen Account aufgemacht. Praktisch wieder bei Null angefangen, aber immerhin lief es. Hatte vorher 16 Chars, je 8 auf EU- und US- Server. Jetzt 3 Winzlinge.

Spätabends kam die Antwort auf das Ticket: ich möge doch meine Sicherheitsfrage ändern. Das Problem wäre gelöst.
War es aber nicht: " Das Konto wurde gesperrt."
Wie soll ich da bitteschön irgendwelche Einstellungen ändern, wenn ich gar nicht reinkomme? Und hinterher gleich die Zufriedenheitsumfrage. Ja, gehts noch?

Also direkt auf die Mail geantwortet und nach 3 Tagen ohne Reaktion ein Ticket gleichen Wortlauts hinterhergeschoben, Grundtenor:
Wurde 1. mein Account gehackt oder ich 2. von ZENIMAX gebannt, und wenn ja, warum? Man möchte ja schließlich mit dem neuen Account nicht die gleichen Fehler machen und da auch gebannt werden.

Weitere 3 Tage später wurde mein Original- Konto OHNE JEDEN KOMMENTAR wieder freigeschaltet. UND OHNE JEDE ANTWORT AUF MEINE FRAGEN.

Dazu möchte ich eins sagen:
SOLANGE ICH OHNE ANGABE VON GRÜNDEN GEBANNT WERDEN KANN (UND DAS WAR ES VERMUTLICH, DENN INZWISCHEN WURDE MIR MEIN ABO SOGAR ZURÜCKERSTATTET), WERDE ICH TESO ABO- FREI WEITERSPIELEN.

Wenn ich damit rechnen muß, daß sowas jederzeit wieder passieren kann, werde ich vorläufig nach über 2 Jahren kein zahlender Kunde mehr sein.
Habe Kaiserstadt und Orsinium aus meinen reichlich vorhanden Kronen gekauft und werde jetzt erstmal abwarten.

ALSO, liebe Kundendienstmitarbeiter:
ZIEHT EUCH MAL BITTE AN DER NASE UND TEILT DEN BETROFFENEN WENIGSTENS MIT, WARUM SIE GEBANNT WURDEN. Soviel darf man als zahlender Kunde wohl erwarten.

Warum mein Abo gekündigt wurde (Vermutung: damit keine Leistung einklagbar ist), steht weiter in den Sternen. Aber wenn Zenimax auf regelmäßige Einkünfte verzichten kann ... bitte schön.
Edited by Growlf on 5. Januar 2016 21:50
  • Morathras
    Morathras
    ✭✭✭
    verstehe deinen frust. musste auch gerade eben feststellen, dass ich gesperrt wurde. hab vor 3 stunden noch spielen können. hab nur grad star wars im kino angeschaut... jetz komm ich nicht mehr rein.
    jetz darf ich wie du wahrscheinlich erstmal 3 tage warten bis der support irgend nen mist zurückschreibt der mir nicht hilft.
  • Verbalinkontinenz
    Verbalinkontinenz
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    :/
  • Yaewinn
    Yaewinn
    ✭✭✭✭✭
    Er wird mich vermutlich verfluchen, steinigen oder in einem Kaninchenkostüm das nächste Jahr durch Tamriel laufen lassen...

    ....wenns nicht zu viele werden einfach mal Kai anschreiben ob er zumindest nen Anhaltspunkt in Erfahrung bringen kann.


    *nägelkau
  • Tannenhirsch
    Tannenhirsch
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭✭
    Growlf schrieb: »
    ... habe ich mir kurzerhand einen TESO- Key gekauft (gibts ja ab 12 Euro inzwischen) und einen neuen Account aufgemacht.
    **akte-x-musik

    Ansonsten finde ich es auch eine Unart (welche sich mittlerweile bei vielen Herstellern etabliert hat) nach einer Sperrung in keinster Weise den Grund anzugeben.


    Es gibt Signaturen ?
  • Arkadius
    Arkadius
    ✭✭✭✭✭
    Tannenhirsch schrieb: »
    Growlf schrieb: »
    ... habe ich mir kurzerhand einen TESO- Key gekauft (gibts ja ab 12 Euro inzwischen) und einen neuen Account aufgemacht.
    **akte-x-musik

    Ansonsten finde ich es auch eine Unart (welche sich mittlerweile bei vielen Herstellern etabliert hat) nach einer Sperrung in keinster Weise den Grund anzugeben.


    Das ist einer der Gründe, warum ich niemals Cashshops in Online Spielen nutze. Solange die Hersteller sich das Recht herausnehmen, Accounts permanent und ohne Angabe von Gründen zu sperren, besteht ständig die Gefahr, dass alles investierte Geld mit einem Schlag futsch ist. Und als Kunde ist man dann auch noch in der Bringschuld zu beweisen, dass man nichts Unrechtes getan hat.
  • OnkelSiegmyer
    OnkelSiegmyer
    ✭✭✭
    Das ist ein unding.

    Ich meine wir sind hier im offiziellen eso forum und es kommt keine rückmeldung seitens des herstellers. Kundensupport stell ich mir anders vor.

    @Xiana steht das so in den agbs ? Sollte ich mir dann doch mal durchlesen.
  • Arkadius
    Arkadius
    ✭✭✭✭✭
    Aus den AGB:
    ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG
    [...]

    7.
    Beendigung. Diese Vereinbarung beginnt zum Zeitpunkt der Annahme dieser Vereinbarung durch Sie und bleibt in Kraft, bis sie gekündigt wird. Sie können die Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie (i) alle Kopien des Spiels in Ihrem Besitz oder in Ihrer Kontrolle dauerhaft zerstören und (ii) den Spiel-Client von Ihrer Festplatte entfernen. ZeniMax kann diese Vereinbarung jederzeit mit oder ohne Grund kündigen (einschließlich zu dem Zeitpunkt, an dem ZeniMax sich entscheidet, das Spiel nicht länger anzubieten). Bei Kündigung seitens ZeniMax' aus beliebigem Grund werden alle in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen und alle in den ZeniMax-Dienstleistungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Spiel, das dieser Vereinbarung unterliegt, gewährten Lizenzen sofort gekündigt, und Sie müssen die obigen Schritte (i) und (ii) unverzüglich durchführen. Eine Kündigung ohne Grund wird Ihnen von ZeniMax mitgeteilt.
  • Rainandos
    Rainandos
    ✭✭✭✭✭
    Ständig etwas begründen zu müssen würde mich, bei was weis ich 100000senden Spielern einfach nur nerven, weil das unter anderem auch Geld kostet, was ich lieber verdienen möchte.

  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Ein schönes Beispiel für ein Bedingung die vor Gericht niemals Bestand hätte, außer bei dem aufgeführten Grund der Einstellung des Spiels.
  • KhajitFurTrader
    KhajitFurTrader
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    OnkelSiegmyer schrieb: »
    @Xiana steht das so in den agbs ? Sollte ich mir dann doch mal durchlesen.

    Kann man nur jedem empfehlen, denn schließlich hat man sie ja schon beim Erstellen eines Kontos akzeptiert. Und welcher erwachsene geschäftsfähige Mensch unterschreibt schon Verträge, ohne sie vorher durchgelesen zu haben? :smiley:

    Es ist jedenfalls hilfreich zu wissen, dass man niemals Eigentum an "seinem" Konto erwerben kann, und damit auch nicht an den mit dem Konto verknüpften Spielinhalten:
    Indem Sie ein Konto erstellen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie nicht der Eigentümer des Kontos, mit dem Konto erstellter Benutzernamen, auf einem Konto gespeicherter oder damit verknüpfter Inhalte (wie digitale und/oder virtuelle Vermögensgegenstände, Leistungen, virtuelle Währung und andere Herunterladbare Inhalte) oder mit dem Konto verknüpfter verbundener Daten sind.
    (https://account.elderscrollsonline.com/terms-of-service#_GE_Toc_01, Hervorhebung meine)

    Das ist insofern nicht unbedeutend, weil damit ein großer Teil des BGB (Eigentumsrecht) überhaupt nicht zum Tragen kommt. Des Weiteren:
    In Reaktion auf eine Verletzung dieser Dienstleistungsbedingungen kann ZeniMax Ihnen eine Warnung aussprechen, bestimmte Funktionen Ihres Kontos sperren oder einschränken (insbesondere Benutzernamen), selektiv Herunterladbare Inhalte auf Konto- und/oder Geräteebene modifizieren, entfernen oder entziehen, unverzüglich sämtliche Konten kündigen, die Sie erstellt haben, und/oder vorübergehend oder permanent Ihr Konto, Gerät und/oder Apparat für den Zugriff auf alle oder bestimmte Dienstleistungen sperren.


    ZeniMax kann Ihren Zugriff auf die und/oder Ihre Nutzung der Dienstleistungen kündigen, und zwar (i) aufgrund eines Verstoßes gegen diese Dienstleistungsbedingungen oder (ii) wenn ZeniMax nach seinem alleinigen Ermessen Ihre Informationen für unwahr, falsch oder unvollständig erachtet; (iii) wenn Ihre Nutzung der Dienstleistungen Rechte anderer oder geistiges Eigentum verletzt oder eine derartige Rechtsverletzung vermutet wird; (iv) wenn Sie oder Ihr Konto unangemessene Inhalte wiedergeben und/oder gegen diese Dienstleistungsbedingungen verstoßen. Sämtliche Inhalte (insbesondere Software, Inhalte und Herunterladbare Inhalte) werden im Falle des Widerrufs, der Schließung oder der Kündigung Ihres Kontos durch ZeniMax für verwirkt erachtet.


    Wenn ZeniMax ein Konto kündigt, kann es andere Konten kündigen, die die gleichen Merkmale aufweisen, wie etwa den für das Konto angegebenen Namen, die E-Mail-Adresse, die Postanschrift, die Internetprotokolladresse oder die Kreditkartennummer oder eine andere Zahlungsmethode. ZeniMax behält sich das Recht zur Nutzung aller erforderlichen und nach geltendem Recht zulässigen Mittel zur Identifizierung und Kündigung von Konten vor.


    Sie erkennen an, dass ZeniMax Sie unter diesen Umständen nicht benachrichtigen muss, bevor es Schritte zur Einschränkung, Sperrung oder Kündigung Ihres Zugriffs auf oder die Nutzung der Dienstleistungen und/oder Ihres Kontos ergreift. Wenn ZeniMax Ihr Konto kündigt, dürfen Sie die Dienstleistungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ZeniMax wieder nutzen. ZeniMax behält sich das Recht vor, die Führung von Konten und die Erbringung von Dienstleistungen für beliebige Personen zu verweigern. Sie dürfen keinen Personen, deren Konten von ZeniMax gekündigt wurden, erlauben, Ihr Konto zu verwenden.


    Wenn Ihr Konto oder ein bestimmtes Abonnement oder eine bestimmte Mitgliedschaft für eine mit Ihrem Konto verknüpfte Dienstleistung gekündigt oder gesperrt wurde und/oder wenn Herunterladbare Inhalte selektiv entfernt, entzogen oder gepfändet wurden und/oder wenn Ihr Gerät vorübergehend oder permanent für den Zugriff auf einige oder alle Dienstleistungen gesperrt wurde, wird keine Rückerstattung gewährt, werden Ihnen keine Herunterladbaren Inhalte gutgeschrieben oder in Bargeld oder sonstige Arten der Rückerstattung umgewandelt, und Sie erhalten keinen weiteren Zugriff auf Ihr Konto oder mit Ihrem Konto verknüpfte Herunterladbare Inhalte oder die jeweilige Dienstleistung, es sei denn, dass die Schritte gegen Ihr Konto oder Gerät wurden irrtümlich ergriffen wurden und sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen (gemäß der Definition in Abschnitt 1) etwas anderes ergibt. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihr Konto oder Gerät irrtümlich Schritte ergriffen wurden, wenden Sie sich bitte unter support.bethsoft.com an den Kundendienst.
    (https://account.elderscrollsonline.com/terms-of-service#_GE_Toc_06, Hervorhebung meine)

    Zusammengefasst hat jeder mit der Erstellung eines Kontos akzeptiert, dass dieses und alle weiteren dem Benutzer zuordbaren Konten bei Verstößen gegen diese Dienstleistungsbedingungen jederzeit und ohne Vorwarnung gesperrt werden kann. Ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Beweislast liegt beim Kunden. Allerdings steht dort nichts davon, dass sie dieses ohne Angabe von Gründen tun können oder werden.

    Und was die gernzitierte und oftbemühte "Gültigkeit vor Gericht" der AGBs angeht: Man hat in beiderseitigem Einvernehmen einen gültigen Vertrag geschlossen, auf dessen Grundlage eine bestehende Geschäftsbeziehung tatsächlich geregelt wird. Ob Teile dieses Vertrage sittenwidrig oder rechtsungültig sind, ist erstmal völlig egal, denn darüber muss und wird im Streitfall erstmal ein Gericht entscheiden. Solange also niemand deswegen vor den Kadi zieht und ein rechtsgültiges Urteil in seinem Sinne erwirken kann, solange ist der Spruch über die Gültigkeit nichts weiter als heiße Luft. Man kann sich darüber aufregen, macht sich aber unglaubwürdig, wenn man den Worten keine Taten folgen lässt.
  • Arkadius
    Arkadius
    ✭✭✭✭✭
    Zusammengefasst hat jeder mit der Erstellung eines Kontos akzeptiert, dass dieses und alle weiteren dem Benutzer zuordbaren Konten bei Verstößen gegen diese Dienstleistungsbedingungen jederzeit und ohne Vorwarnung gesperrt werden kann. Ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Beweislast liegt beim Kunden. Allerdings steht dort nichts davon, dass sie dieses ohne Angabe von Gründen tun können oder werden.

    Das tut es wohl. Nämlich, wie bereits von mir zitiert, in den ESO spezifischen AGB.

  • KhajitFurTrader
    KhajitFurTrader
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    ✭✭
    Xiana schrieb: »
    Zusammengefasst hat jeder mit der Erstellung eines Kontos akzeptiert, dass dieses und alle weiteren dem Benutzer zuordbaren Konten bei Verstößen gegen diese Dienstleistungsbedingungen jederzeit und ohne Vorwarnung gesperrt werden kann. Ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Beweislast liegt beim Kunden. Allerdings steht dort nichts davon, dass sie dieses ohne Angabe von Gründen tun können oder werden.

    Das tut es wohl. Nämlich, wie bereits von mir zitiert, in den ESO spezifischen AGB.

    Mit "dort" bezog ich mich auf die Dienstleistungsbedingungen. Die EULA ist davon getrennt, schließt sie aber ein.

    Wenn du §7 der EULA meinst ("Eine Kündigung ohne Grund wird Ihnen von ZeniMax mitgeteilt."), dann bezieht sich das allgemein auf die Beendigung des Geschäftsverhältnisses, nicht spezifisch auf eine Kontosperrung, die in den Dienstleistungsbedingungen geregelt wird. Eine einseitige Kündigung muss ausgesprochen, aber braucht nicht begründet zu werden.
  • Arkadius
    Arkadius
    ✭✭✭✭✭
    @KhajitFurTrader

    Du kannst noch so lange um den heissen Brei herumreden. Punkt 7 der EULA bezieht sich eindeutig auf die Lizenzvereinbarung, welche es erlaubt, das Spiel zu nutzen. Und diese Vereinbarung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
  • KhajitFurTrader
    KhajitFurTrader
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    ✭✭
    Xiana schrieb: »
    @KhajitFurTrader

    Du kannst noch so lange um den heissen Brei herumreden. Punkt 7 der EULA bezieht sich eindeutig auf die Lizenzvereinbarung, welche es erlaubt, das Spiel zu nutzen. Und diese Vereinbarung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

    Gut, dann erkläre mir doch mal, in wieweit die Kündigung der Lizenzvereinbarung (§7 der EULA) identisch, teilidentisch, oder unterschiedlich von der Sperrung eines Benutzerkontos (§6 der Dienstleistungsbedingungen) sind. ;)

    Kleiner Tipp: das eine zieht das andere automatisch nach sich, aber umgekehrt seltsamerweise nicht...
  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Xiana schrieb: »
    Zusammengefasst hat jeder mit der Erstellung eines Kontos akzeptiert, dass dieses und alle weiteren dem Benutzer zuordbaren Konten bei Verstößen gegen diese Dienstleistungsbedingungen jederzeit und ohne Vorwarnung gesperrt werden kann. Ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Beweislast liegt beim Kunden. Allerdings steht dort nichts davon, dass sie dieses ohne Angabe von Gründen tun können oder werden.

    Das tut es wohl. Nämlich, wie bereits von mir zitiert, in den ESO spezifischen AGB.

    Mit "dort" bezog ich mich auf die Dienstleistungsbedingungen. Die EULA ist davon getrennt, schließt sie aber ein.

    Wenn du §7 der EULA meinst ("Eine Kündigung ohne Grund wird Ihnen von ZeniMax mitgeteilt."), dann bezieht sich das allgemein auf die Beendigung des Geschäftsverhältnisses, nicht spezifisch auf eine Kontosperrung, die in den Dienstleistungsbedingungen geregelt wird. Eine einseitige Kündigung muss ausgesprochen, aber braucht nicht begründet zu werden.

    Stimmt nicht so ganz, deutsches Recht kennt nur die Kündigung durch triftigen Grund, wenn kein Grund angegeben wird, muß Zenimax nachweisen, das sie einen triftigen Grund haben, zumindest wenn der Spieler wirklich vor Gericht zieht.

    Es gab irgendwann sogar ein Beispiel, bei Blizzard die obwohl ein Spieler virtuelle Güter/Gold gegen Echtgeld gekauft hat, ein Anwalt deren AGB dermaßen auseinandergenommen hat, daß sie sogar ohne Klage vor Gericht den Account wieder freigeschaltet haben. Vermutlich hatten sie Angst eine Präzedenzfall zu schaffen. Ich werde später mal Googlen ob ich den Fall noch finde.

    Zur Vertragsfreiheit, im Prinzip richtig. Alllerdings gilt in der EU das Prinzip der unangemessenen Benachteiligung in AGBs, will heißen möchtest Du das Spiel spielen bleibt Dir keine andere Wahl, als auch zu akzeptieren, was der Betreiber in den AGB vorschreibt.

    Die Kündigung ohne Grund ist eine der Klauseln die unter die unangemessene Benachteiligung fallen. Vergleiche § 307 (BGB) Inhaltskontrolle.

    Wie versprochen hier der Link wegen des aufgehobenen Accountbanns.





    Edited by frank.bindb16_ESO on 6. Januar 2016 13:17
  • Arkadius
    Arkadius
    ✭✭✭✭✭
    Xiana schrieb: »
    @KhajitFurTrader

    Du kannst noch so lange um den heissen Brei herumreden. Punkt 7 der EULA bezieht sich eindeutig auf die Lizenzvereinbarung, welche es erlaubt, das Spiel zu nutzen. Und diese Vereinbarung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

    Gut, dann erkläre mir doch mal, in wieweit die Kündigung der Lizenzvereinbarung (§7 der EULA) identisch, teilidentisch, oder unterschiedlich von der Sperrung eines Benutzerkontos (§6 der Dienstleistungsbedingungen) sind. ;)

    Kleiner Tipp: das eine zieht das andere automatisch nach sich, aber umgekehrt seltsamerweise nicht...

    Eine Kündigung nach §6 Dienstleistungsbedingungen führt zur Sperrung des Accounts. Eine Kündigung nach §7 EULA führt nicht zur Sperrung des Accounts. Jedoch wird in beiden Fällen der Zugriff auf ESO gesperrt. Und genau das ist der Knackpunkt. Denn im zweiten Falle ist keine Begründung nötig.
  • KhajitFurTrader
    KhajitFurTrader
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    Stimmt nicht so ganz, deutsches Recht kennt nur die Kündigung durch triftigen Grund, wenn kein Grund angegeben wird, muß Zenimax nachweisen, das sie einen triftigen Grund haben, zumindest wenn der Spieler wirklich vor Gericht zieht.
    Ich denke, dass auch hier die Vertragsfreiheit zwischen Lizenzgeber und -nehmer erstmal vorrangig ist, d.h. dass eine einvernehmliche Kündigungsregelung im Vertrag selber getroffen werden kann. Kommentar dazu:
    Ein Lizenzvertrag kann durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Da es sich bei Lizenzverträgen um Dauerschuldverhältnisse handelt, ist zumindest eine Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) möglich, z.B. wenn der Lizenznehmer ungerechtfertigt keine Lizenzgebühren mehr zahlt. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang, Beispiele für den wichtigen Grund im Vertrag zu normieren, wie die dauerhafte Nichteinhaltung von Zahlfristen für Gebühren oder der Angriff des Patentes durch den Lizenznehmer. Ein unbefristeter Patentlizenzvertrag sieht meistens auch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor, z. B. zum Ende eines Kalender- oder Vertragsjahres mit 6-Monats-Frist. Hier haben die Vertragspartner ausreichend Gestaltungsspielraum, um den gegenseitigen Interessen nach Rechtssicherheit und Lösungsmöglichkeiten vom Vertrag gerecht zu werden.
    Quelle: http://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=publikationen_01007

    Aber ich dachte, wir reden hier primär über Sperrungen von Accounts (die den Dienstleistungsbedingungen unterliegen), und nicht um die Kündigung der Dienstleistungs-Nutzungslizenz, die in der EULA geregelt ist? Letztere kann ohne Angaben von Gründen entzogen/gekündigt werden (von beiden Seiten, übrigens), ersteres kann ohne vorherige Benachrichtigung gesperrt werden. Man kann zwar trotz gesperrten Kontos noch eine gültige Nutzungslizenz haben (aber effektiv nicht nutzen), aber bei entzogener Nutzungslizenz dürfte man selbst ein gültiges Konto nicht mehr benutzen. Es sollte aber beides Hand in Hand gehen.
  • KhajitFurTrader
    KhajitFurTrader
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    Xiana schrieb: »
    Eine Kündigung nach §6 Dienstleistungsbedingungen führt zur Sperrung des Accounts. Eine Kündigung nach §7 EULA führt nicht zur Sperrung des Accounts. Jedoch wird in beiden Fällen der Zugriff auf ESO gesperrt. Und genau das ist der Knackpunkt. Denn im zweiten Falle ist keine Begründung nötig.
    Und im ersten Fall keine vorherige Benachrichtigung. Wenn beides zusammenkommt, und nur das würde Sinn machen (s.o.), dann kann ZOS als Dienstleistungsanbieter also jederzeit jeden ohne Vorwarnung und ohne Angabe von Gründen mit beiden Arten effektiv vom Spiel ausschließen. Damit wäre der Vorschlag/die Bitte des OP geklärt, aber sein Problem nicht gelöst.

    Natürlich ist es so, dass Account-Verwarnungen und -Sperrungen auch per E-Mail ausgesprochen und dokumentiert werden, bzw. in der Vergangenheit auf jeden Fall ausgesprochen worden sind. Wir können allerdings nicht wissen, ob es wieder eine Bann-Welle so wie zuletzt gab und dabei der E-Mail-Versand hinterher hinkt(e), oder ob die entsprechenden Mails bei den Betroffenen im Spam-Filter hängengeblieben sind, oder ob die am Account hinterlegte E-Mail-Adresse veraltet oder fehlerhaft ist, etc.
  • Arkadius
    Arkadius
    ✭✭✭✭✭
    Jetzt kommen wir der Sache etwas näher ;) Also ich rede primär davon, den Zugriff auf ESO, und damit auf alle bezahlten Spieleinhalte (Cashshop), zu verlieren. Und das ist, gem. der/den EULA auch ohne Sperrung des Accounts, jederzeit ohne Weiteres möglich.
  • [Deleted User]
    [Deleted User]
    ✭✭✭
    Na ja, wenn man das "millitante" NCSoft in Bezug auf Banns kennengelernt hat wundert man sich über nichts mehr.
    Persönlich empfinde ich diese Vorgehensweise im höhsten Maße kundenfeindlich, aber gleichzeitig erinnere ich mich an die ABO-Diskussion und daher -> wer das eine will, muss das andere mögen.
    "Ihr" wolltet umsonst spielen, daher gibt es zwangsweise nur noch eingeschränkten Kundendienst etc. etc. etc.

  • Ragnaroek93
    Ragnaroek93
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭✭
    Es geht doch nicht nur darum, was ZOS darf und was nicht, sondern auch darum ob der Kunde zufrieden ist. Es ist ja auch nicht verboten, ein schlechtes Produkt anzubieten, allerdings muss man dann halt auch die Konsequenzen tragen. Das oben beschriebene Verhalten kommt beim Kunden alles andere als gut an und vielleicht sollte der Entwickler das lieber mal überdenken anstatt auf Paragraphen zu verweisen.
    I used to think that PvP was a tragedy, but now I realize, it's a comedy.
  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Ob das Ding nun EULA oder Dienstleistungsvertrag heißt, beides sind AGB im üblichen Sinne, die den Nutzer in der Weise benachteiligen, daß er eine bezahlte Leisung nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Wenn dies ohne Angabe eines wichtigen Grundes erfolgen kann, dann ist das nicht zulässig und die Klausel unwirksam.

    Wenn man hier immer liest sie können das gem. EULA oder auch Dienstleistungsvertrag, dann stimmt das einfach nicht. Die Gesetze sind in der Rechtsfolge höher anzusiedeln und können weder durch AGBs (wie auch immer die namentlich verklausiliert werden) noch durch Verträge außer Kraft gesetzt werden.

    Schaut Euch Microsoft an die koppeln in ihren Lizenzbedingungen OEM-Versionen an den Verkauf von Hardware, steht so in deren EULA. In Deutschland sind OEM-Lizenzen auch ohne Hardware erhältlich, weil die Kopplung rechtlich nicht zulässig ist. Also nicht alles was Firmen in ihren Bedingungen schreiben hat rechtlich Bestand.

    Du kannst auch keinen Vertrag machen, daß Dich einer umbringen darf und er kann das dann tun ohne bestraft zu werden.
    Edited by frank.bindb16_ESO on 6. Januar 2016 15:44
  • KhajitFurTrader
    KhajitFurTrader
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    Du kannst auch keinen Vertrag machen, daß Dich einer umbringen darf und er kann das dann tun ohne bestraft zu werden.
    Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. In diesem Fall kann man zwar jederzeit einen solchen Vertrag abschließen (mal "The Brave" von und mit Johnny Depp gesehen?), aber aufgrund seiner inhärenten Unsittlichkeit hätte er keinerlei Rechtsgrundlage.

    Die Akzeptanz und Zustimmung zu den bestehenden Lizenz- und Dienstleistungsbedingungen des Kunden ist aber erstmal Bedingung, dass überhaupt erst eine Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Kunde zustande kommt. Diese Bedingungen sind vor Vertragsabschluss einsehbar und kein Kunde, der damit aus welchen Gründen auch immer nicht einverstanden ist, wird gezwungen, überhaupt eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Es geht ja nicht alleine um den möglichen Verlust an Dingen, an denen man kein Eigentum erwerben kann, sondern auch um Überwachung des eigenen Rechners, etc.

    Ist der Vertrag erstmal zu den vereinbarten Bedingungen geschlossen, dann kann man ihn auch nur zu den vereinbarten Bedingungen wieder lösen. Wenn einer der Geschäftspartner der Meinung ist, dass er durch einzelne oder alle Vertragsbedingungen benachteiligt ist oder übervorteilt wird, dann hat er die Möglichkeit, dieses zur Anklage zu bringen und von einem ordentlichen Gericht feststellen (oder verneinen) zu lassen. Das Gericht wird dann die einzeln beanstandeten oder alle Vertragsklauseln auf ihre Rechtmäßigkeit, und damit auf ihre Gültigkeit hin prüfen. Salvatorische Klauseln sorgen dann meistens dafür, dass bei einzelnen Punkten nicht gleich das ganze Vertragswerk einkassiert wird.

    Solange also niemand vor Gericht zieht und Recht bekommt, solange hat auch niemand das Recht zu behaupten, einzelne Vertragsregelungen seien gesetzeswidrig und damit ungültig.
    Also nicht alles was Firmen in ihren Bedingungen schreiben hat rechtlich Bestand.
    Geschenkt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Zumal es in den allermeisten Fällen, wie du schon weiter oben in einem anderen Fall richtig beschrieben hast, wahrscheinlich ist, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Dadurch gibt es dann kein allgemein gültiges Urteil, auf das sich weitere Fälle (so sie denn zur Anklage kämen) beziehen können. Wie praktisch. ;)
  • xwolfx12
    xwolfx12
    ✭✭✭
    Xiana schrieb: »
    Aus den AGB:
    ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG
    [...]

    7.
    Beendigung. Diese Vereinbarung beginnt zum Zeitpunkt der Annahme dieser Vereinbarung durch Sie und bleibt in Kraft, bis sie gekündigt wird. Sie können die Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie (i) alle Kopien des Spiels in Ihrem Besitz oder in Ihrer Kontrolle dauerhaft zerstören und (ii) den Spiel-Client von Ihrer Festplatte entfernen. ZeniMax kann diese Vereinbarung jederzeit mit oder ohne Grund kündigen (einschließlich zu dem Zeitpunkt, an dem ZeniMax sich entscheidet, das Spiel nicht länger anzubieten). Bei Kündigung seitens ZeniMax' aus beliebigem Grund werden alle in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen und alle in den ZeniMax-Dienstleistungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Spiel, das dieser Vereinbarung unterliegt, gewährten Lizenzen sofort gekündigt, und Sie müssen die obigen Schritte (i) und (ii) unverzüglich durchführen. Eine Kündigung ohne Grund wird Ihnen von ZeniMax mitgeteilt.

    du ihr wisst schon, dass agbs grundsätzlich keine große bedeutung haben :D. hab da auch schonmal gegen geklagt ;) viele passagen in agbs haben keimne rechtsgrundlage ;)
    edit. mist me6in vorposter war schneller und ausführlicher ;)
    Edited by xwolfx12 on 6. Januar 2016 20:21
  • schonwiederichb16_ESO
    schonwiederichb16_ESO
    ✭✭✭✭✭
    Bisher hat meines Wissens noch kein Gericht positiv bezüglich der Wiederherstellung/Freischaltung eines gesperrten Accounts entschieden.
    Anders verhält es sich allerdings mit erworbenen Inhalten.
    Gerichte unterscheiden da säuberlich zwischen entgeltlich erworbenen Inhalten und kostenlosen Inhalten.
    Für Erstere wurde stets die Schadenersatzpflicht seitens des Anbieters bejaht, weshalb es diese auch bisher stets vorzogen sich außergerichtlich zu einigen und den Schadenersatz zu leisten, gerade in einem FtP kann es sich da um erhebliche Summen handeln.
    Und generell gilt ein Vertrag solange er oder einzelne Punkte nicht gerichtlich angefochten werden.
    Auch unser Vertrag mit ESO enthält so einige Punkte die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden, aber solange niemand klagt gilt er.
    Edited by schonwiederichb16_ESO on 6. Januar 2016 22:35
  • Marijella
    Marijella
    ✭✭
    OnkelSiegmyer schrieb: »
    @Xiana steht das so in den agbs ? Sollte ich mir dann doch mal durchlesen.

    Kann man nur jedem empfehlen, denn schließlich hat man sie ja schon beim Erstellen eines Kontos akzeptiert. Und welcher erwachsene geschäftsfähige Mensch unterschreibt schon Verträge, ohne sie vorher durchgelesen zu haben? :smiley:

    Der Franz (Kaieser) Beckenbauer macht so was
    Edited by Marijella on 6. Januar 2016 21:46
    Wer Kämpft kann verlieren,wer nicht Kämpft hat schon verloren
  • Yaewinn
    Yaewinn
    ✭✭✭✭✭
    Marijella schrieb: »

    Kann man nur jedem empfehlen, denn schließlich hat man sie ja schon beim Erstellen eines Kontos akzeptiert. Und welcher erwachsene geschäftsfähige Mensch unterschreibt schon Verträge, ohne sie vorher durchgelesen zu haben? :smiley:



    Der Franz (Kaiser) Beckenbauer macht sowas. ;)


    Der darf das, der ist ja auch eine Lichtsäule...äh...gestalt, Lichtgestalt isser :smile:
    Ich persönliche denke ja eher das er in seiner aktiven Zeit den ein oder anderen Kopfball hätte auslassen sollen....
  • SevenofNine_1963
    SevenofNine_1963
    ✭✭✭✭✭
    Yaewinn schrieb: »
    Ich persönliche denke ja eher das er in seiner aktiven Zeit den ein oder anderen Kopfball hätte auslassen sollen....

    Und ich denke, das hätte nicht wirklich was ausgemacht o:)
  • Yaewinn
    Yaewinn
    ✭✭✭✭✭
    Ermitinho schrieb: »
    Yaewinn schrieb: »
    Marijella schrieb: »

    Kann man nur jedem empfehlen, denn schließlich hat man sie ja schon beim Erstellen eines Kontos akzeptiert. Und welcher erwachsene geschäftsfähige Mensch unterschreibt schon Verträge, ohne sie vorher durchgelesen zu haben? :smiley:



    Der Franz (Kaiser) Beckenbauer macht sowas. ;)


    Der darf das, der ist ja auch eine Lichtsäule...äh...gestalt, Lichtgestalt isser :smile:
    Ich persönliche denke ja eher das er in seiner aktiven Zeit den ein oder anderen Kopfball hätte auslassen sollen....

    Der war vorher auch schon so drauf. Das ist ein Profifussballereinstellungskriterium.

    Es gibt schlimmere...Loddar
    Wir wollen mal nicht den Sand in den Kopf stecken !
    Madrid oder Barcelona, Hauptsache Italien

    :smiley:
  • trilostorb16_ESO
    Es ist doch gar nicht die Frage der rechtlichen Situation, sondern eine Frage der Höflichkeit.
    Wenn man jemanden die Möglichkeit nimmt sich in der Gemeinschaft zu bewegen, dann sollte ich ihm das erklären.
    Ob ich das Recht habe dies zu machen oder nicht.
    Ich erwarte von einer Firma die ich unterstütze diese Höflichkeit und verstehe auch nicht das solche Fragen im offiziellen Forum immer unkommentiert bleiben.
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