ZOS_JonasQ schrieb: »Die Sicherheitsfrage auf unserer Webseite seht ihr, da The Elder Scrolls Online von der USK mit einer Jugendfreigabe von 16 Jahren freigegeben wurde und wir Jugendschutz sehr ernst nehmen.
ZOS_JonasQ schrieb: »Hallo Leute!
Die Sicherheitsfrage auf unserer Webseite seht ihr, da The Elder Scrolls Online von der USK mit einer Jugendfreigabe von 16 Jahren freigegeben wurde und wir Jugendschutz sehr ernst nehmen.
OwenDaring schrieb: »Um im Forum zu posten braucht man die Datums-Abfrage nicht zu beantworten, welche doch eh nur Makulatur ist. Jeder Halbwüchsige, der auch nur minimale Mathe-Kenntnisse hat, kann diese Abfrage umgehen. Es würde mich mal interessieren wie viele 100-jährige dieses Spiel spielen.
frage ich mich, was ich davon halten soll, wenn doch das eingesetzte Instrument weder Sinn noch Zweck erfüllt.ZOS_JonasQ schrieb: »Die Sicherheitsfrage auf unserer Webseite seht ihr, da The Elder Scrolls Online von der USK mit einer Jugendfreigabe von 16 Jahren freigegeben wurde und wir Jugendschutz sehr ernst nehmen.
ZOS_JonasQ schrieb: »Weitere Details findet ihr in unserer Cookie-Richtlinie.
Fehlannahme: Gesetze bedingen wirksames Vorgehen.
Die Altersabfrage muss dort stehen, weil der Gesetzgeber aufgrund der Altersfreigabe des Spiels einen unbeschränkten Zugang verbietet.
Im Internet ist aufgrund der Datenschutzrichtlinien die Übermittlung von persönlichkeitsrelevanten Daten beschränkt. Demzufolge ist die Verifizierbarkeit der Angaben nicht gegeben.
Trotzdem ist die Abfrage, so wie sie ist, rechtlich ausreichend um den Betreiber vor juristischer Verfolgung wegen Verletzung des Schutzes von Minderjährigen zu schützen.
die Abfrage als nutzlos darstellen, ( ist ) zwar logisch richtig, jedoch in diesem Falle völlig irrelevant. Diese Kritik sollte an den Gesetzgeber gerichtet sein, der es nicht schafft einen dem Medium angemessenen Gesetzesrahmen zu schaffen.
(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
(1) Der Anbieter von Telemedien kann den Anforderungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 dadurch genügen, dass Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert werden oder dass es ihnen vorgeschaltet wird.
(2) Jugendschutzprogramme nach Absatz 1 müssen zur Anerkennung der Eignung vorgelegt werden. Die zuständige Landesmedienanstalt trifft die Entscheidung durch die KJM. Zuständig ist die Landesmedienanstalt des Landes, bei der der Antrag auf Anerkennung gestellt ist. Die Anerkennung ist auf fünf Jahre befristet. Verlängerung ist möglich.
(3) Die Anerkennung nach Absatz 2 ist Jugendschutzprogrammen zu erteilen, wenn sie einen nach Altersstufen differenzierten Zugang ermöglichen oder vergleichbar geeignet sind.
(4) Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nachträglich entfallen sind.
beschrieben. Warum wir jetzt nur die deutsche Gesetzeslage diskutieren hatte ich auch schon beschrieben.schrieb: »
„Jede Kanone, die gebaut wird, jedes Kriegsschiff, das vom Stapel gelassen wird, jede abgefeuerte Rakete bedeutet letztlich einen Diebstahl an denen, die hungern und nichts zu essen bekommen, an denen, die frieren und keine Kleidung haben. Eine Welt unter Waffen verpulvert nicht nur Geld allein. Sie verpulvert auch den Schweiß ihrer Arbeiter, den Geist ihrer Wissenschaftler und die Hoffnung ihrer Kinder.“
OwenDaring schrieb: »Es mag wohl sein, das man den Jugendschutz sehr ernst nimmt, jedoch wird er nur halbherzig umgesetzt.
Um im Forum zu posten braucht man die Datums-Abfrage nicht zu beantworten, welche doch eh nur Makulatur ist. Jeder Halbwüchsige, der auch nur minimale Mathe-Kenntnisse hat, kann diese Abfrage umgehen. Es würde mich mal interessieren wie viele 100-jährige dieses Spiel spielen.
OwenDaring schrieb: »PS: ich glaube du hast da Nordvietnam mit Nordkorea verwechselt.