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Shadow-Fighter
Shadow-Fighter
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Ich will das "als angemeldete User" nicht mehr sehen

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Edited by Shadow-Fighter on 7. September 2014 06:54
Natch Potes is like a box of chocolates - you never know what you're gonna get
  • Himmelguck
    Himmelguck
    ✭✭✭✭
    Ja was soll das eigentlich?
    Sicherheitsabfrage? Botcaptcha?
    Na, wenns der Sicherheit unserer Accounts dient, und nicht bei jedem LogIn abgefragt wird, zusätzlich zum Passwort, dann bittefein kann ich damit wohl leben.

  • ZOS_JonasQ
    ZOS_JonasQ
    ✭✭✭
    Hallo Leute!

    Die Sicherheitsfrage auf unserer Webseite seht ihr, da The Elder Scrolls Online von der USK mit einer Jugendfreigabe von 16 Jahren freigegeben wurde und wir Jugendschutz sehr ernst nehmen.

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  • Shadow-Fighter
    Shadow-Fighter
    ✭✭✭✭✭
    Hallo JonasQ,

    was das Jugendschutz angeht, ist mir klar.

    Aber wenn ich im Forum schon angemeldet bin, ergo Cookies sind aktiv, habe mindestens einmal die Abfrage abgeschickt.
    Bei mir werden auch standardmäßig keine Cookies gelöscht.

    Mir kommt das so vor, als ob ich bei jeder Neuigkeit den es gibt, ich erneut die Abfrage schicken muss.
    Edited by Shadow-Fighter on 7. September 2014 09:59
    Natch Potes is like a box of chocolates - you never know what you're gonna get
  • OwenDaring
    OwenDaring
    ✭✭✭✭✭
    ZOS_JonasQ schrieb: »
    Die Sicherheitsfrage auf unserer Webseite seht ihr, da The Elder Scrolls Online von der USK mit einer Jugendfreigabe von 16 Jahren freigegeben wurde und wir Jugendschutz sehr ernst nehmen.

    Es mag wohl sein, das man den Jugendschutz sehr ernst nimmt, jedoch wird er nur halbherzig umgesetzt.

    Um im Forum zu posten braucht man die Datums-Abfrage nicht zu beantworten, welche doch eh nur Makulatur ist. Jeder Halbwüchsige, der auch nur minimale Mathe-Kenntnisse hat, kann diese Abfrage umgehen. Es würde mich mal interessieren wie viele 100-jährige dieses Spiel spielen.
    „Wenn jemand Gutes von dir denkt, dann bemühe dich, dass er recht hat.“
    Ali ibn Abi Taalib

    Buried in Morrowind: 2017-10-11
  • Equarri
    Equarri
    ✭✭✭
    ZOS_JonasQ schrieb: »
    Hallo Leute!

    Die Sicherheitsfrage auf unserer Webseite seht ihr, da The Elder Scrolls Online von der USK mit einer Jugendfreigabe von 16 Jahren freigegeben wurde und wir Jugendschutz sehr ernst nehmen.

    LOL, der war wirklich gut, den muss ich mir merken. Ihr nehmt das so ernst das ihr da diese "unüberwindbare" Abfrage einbaut. Dummerweise nehmen einige Kunden Computersicherheit sehr ernst und löschen nach jeder Sitzung die Cookies.

    Aber für diesen Humbug kann ZOS ausnahmsweise mal nichts. Das ist irgendwelchen Gutmenschhirnen entsprungen und ziert die Seiten eines jeden Publishers. Ob diese Abfrage etwas bringt, darf bezweifelt werden, aber was soll schon dabei heraus kommen wenn sich Juristen und Pädagogen dem Thema Jugendschutz widmen.

    Was ich mich immer schon gefragt habe, ist warum die "Sterbeanimationen" in ESO so langweilig sind. Da schlage ich meinem Kontrahenten, mit voller Wucht, meinen Zweihänder in den Schädel und der kippt einfach um wie ein nasser Sack. Eigentlich war der Schlag so heftig das er in zwei Stück zerfallen sollte. Keine Köpfe die durch die Gegend rollen wenn man die Axt schwingen lässt. Keine abgetrennten Gliedmaßen. Keine Arm- oder Beinstümpfe aus denen das Blut schießt. Einzig die zu "Asche verbrennen Animation" und das "Vereisen" sind recht hübsch.
    Tja, der Tod ist halt nichts schönes und wenn ich meinen Gegner zerhacke, vergifte, zerquetsche oder sonst wie in das Reich des Vergessens schicke, sollte das mit Stil und einer hüschen Animation geschehen.

    Ich vermute mal das diese langeweiligen "Strebeanimationen" ebenfalls dem "Jugenschutz" geschuldet sind. Zerhacken darf ich meinen Gegner, nur Gulasch darf es dabei nicht geben. Nette Heuchelei.

    Edited by Equarri on 8. September 2014 12:49
  • KhajitFurTrader
    KhajitFurTrader
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭
    OwenDaring schrieb: »
    Um im Forum zu posten braucht man die Datums-Abfrage nicht zu beantworten, welche doch eh nur Makulatur ist. Jeder Halbwüchsige, der auch nur minimale Mathe-Kenntnisse hat, kann diese Abfrage umgehen. Es würde mich mal interessieren wie viele 100-jährige dieses Spiel spielen.

    Darum geht es doch nicht. Der Anbieter sichert sich mit dem Vorhandensein einer solchen Maßnahme gegenüber den Anforderungen der USK/des JuSG selber rechtlich ab, denn es reicht aus, dass sie vorhanden ist. Jeder, der die Altersabfrage durch das Angeben eines falschen Geburtstages (z.B. um sich älter zu machen) belügt, macht sich im Grunde genommen selber strafbar (wobei die Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung stark gegen 0 geht); damit ist der Anbieter aus der Sache raus, denn das Gebahren seiner Nutzer in diesem Fall obliegt nicht seinem Verantwortungsbereich.

    Für das Posten im Forum braucht man einen Account, und als Käufer des Spiels muss man eh die Jugendfreigabe der USK erfüllen. Also, rein rechtlich gesehen. Praktisch ist das ja wieder etwas anderes. :wink:

    Ein Internet, in dem jederzeit das tatsächliche Alter (und damit auch die eindeutige Identität) eines Benutzers nachvollzogen werden kann, will niemand. Außer ängstliche Menschen, oder solchen, die anderen Angst machen wollen.
  • OwenDaring
    OwenDaring
    ✭✭✭✭✭
    @ KhajitFurTrader : Naja… ich habe schon in jungen Jahren gelernt nicht alles zu glauben was man mir erzählt & mir meine „eigene“ Meinung zu bilden.

    Der Sinn & Zweck einer Sache sind eng aneinander gebunden. Wird eins der beiden Kriterien nicht erfüllt, kann man das Ganze vergessen.

    Diese Altersabfrage hat zwar einen Grund, aber da sie ihren Zweck nicht erfüllt, macht sie nicht wirklich Sinn.

    Wenn mir dann jemand erzählt:
    ZOS_JonasQ schrieb: »
    Die Sicherheitsfrage auf unserer Webseite seht ihr, da The Elder Scrolls Online von der USK mit einer Jugendfreigabe von 16 Jahren freigegeben wurde und wir Jugendschutz sehr ernst nehmen.
    frage ich mich, was ich davon halten soll, wenn doch das eingesetzte Instrument weder Sinn noch Zweck erfüllt.

    Es ist & bleibt halt lediglich ein Platzhalter, um eine gesetzliche Checkliste abzuhaken.

    Du glaubst tatsächlich, die Tatsache, dass man einen Forums-Account hat würde als Altersnachweis ausreichen?
    • Das Spiel lässt sich hier, von dieser Seite, runter laden.
    • Den dazugehörigen Key bekommst du bei Händlern, die auch Game-Time-Cards verkaufen.
    • Eine Altersabfrage bei der Erstellung eines Accounts findet auch nicht statt.

    Jetzt frage ich dich: „Wie ernst nimmt nun zenimax online den Jugendschutz & welchen Sinn, Zweck erfüllt diese Datumsabfrage?“

    Sorry… im Grunde ist die Frage rein rhetorischer Natur. Es sollte wohl offensichtlich sein.
    „Wenn jemand Gutes von dir denkt, dann bemühe dich, dass er recht hat.“
    Ali ibn Abi Taalib

    Buried in Morrowind: 2017-10-11
  • Keron
    Keron
    ✭✭✭✭✭
    Fehlannahme: Gesetze bedingen wirksames Vorgehen.

    Die Altersabfrage muss dort stehen, weil der Gesetzgeber aufgrund der Altersfreigabe des Spiels einen unbeschränkten Zugang verbietet.

    Das Problem: Das Internet ist gesetzlich gestaltet wie der physische Raum. Gehe ich in ein Kino und werde dort nach meinem Alter gefragt, gibt es für den Betreiber die Möglichkeit nach einem Ausweis, also verifizierbarem Nachweis, zu fragen.

    Im Internet ist aufgrund der Datenschutzrichtlinien die Übermittlung von persönlichkeitsrelevanten Daten beschränkt. Demzufolge ist die Verifizierbarkeit der Angaben nicht gegeben.

    Trotzdem ist die Abfrage, so wie sie ist, rechtlich ausreichend um den Betreiber vor juristischer Verfolgung wegen Verletzung des Schutzes von Minderjährigen zu schützen. Aufgrund oben angesprochener mangelnder Verifizierbarkeit einer Aussage kann der Betreiber nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der Nutzer sich den Zugang mittels Falschaussage erzwungen hat.

    Ähnlich wie du mit einem gefälschten Ausweis in die Disko kommst und in dem Falle nicht der Betreiber für eine Verletzung des Jugendschutzes sondern du wegen Urkundenfälschung belangt wirst. Die Ausnahme, dass den Betreiber eine Mitschuld trifft wenn die Fälschung offensichtlich ist (der 16-Jährige der plötzlich 38 ist, beispielsweise), ist wieder der Möglichkeit visueller Überprüfung der Angaben geschuldet.

    Demzufolge sind die Aussagen von @OwenDaring und anderen, die die Abfrage als nutzlos darstellen, zwar logisch richtig, jedoch in diesem Falle völlig irrelevant. Diese Kritik sollte an den Gesetzgeber gerichtet sein, der es nicht schafft einen dem Medium angemessenen Gesetzesrahmen zu schaffen.
    Edited by Keron on 9. September 2014 12:19
  • Himmelguck
    Himmelguck
    ✭✭✭✭
    Also ich hab jetzt nicht weiter geforscht, aber sollte man nicht davon ausgehen dass eine Alterabfrage (wie vom JuSG gefordert) auch in einer wirsamen Methode (wie vom BSI empfohlen) bestehen sollte?
    Wenn ich das nächste mal meine Cookies gelöscht hab probier ich mal aus ob und wie wirksam die Abfrage ist.
    Beispiel der Mutter die den Betreiber verklagt, weil ihr Sproß einfach so ein falsches Alter vorgeben konnte. Da war doch mal was medienwirksames u.a. bei wow und diversen Browsergames gewesen...
  • Keron
    Keron
    ✭✭✭✭✭
    @Himmelguck‌
    Das entscheidende Wörtchen in deinem Beitrag ist "sollte". Natürlich sollte es effektiv sein, leider kostet das viel Geld und schränkt sehr stark ein.

    Effektiv wäre beispielsweise, die Funktionen des "neuen" Personalausweis (in Deutschland) zu nutzen, welche eine verhältnismäßig sichere Identifikation mit sich bringt. Leider ist es sehr teuer, sich für die Nutzungsmöglichkeit akkreditieren zu lassen. Selbiges gilt für andere Verfahren, wie Kreditkarten-Verifikation.

    Zudem kenne ich eigentlich niemanden, der sich auf sowas einlassen würde (Stichwort Datenschutz). Auch hat nicht jeder einen solchen Personalausweis oder hat die entsprechende Funktionalität freigeschaltet.

    Solange der Gesetzgeber also nicht zwingend vorschreibt, was zu tun ist und demzufolge auch Methoden wie die hier benutzte zulässt, wird jede gewinnorientierte Firma diese billigeren Methoden vorziehen.
  • Equarri
    Equarri
    ✭✭✭
    Diese Altersabfrage muss wohl sein, ob die nun Sinn macht oder nicht. Für Leute die alt genug sind ist sie nur lästig und für Jugendliche unter 16 Jahren kein Hindernis. ZOS könnte aber die Bedienung etwas einfacher gestalten. Statt "JJJJ-MM-DD" sollte dort als Vorgabe, zum Beispiel "1950-01-01" stehen. Dann muss man da nicht erst irgendein gültiges Datum einstellen, sondern kann direkt "Abschicken" drücken.

    Aber mal etwas anderes. Warum diskriminiert ZOS alte Menschen? Wer über 100 Jahre alt ist, darf nicht auf die ESO Seiten. Zugegeben es wird wohl nur sehr wenige Menschen geben die in so einem hohen Alter TESO spielen, aber ganz auszuschliessen ist das nicht. Da hat ZOS wohl die eigenen "Community Regeln" nicht gelesen, die sie einem immer so gern unter die Nase reiben.

    Oder gibt es gar ein Altersschutzgesetz, das alte Menschen vor Computerspielen schützt?

    Edited by Equarri on 13. September 2014 11:31
  • Shoken
    Shoken
    ✭✭✭

    Bei mir ist es aber auch so, dass ich jedesmal die Abfrage nach meinem Geburtstag habe. Egal, ob auf Webseite elderscollsonline.com oder account.elderscrollsonline.com.
    Um es vorweg zu nehmen:
    Cookies sind bei mir in Chrome zugelassen. Selbst "Cookies zugelassen nur für diese Webseite" funktioniert nicht. HAbe ich alles schon vor Monaten mal überprüft.

    Insgesamt habe ich 25 cookies zu Eso und Elderscolls im Cache und alle sind gültig bis 2027. Habe ich gerade nachgeschaut.





    An fast allen Beiträgen hier im Forum ist nur noch eins verständlich: die Signatur. *lächelt
  • Shoken
    Shoken
    ✭✭✭
    ZOS_JonasQ schrieb: »
    Weitere Details findet ihr in unserer Cookie-Richtlinie.

    ps: und cookie-Richtlinien veweist auf http://www.elderscrollsonline.com/de/agegate.
    Edited by Shoken on 13. September 2014 14:14
    An fast allen Beiträgen hier im Forum ist nur noch eins verständlich: die Signatur. *lächelt
  • OwenDaring
    OwenDaring
    ✭✭✭✭✭
    Hallo, ich melde mich mal wieder zu Wort. Das hat etwas gedauert, weil ich die erst die nötigen Informationsquellen recherchieren musste. Die Diskussion ist kein leichtes Thema, da wir hier ein Medium haben, das international abrufbar ist & so gesehen den „verschiedenen“ nationalen Gesetzen unterliegt.

    Eins vorweg. Ich finde nicht den Jugendschutz überflüssig, sondern kritisiere die Umsetzung von Zenimax.

    Ich ziehe jetzt mal der Einfachheit halber nur die deutschen Gesetze & Verträge als Quelle hinzu.

    Einige Zitate kürze ich ein wenig um das Ganze mal übersichtlich zu halten. Man kann es ja weiter oben im Original lesen.

    Keron schrieb: »
    Fehlannahme: Gesetze bedingen wirksames Vorgehen.

    Die Altersabfrage muss dort stehen, weil der Gesetzgeber aufgrund der Altersfreigabe des Spiels einen unbeschränkten Zugang verbietet.

    Im Internet ist aufgrund der Datenschutzrichtlinien die Übermittlung von persönlichkeitsrelevanten Daten beschränkt. Demzufolge ist die Verifizierbarkeit der Angaben nicht gegeben.

    Trotzdem ist die Abfrage, so wie sie ist, rechtlich ausreichend um den Betreiber vor juristischer Verfolgung wegen Verletzung des Schutzes von Minderjährigen zu schützen.

    die Abfrage als nutzlos darstellen, ( ist ) zwar logisch richtig, jedoch in diesem Falle völlig irrelevant. Diese Kritik sollte an den Gesetzgeber gerichtet sein, der es nicht schafft einen dem Medium angemessenen Gesetzesrahmen zu schaffen.

    @ Keron : Der Gesetzgeber hat schon einen „angemessenen“ Gesetzesrahmen geschaffen & zwar im [ Jugendmedienschutz ] der auf dem [ Jugendschutzgesetz ] & dem [ Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ] beruht.

    [ Im § 5 des JMStV ] ist klar definiert das
    (1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

    (2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

    (3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

    1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

    2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

    [ In § 11 des JMStV ] ist beschrieben, wie der Anbieter vorzugehen hat
    (1) Der Anbieter von Telemedien kann den Anforderungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 dadurch genügen, dass Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert werden oder dass es ihnen vorgeschaltet wird.

    (2) Jugendschutzprogramme nach Absatz 1 müssen zur Anerkennung der Eignung vorgelegt werden. Die zuständige Landesmedienanstalt trifft die Entscheidung durch die KJM. Zuständig ist die Landesmedienanstalt des Landes, bei der der Antrag auf Anerkennung gestellt ist. Die Anerkennung ist auf fünf Jahre befristet. Verlängerung ist möglich.

    (3) Die Anerkennung nach Absatz 2 ist Jugendschutzprogrammen zu erteilen, wenn sie einen nach Altersstufen differenzierten Zugang ermöglichen oder vergleichbar geeignet sind.

    (4) Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nachträglich entfallen sind.

    Soviel zu den Gesetzesgrundlagen in Deutschland. Ich denke das sollte als Diskussionsgrundlage reichen. Wie das jetzt in den anderen EU-Staaten oder in Ost-Europa aussieht, kann ich leider nichts zu sagen. Sich durch deutsches Recht zu beißen ist schon kompliziert genug.

    Du siehst, der Gesetzgeber verlangt schon eine wirkungsvolle Methode, um den Zugang zu erschweren. Der Gesetzgeber kann & will keine Methode explizit vorschreiben. Für den Fall, dass sich diese Methode als unzureichend heraus stellen sollte, müsste eine Gesetzesänderung stattfinden, was zu langen Verzögerungen führen würde.

    Die jetzt bestehende Geburtstagsabfrage erfüllt, wie wir leicht feststellen können, nicht die Anforderungen des § 5 Abs.1 JMStV.

    Was man sich jetzt fragen müsste: „Wie ist diese Abfrage durch den „Sicherheitstest“ der KJM gekommen?“

    Welche Methode könnte man also benutzen, um den Jugendschutz zu gewährleisten? Ich fand die Idee mit der [ eID-Funktion ] des neuen Personalausweises gar nicht so schlecht. Jedoch würde das die Anschaffung des recht teuren Lesegeräts voraussetzen & es würde z.Z. nur Leute in Deutschland weiterhelfen.

    Das könnte man günstiger bekommen, wenn man ein Verfahren nehmen würde, das auf [ Flickering ] basieren würde. Die Chipkarten, die man dafür bräuchte, sind in der Herstellung schon recht günstig. ( wenn ich mich recht erinnere im Cent Bereich ) Die TAN-Generatoren bekommt man schon ab ca 12,-€.

    Diese Methode könnte eigentlich auch die Passwort-Abfrage zum Spiel ersetzen.

    Ich gehe auf weitere Punkte später ein. Das ist ja doch eine riesige Textwand geworden.
    Edited by OwenDaring on 18. September 2014 22:20
    „Wenn jemand Gutes von dir denkt, dann bemühe dich, dass er recht hat.“
    Ali ibn Abi Taalib

    Buried in Morrowind: 2017-10-11
  • Keron
    Keron
    ✭✭✭✭✭
    Erstmal vielen Dank für die gründliche Recherche, dafür schonmal ein Insightful.

    Ich denke jedoch, dass die von dir zitierten Gesetzesstellen buchstäblich gesehen erfüllt sind. Gibt man wahrheitsgemäß sein Alter als unter 13-jährig an, so wird einem der Zugang zum Forum verweigert. Damit ist eine wirkungsvolle Methode installiert, die durchaus §5 Abs. 1 entspricht.

    Ich gebe durchaus zu, dass diese Argumentation eher hahnebüchen ist, aber sie folgt dem Buchstaben, wenn auch nicht dem Geist, des Gesetzes. Leider sagt der Paragraph und das gesamte Gesetz nichts in Bezug auf Fälschungssicherheit aus und deshalb stelle ich die Effektivität des Regelwerks als Ganzes in Frage.

    Die Problematik mit den verhältnismäßig sichereren Methoden wie eID oder Token-Verfahren (RSA o.ä.) sind nicht die Kosten für den Endanwender, sondern wie oben kurz angerissen diejenigen, die für den Anbieter auflaufen, insbesondere durch Lizenz-Kosten (RSA) oder Akkreditierungskosten (eID).

    Für RSA beispielsweise ist eine jährliche Gebühr von über 2000$ für die kommerzielle Anwendung pro Benutzer fällig (das sind die Kosten, die in meiner ehemaligen Firma als Lizenzgebühr pro Benutzer aufgelaufen sind) - man sieht schnell dass dieses Verfahren hier nicht einsetzbar ist.

    Ein nicht authorisiertes Verfahren wie beispielsweise die Nutzung von Google-Authenticator sind zwar entscheidend billiger, bieten jedoch nicht die definitive Zurückverfolgbarkeit und eindeutige Identifizierung des Kunden.

    Bei eID besteht die zusätzliche Einschränkung, dass in Deutschland der Personalausweis üblicherweise erst mit 16 Jahren beantragt wird, auch wenn es seit 2007 ab Geburt möglich ist. Die nationale Einschränkung hingegen sehe ich unkritisch, da wir deutsches Recht zugrunde legen, welches naturgemäß nur in Deutschland gilt.

    In Bezug auf die in §11 dargelegten Anforderungen an Jugendschutzprogramme beziehen sich meines Wissens nach auf Drittprogramme wie "Net-Nanny" oder ähnliches. Aber auch hier gilt: Solche Maßnahmen sind nur effektiv, wenn der Nutzer (bzw. sein gesetzlicher Vormund) dafür sorgt, dass sie entsprechend eingestellt sind.

    Ausserdem sagt der Paragraph leider Gottes "kann den Anforderungen [...] genügen", er beschreibt also lediglich eine mögliche Alternative und verpflichtet nicht zur Nutzung selbiger.

    Ich bin völlig deiner Meinung, dass sich bereits einiges getan hat in Bezug auf die Gesetzeslage, aber leider eben nicht genug. Die Gesetzgebung ist hier insbesondere in der Zwickmühle zwischen Datenschutz und Jugendschutz.
  • OwenDaring
    OwenDaring
    ✭✭✭✭✭
    Eins vorweg… das LOL kam nicht von mir imotion10.gif

    Ob die Datums-Abfrage wirklich den gesetzlichen Ansprüchen genügt, darüber lässt sich wahrscheinlich noch recht lange diskutieren.

    Meiner Meinung nach versagt das System im wichtigsten Punkt. Es kann nicht prüfen, ob die Eingabe gelogen ist.

    Wenn man sich jedoch §11 Abs.2 ansieht, so muss das Jugendschutzprogramm der KJM zu Überprüfung vorgelegt werden. Da das „gute“ Stück am Anfang dieser Seite „glänzt“ scheint die KJM damit zufrieden zu sein.

    Ich hatte die wichtigsten Passagen der Paragraphen fett, bold & italic markiert.

    Die §5 & 11 erklären WER, WIE für den Jugendschutz zu sorgen hat.

    Zusammenfassend steht dort:
    1. Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen die Angebote nicht wahrnehmen, indem er die Wahrnehmung des Angebots, durch ein anerkanntes Jugendschutzprogramm unmöglich macht oder wesentlich erschwert.
    2. Jugendschutzprogramme müssen zur Anerkennung der Eignung vorgelegt werden. Die zuständige Landesmedienanstalt trifft die Entscheidung durch die KJM.
    Der Anbieter hat also selbst die Pflicht den Jugendschutz einzuhalten. Die Net-Nanny-Programme sind eher dazu gedacht, das Eltern das Surf-Verhalten ihrer Kinder zu überwachen & gegebenenfalls einzuschränken. Es entbindet aber nicht den Medien-Anbieter von seinen Pflichten.

    Kinder sind sehr einfallsreich, was das Umgehen von Verboten angeht. Davon auszugehen, dass sie die Wahrheit sagen, wenn sie ungestraft lügen können, zeugt von einer gewissen Blauäugigkeit. Aber das kommt nun mal dabei raus, wenn Bürokraten über Dinge entscheiden, von denen sie keine Ahnung haben.

    In Deutschland besteht mit dem 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Das ist recht praktisch, weil das Spiel auch ein Freigabe ab 16 hat. So könnte zumindest theoretisch der neue Personalausweise als Altersnachweis benutzt werden.

    Übrigens… du kannst deinem Chef eine gute oder auch schlechte Nachricht überbringen. Kommt auf die Sichtweise an. Die Lizenzgebühren für RSA sind seit ca. September 2000 aufgehoben worden. [ Quelle ]

    Ob das jetzt aber die Lesegeräte dafür günstiger macht… keine Ahnung. Ich werde so lange wie möglich einen Bogen um das Ding machen.

    Interessanter fand ich da doch eher den [ Flickercode ] Die benötigten Chipcards kosten nur noch Cents & die Lesegeräte sind schon recht günstig zu bekommen. Ob die Lesegeräte aber so universell einsetzbar sind, glaube ich aber nicht. Auf jeden Fall ist es eine elegante Alternative zu dem Key-Generator, die man für einige Spiele als Passwort-Ersatz bekommt.
    „Wenn jemand Gutes von dir denkt, dann bemühe dich, dass er recht hat.“
    Ali ibn Abi Taalib

    Buried in Morrowind: 2017-10-11
  • Equarri
    Equarri
    ✭✭✭
    Naja, Deutschland ist nicht der Nabel der Welt und was deutsche Gesetzgebung und das Internet angeht, so ist diese doch nur für Deutsche relevant. Andere Länder sehen die Dinge anders. Die USAmerikaner haben mit nackten Brüsten in Medien arge Probleme. Gewalt hingegen scheint nicht so schlimm zu sein. Bei den Europäern ist das eher umgekehrt. Keine Ahnung wie China oder Nordvietnam zu diesen Dingen stehen, aber allen kann man es wohl nicht recht machen.

    Diese pro forma Lösung mit der Altersabfrage ist so schlecht nicht. Egal ob sie was bringt oder nicht. Der Gutmensch ist beruhigt und der Zocker hat kein großes Theater mit der Altersverifizierung. Es gibt da wesentlich lästigere Systeme. Schlussendlich sollen sich gefälligst die Menschen die Kinder in die Welt setzen, auch um ihre Brut kümmern. Es kann nicht angehen das wir alles mit Beschränkungen zupflastern, nur weil Vati und Mutti zu faul sind um auf ihre Sprößlinge aufzupassen.
    Edited by Equarri on 19. September 2014 17:17
  • OwenDaring
    OwenDaring
    ✭✭✭✭✭
    @ Equarri : Die gesetzlichen Grundlagen, in Deutschland, habe ich
    schrieb: »
    beschrieben. Warum wir jetzt nur die deutsche Gesetzeslage diskutieren hatte ich auch schon beschrieben.

    Der Jugendschutz wird sicherlich in den einzelnen Ländern unterschiedlich behandelt werden. Die EU versucht ja in den Mitgliedsstaaten ein einheitliches, allgemein gültiges Recht zu etablieren. Bis es auf allen Gebieten so weit ist… naja da wird wohl die Hölle eingefroren sein oder die Polkappen abgeschmolzen.

    Die USA… ein sehr… eigenartiges Völkchen. Wie du schon sagtest… man darf in allen Details zeigen, wie man Menschen umbringt & zerstückelt. Nur fluchen darf man dabei nicht. Das wäre „politisch nicht korrekt“. Wie man Menschen macht… das ist verpönt.

    Der Jugendschutz treibt dort recht seltsame Stilblüten. Fast könnte man meinen, sie züchten sich mit ihren übergewichtigen Stubenhockern, die nächste Generation von Soldaten heran, die dann die ferngesteuerten Drohnen lenken.

    Michael Moore zeigte schon in seinem Film [ Fahrenheit 9/11 ], dass der überwiegende Anteil ihrer Streitkräfte aus den ärmeren Schichten besteht. Die haben meist nicht gerade genug Geld sich gesund zu ernähren & neigen zu Übergewicht.

    „Ike“ Eisenhower hatte schon im ][. WW erkannt, was es für die USA bedeutet, wenn sie ihre Rüstungsindustrie nicht in den Griff bekommen.
    „Jede Kanone, die gebaut wird, jedes Kriegsschiff, das vom Stapel gelassen wird, jede abgefeuerte Rakete bedeutet letztlich einen Diebstahl an denen, die hungern und nichts zu essen bekommen, an denen, die frieren und keine Kleidung haben. Eine Welt unter Waffen verpulvert nicht nur Geld allein. Sie verpulvert auch den Schweiß ihrer Arbeiter, den Geist ihrer Wissenschaftler und die Hoffnung ihrer Kinder.“

    Was dabei raus kam… man sieht es an der langen Liste von Kriegen, die seitdem geführt haben.

    Wenn das der „American Way of Life“ ist… dann bleibt mir damit bloß weg von der Pelle.


    PS: ich glaube du hast da Nordvietnam mit Nordkorea verwechselt.
    Edited by OwenDaring on 20. September 2014 01:27
    „Wenn jemand Gutes von dir denkt, dann bemühe dich, dass er recht hat.“
    Ali ibn Abi Taalib

    Buried in Morrowind: 2017-10-11
  • Himmelguck
    Himmelguck
    ✭✭✭✭
    Die derzeitige Alterskontrolle ist jedenfalls ein Witz.
    Habs eben getestet: gebe ich ein beliebiges Alter über 16 ein, dann gelange ich ohne jede echte Prüfung meiner Angaben direkt hinein.

    Das ist exakt so wirksam wie auf 90er Jahre Erwachsenen-Sites dieses:
    "bist Du 18?" Ja (x) - Nein (x)

    Woanders muss ich ne Kopie vom Perso einschicken, oder ne Kreditkartennummer hinterlegen, die dann von nem Mod oder per Schufa etc tatsächlich geprüft wird.
    Und um sowas zu faken bedarf es dann schon eines gewissen Mindestmaßes an krimineller Energie, anstatt nur zwischen klick ja und klick nein zu wählen, bzw ein willkürliches ungeprüftes Fantasiealter auszuwählen. Da kann man im Ernstfall auch ansetzen.

    Im Prinzip ist das Gesetz so wirksam wie der Hinweis im TV "diese Sendung ist für Zuschauer unter..." Nichts anderes als ein Witz!

    Tatsächlich obliegt die Verantwortung natürlich den Eltern!

    "Sicherheitsabfragen" wie diese sind jedoch nur eine lächerliche, hohle Farce - bestenfalls ein Warnhinweis wie dem auf Zigarettenpackungen.
    Aber es ist keinesfalls ein Kontrollmechanismus!!
    Und ich will gar nicht erst recherchieren wie viele Apps und Onlinerechner es bereits gibt, die den Kleinsten sogar die Rechenaufgabe abnehmen, ab welchem Datum sie 16 oder 18 währen...

    Jedoch eines ärgert mich wirklich massiv: wie viele Staatsbedienstete, hochbezahlte IT-Wichtigtuer, planlose Jugenschutzbeauftragte, Ladenkontrolleure, Abmahnagenturen, Thinktanks, Minister und Räte, Statistiker und Feldforscher, Sozialwissenschaftler, zigtausende Telefonisten, Schreiber, Postverteiler und sonstige Verwaltungsangestellte, nicht zuletzt Werbe/Wahl/PR Agenturen etc werden allein aufgrund dieser scheinheiligen, völlig sinnfreien Farce vom Steuerzahler unterhalten?!

    Meine Kritik richtet sich gegen keinen Anbieter! Weder von Games noch TV Inhalten. Sondern allein gegen die Scheinheiligkeit sogenannter "Schutzinstanzen".
    Denn hast Du tatsächlich mal einen akuten Fall... Mutter verklagt Spielefirma... dann gibts trotzdem keine Instanz die Dir Recht spricht.
    Also alles nur Schein und Trug, genau wie es die Altersabfrage im Formular ist.
    Ein Witz.
    Edited by Himmelguck on 20. September 2014 04:22
  • OwenDaring
    OwenDaring
    ✭✭✭✭✭
    @ Himmelguck : Ganz meine Meinung. Wie ich oben schon schrieb…
    OwenDaring schrieb: »
    Es mag wohl sein, das man den Jugendschutz sehr ernst nimmt, jedoch wird er nur halbherzig umgesetzt.

    Um im Forum zu posten braucht man die Datums-Abfrage nicht zu beantworten, welche doch eh nur Makulatur ist. Jeder Halbwüchsige, der auch nur minimale Mathe-Kenntnisse hat, kann diese Abfrage umgehen. Es würde mich mal interessieren wie viele 100-jährige dieses Spiel spielen.

    Rechnen wird da da sicherlich niemand. Da wird das Jahr einfach auf 1900 oder 1914 gezogen & der Rest ist egal. Aber für die Kids, die sich da tatsächlich „Mühe“ machen, hat doch MS im WIN-7-Rechner einen Datumsrechner mit eingebaut.

    Rechner aufrufen, [ Strg ] - [ E ] eingeben & man hat die Datumsberechnung zur Verfügung.

    In b][i] §11 Abs. (2) des JMStV [/i][/b wird verlangt, dass dieses „Jugendschutzprogramm“ der zuständigen „Behörde“ zur Prüfung vorgelegt wird. Der Fakt, das dieses „Schmuckstück“ nun vorn auf der Seite prangt, bedeutet, dass es vom Gesetzgeber abgesegnet wurde. Es sagt aber auch in Abs. (4) aus. dass die Zulassung wieder entzogen werden kann, wenn sich die Schutzmaßnahmen als unzulässig erweisen.

    Aber von selbst werden die nicht tätig. Da müssten sich schon „aufgebrachte Eltern“ beschweren, damit eine erneute Überprüfung stattfindet. Bevor das jedoch passiert gilt: „Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.“ & alles ist Friede, Freude, Eierkuchen.
    „Wenn jemand Gutes von dir denkt, dann bemühe dich, dass er recht hat.“
    Ali ibn Abi Taalib

    Buried in Morrowind: 2017-10-11
  • Equarri
    Equarri
    ✭✭✭
    OwenDaring schrieb: »
    PS: ich glaube du hast da Nordvietnam mit Nordkorea verwechselt.

    Das ist korrekt. Ich meinte das Land wo dieser kleine, dicke, drollige Mann sein Unwesen treibt, wobei der natürlich für seine Landsleute nicht so drollig ist.

    Diese ganzen Jugendschutzmechanismen sind einfach nur ein Witz. Was helfen die schönsten Altersabfragen und Verifizierungen, wenn Mutti mit ihrem minderjährigem Gör in den Mediamarkt geht um ihm GTA V zu kaufen.
    Dafür werde ich aber mit dämlichen PIN Abfragen genervt wenn ich SKY gucken will.
    Edited by Equarri on 20. September 2014 21:35
  • AleriSadasIndoril
    AleriSadasIndoril
    ✭✭✭
    ZOS ist da unschuldig, das Problem dieser unsinnigen Altersabfragen in den Game und Foren- Seiten liegen beim Gesetzgeber (er zwingt Sie das einzubauen) nur hat der Gesetzgeber mal wieder keine Ahnung.
    Mein Neffe z.B. trifft auf so ein Ding und was macht er?..... er gibt ein erfundenes Datum ein und loggt sich als volljähriger ein.

    Wenn ich meine Cookies gelöscht habe, muss ich mich da auch wieder einloggen, ich finde das jetzt nicht weiter schlimm, nur ein wenig lästig :\
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  • OwenDaring
    OwenDaring
    ✭✭✭✭✭
    @ AleriSadasIndoril : Die Wahrheit liegt mal wieder dazwischen.

    Ja, der Gesetzgeber fordert ein Jugendschutzprogramm nach §5 Abs. (1) JMStV

    Nein, ZOS ist nicht unschuldig dieses nutzlose (nicht unsinnige, sinnlose) Jugendschutzprogramm (JSP) zu benutzen. §11 Abs. (1) schreibt ein geeignetes JSP vor. Der Haken ist nur, es erfüllt seinen Zweck nicht. Es hindert Jugendliche nicht daran die Inhalte dieser Seite zu sehen. Demzufolge müsste ZOS eigentlich das JSP nachbessern

    Ja, eine Kommission des Gesetzgebers (KJM) hat dieses JSP genehmigt. Nicht das Gesetz ist schlecht. Es wird nur falsch umgesetzt, da das Gremium (KJM), welches die Qualität eines JSP festlegt, offensichtlich nichts von der Thematik versteht.

    Die Cookies sind für das JSP vollkommen irrelevant. Sie sagen nichts über die Person aus, die vor dem PC sitzt. Sie sagen dem Medienanbieter lediglich, dass dieser PC diese Seite schon einmal besucht hatte.

    Wenn ZOS den Jugendschutz „wirklich“ ernst nehmen würde, dann würde, ähnlich wie beim Onlinebanking, ein Timeout in die Seite eingebaut werden, damit Kinder oder Jugendliche die Seite nicht sehen, wenn ihr Dad mal für 5 Minuten weg ist von PC.

    OK… ich schätze das Thema ist jetzt erledigt. Ständig die Paragraphen des JMStV zu wiederholen & die gleichen Argumente wiederzukäuen bringt sie Diskussion nicht voran. Ich melde mich wieder, wenn 's wirklich was Neues gibt.
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    Ali ibn Abi Taalib

    Buried in Morrowind: 2017-10-11
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