Hast Du früher in der Schule erzählt dass Dein Papa Anwalt sei?Elkmoonmurder schrieb: »Es handelt sich ja nicht um eine Leistung die Bethesda nach Gusto erbringen kann, sondern um ein rechtsverbindliches Geschäft, bei dem Bethesda zur Lieferung verpflichtet ist.
Elkmoonmurder schrieb: »Wer droht denn mit rechtlichen Schritten??
Elkmoonmurder schrieb: »4. Empfehlt ihr rechtliche Schritte?
Also bei KK-Zahlung würde ich auch davon ausgehen, dass dies ein automatisierter Vorgang ist und überhaupt kein Verzug auftritt. Schon gar nicht wenn gerade mit Angeboten geworben wird und sowohl Freitag wie heute )Montag) normale Rechnungstage gewesen wären.
Es kann immer ein Zahlungsverzug auftreten, besonders bei Wochenend oder Feiertagen. Freitag war nichts davon und am 25 (Wochenede und Feiertag) hast du reagiert. Heute wäre der erste Nicht-Wochenend oder Feiertag.
Sollte nach Montag 72+ Stunden nichts gekommen sein, sollte trotzdem eine Frist ich glaub von 30Tagen gelten, bis zum Ausgleich. Weiß nicht ob dies bei Onlinezahlungen für Ingamewährung auch gilt, aber danach würden (könnten) evt. sogar "Zinsen" fällig werden. Rechtliche Schritte würde ich dir nicht empfehlen, Servefehler (Kauf nicht abgeschlossen), mmmpf. Support anschreiben wie du gemacht hast. Fristen im Auge halten und regulär mit ZOS versuchen die Lösung, das Problem versuchen aufzuklären und sich ggf zu einigen.
Ich denke du hast dort zugestimmt, nach der letzten Aktualisierung:
https://bethesda.net/document/summary-changes-to-zenimax-media-terms-of-service
Wenn nicht könnte dies evt. das Problem sein/der Grund sein.? Wenn ja und du sie gelesen hast, dann viel Spaß bei einem rechtlichen Ernstfall wegen 74€ bei einem Schiedgericht nach nicht deutschen Bestimmungen. Ich bin mir sicher das Problem wird gelöst werden.
Elkmoonmurder schrieb: »nicht hilfreich, sondern kontraproduktiv mit deiner sehr persönlichen Art. Das ist nicht hilfreich und lenkt den Thread in eine vollkommen falsche Richtung.
Elkmoonmurder schrieb: »Nochmal eine Bitte an ALLE:
Es geht hier nicht um mich persönlich, nicht darum ob ich an Weihnachten gearbeitet habe oder nicht und auch nicht darum ob ich geduldig bin oder nicht. Es geht mir ausschließlich darum, zu erfahren, ob ihr auch schon diese Probleme hattet und wie der Lösungsweg aussah.
Persönliche Kommentare und Unterstellungen haben hier absolut nichts verloren und sind fehl am Platze.
Ich habe nicht umsonst gebeten sachlich und beim Thema zu bleiben.
Das Geld war sozusagen in Schwebe. Weder beim Empfänger noch bei mir.
Nach einem MONAT wurde es dann automatisch wieder zurück auf mein Konto gebucht.
Meine Schwägerin arbeitet bei Mastercard und hat mir das zur Info geschickt:
Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?
Eine Kreditkartenzahlung können Sie nicht einfach ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Stattdessen müssen Sie den Betrag bei der Händlerin oder dem Händler zurückfordern. Allerdings gibt es bei den meisten Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit eine Zahlung zu beanstanden.
Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen und es dabei zu Problemen kommt, haben Sie grundsätzlich kein bedingungsloses Recht auf Rückerstattung. Wird eine Ware zum Beispiel nicht geliefert müssen Sie den Betrag bei der Händlerin oder dem Händler zurückfordern. Eine Kreditkartenzahlung ist also eher mit einer Überweisung als mit einer SEPA-Lastschrift vergleichbar.
Die meisten Kreditkartenunternehmen bieten allerdings die Möglichkeit an, bestimmte Zahlungen zu reklamieren und auf diese Weise eine Rückbuchung („Chargeback“) des abgebuchten Betrags zu erwirken. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihr Kreditkartenunternehmen und geben Sie einen sachlichen Grund an. Wenn Sie beispielsweise keine Ware oder Markenfälschungen erhalten haben, können einzelne Zahlungen zurückgebucht werden. Wichtig: Eine Reklamation gegenüber dem Kreditkartenunternehmen sollte möglichst bald (spätestens innerhalb von drei bis vier Monaten nach der Zahlung) vorgenommen werden. Außerdem sollten Sie vorher bereits das Unternehmen kontaktiert haben, um dort Ihr Geld zurückzufordern. Haben Sie eine Kreditkartenzahlung gar nicht autorisiert, muss Ihnen das Kreditkartenunternehmen den abgebuchten Betrag unverzüglich zurückerstatten.
Elkmoonmurder schrieb: »bitte schliessen und löschen
Elkmoonmurder schrieb: »
Elkmoonmurder schrieb: »Meine Schwägerin arbeitet bei Mastercard und hat mir das zur Info geschickt:
Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?
Eine Kreditkartenzahlung können Sie nicht einfach ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Stattdessen müssen Sie den Betrag bei der Händlerin oder dem Händler zurückfordern. Allerdings gibt es bei den meisten Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit eine Zahlung zu beanstanden.
Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen und es dabei zu Problemen kommt, haben Sie grundsätzlich kein bedingungsloses Recht auf Rückerstattung. Wird eine Ware zum Beispiel nicht geliefert müssen Sie den Betrag bei der Händlerin oder dem Händler zurückfordern. Eine Kreditkartenzahlung ist also eher mit einer Überweisung als mit einer SEPA-Lastschrift vergleichbar.
Die meisten Kreditkartenunternehmen bieten allerdings die Möglichkeit an, bestimmte Zahlungen zu reklamieren und auf diese Weise eine Rückbuchung („Chargeback“) des abgebuchten Betrags zu erwirken. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihr Kreditkartenunternehmen und geben Sie einen sachlichen Grund an. Wenn Sie beispielsweise keine Ware oder Markenfälschungen erhalten haben, können einzelne Zahlungen zurückgebucht werden. Wichtig: Eine Reklamation gegenüber dem Kreditkartenunternehmen sollte möglichst bald (spätestens innerhalb von drei bis vier Monaten nach der Zahlung) vorgenommen werden. Außerdem sollten Sie vorher bereits das Unternehmen kontaktiert haben, um dort Ihr Geld zurückzufordern. Haben Sie eine Kreditkartenzahlung gar nicht autorisiert, muss Ihnen das Kreditkartenunternehmen den abgebuchten Betrag unverzüglich zurückerstatten.
Besten Dank. Es war in der Tat Mastercard. Das war sehr hilfreich!
Ach ja, nicht zu vergessen dass man die Juristenkeule schwingt sobald es mal eine technische Schwierigkeit gibt.
[…]
Hast Du früher in der Schule erzählt dass Dein Papa Anwalt sei?
Ach ja, nicht zu vergessen dass man die Juristenkeule schwingt sobald es mal eine technische Schwierigkeit gibt.
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Hast Du früher in der Schule erzählt dass Dein Papa Anwalt sei?
Das ist lustig. Welche Möglichkeiten, außer rechtlichen Schritten, hat ein Vertragspartner in einer halbwegs zivilisierten Gesellschaft denn? Im Kreis tanzen? Matt Firors Mutter anrufen? Einfach warten bis ZOS sich bequemt ordentliche Services anzubieten?
Der TE hat jetzt ja nicht gleich Klage eingereicht sondern nur mal nachgefragt.