Ich habe zum gleichen Ticket nicht noch zusätzlich ein Rückruf-Ticket erstellt. Ich meinte damit, dass ich auf die leere Antwortmail geantwortet habe aber bisher nichts zurückkam.infob16_ESO329 schrieb: »@Bierdeife eine ganz und gar gute Antwort zu dem Thema hab ich von Julia (eine Support-Mitarbeiterin) bekommen, solltest du bereits ein Email-Ticket eröffnet haben und anschließend eines zum gleichen Thema als Rückruft-Ticket wird das zweite als duplikat gehandhabt und automatisch geschlossen.
Der Nachteil ist natürlich man kann das Ticket nicht ergänzen oder genauer erläutern aber zumindest erklärt es den nicht erfolgten Rückruf
Bitte? Wenn ich mal irgendwann in Erwägung ziehen sollte, irgendetwas zu sellen, dann ist das Bier!Drachenmutter schrieb: »Bierdeife, wurdest du nicht als Goldseller von mir gebannt!?
TEonlineb16_ESO schrieb: »
Sollte sich der Spielebetreiber im Fall des TE auf irgendwelche Rechte stützen um sich der Affäre zu entziehen, bestätigt er doch ganz offensichtlich den TE.O.Stubenrauchb16_ESO schrieb: »Die Frage ist nach welchem recht dort gearbeitet wird.
Ganz einfach: Nach dem jeweils geltendem Recht an das sich Alle Firmen die hier was verkaufen etc. zu halten haben. Das ist Länder Recht. Bitte mal ne Nachschulung in der Sache machen. da diese Neuerung seit ca. 1- 2 Jahren vorhanden ist.O.Stubenrauchb16_ESO schrieb: »TEonlineb16_ESO schrieb: »
Zenimax mag in Deutschland ansässig sein. Die Frage ist nach welchem recht dort gearbeitet wird. Man kann mich gerne korrigieren. Sind die Angestellten dort nach Amerikanischem recht angestellt usw. usw. und wie verhält es sich dort. Sprich wie sieht die GmbH aus. Es kann gut passieren das wenn man z.B. vor Gericht streiten möchte... Man mal eben über denn großen Teich muss.Aber ich bin da nicht mehr so auf dem laufenden. Daher bitte ich um Korrektur falls ich gerade was dämliches geschrieben habe. Aber solche fälle gibt es halt und dementsprechend währen die Kosten.