Wartungsarbeiten in der Woche vom 6. Oktober:
• [ABGESCHLOSSEN] Wartungsarbeiten im ESO Store und dem Kontosystem – 7. Oktober, 12:00 – 22:00 MESZ

Reklamation/Widerruf?

noob4win
noob4win
Soul Shriven
Wollte mal fragen ob hier jemand weiß wie das mit der Reklamation einer "The Elder Scrolls® OnlineDigital Imperial Edition" aus dem TESO- Shop aussieht.
Ich bin der Meinung irgendwo mal was von einer Frist irgendwann Anfang April gelesen zu haben. Allerdings sind derzeitige Zustände auch nicht wirklich im Sinne der Geschäftsvereinbarung, oder? Also ich mein trotz 5 Tagen vorzeitigem Spielzugang kann man unter diesen Verhältnissen wohl kaum von einer bereits durchgeführten Erfüllung der Dienstleistung am Kunden ausgehen, oder?
Naja wäre halt schön, wenn hier sinnvolle Beiträge dazu kommen. Und wer dasselbe im Sinn hat kann sich ja gern mit Eintragen damit man, sollte der Support irgendwann mal wieder erreichbar sein, auch auf diesen "öffentlichen" Beitrag verweisen kann.

MFG und Have a nice day :disappointed:
Edited by noob4win on 8. April 2014 05:38
  • BuggeX
    BuggeX
    ✭✭✭✭✭
    Ich verstehe dein Problem nicht Ganz, es wurde im EA 5 Tage ohne große Ausfälle auf dem EU Server gewährleistet, es war ein unerwarteter Downtime von ca 3-4h und ein offizieller Patchday auch von 3-4 Stunden. Gut in beiden Fällen trafs die Primetime in EU, was aber von der Tatsache kommt, dass die EU Server physisch noch in Amerika stehen, und die haben auch normale Arbeitszeiten. NA Server hatte in der Tat 13h down Time aufgrund eines Enormen Fehlers, wurde aber durch Verlängerung der EA von 2 Tagen wieder gut gemacht.
    Zur Zeit gibt es auch noch einige Bugs die den Spielvortschritt behindern, wuden aber bereits größtenteils durch 2 Patches behoben (Spiele AD, gehe als von dem Standpunkt aus)
    Erkläre doch mal genau worin du dich betrogen fühlst.
    #makemagickadkgreataigan
    #givemeaexecute
    #ineedheal
    #betterhotfixgrindspots
  • jfk
    jfk
    ✭✭
    Moin,

    Da du wenig Argumente aufgeführt hast was dich konkret stört fällt es mir schwer darauf konstruktiv zu Antworten. Aus meiner Sicht läuft das alles ziemlich dufte bis jetzt.

    Eine Downtime zur Hauptspielzeit in Europa ist gewiss nicht geschickt aber A war die Downtime kurz B sind wir wenige Tage nach Release und C ist immer irgendwo auf der Welt Hauptspielzeit.

    Deswegen einen "reklamantions" Post zu verfassen halte ich für sehr dünnhäutig. Ich vermute das du ESO sehr magst und dich deswegen ärgerst wenn du nicht spielen kannst, dass geht uns natürlich allen so aber man muss die Kirche auch im Dorf lassen wenn mal maintenance ist.

    Gruss
    Izabel
    "Remember, my son, if you ever need a helping hand, you'll find one at the end of your arm."
    Sam Levenson (1911 - 1980)
  • Ashlita
    Ashlita
    ✭✭
    Prinzipiell hat man beim Online Kauf ohne Angabe von Gründen immer ein 14 tägiges Rückgaberecht.
    Ausgenommen hiervon sind nur Spezialanfertigungen oder ähnliches oder wenn man die Leistung schon bezieht.
    Darüber hinaus verlängert sich das Rückgaberecht um ein Monat wenn auf das 14 tägige Rückgaberecht nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

    Szenario 1: Du hast dein Spiel aktiviert bist auch in der Lage das Spiel zu spielen und in den Genuß der 30 Tage freien Spielzeit zu kommen und all den anderen normal üblichen Dinge mit dem Spiel - Berechtigte Rückgabe kann hier ausgeschlossen werden.

    Szenario 2: Du hast dein Spiel bekommen in welcher Form auch immer bist aber nicht in der Lage das Spiel zu aktivieren (hierbei ist auch der Grund warum es nicht geht vollkommen egal) und hast somit keinen Zugang zur Dienstleistung - Berechtigte Rückgabe ohne Angabe von Gründen besteht da die bezahlte Dienstleistung nicht begonnen wurde.

    Szenario 3: Du hast dein Spiel bekommen, hast auch begonnen zu spielen, konntest es aktivieren, deine 30 Tage haben auch funktioniert. ZOS ändert nun nachträglich die AGBs oder TOS Bestimmungen beziehungsweise werden Zugangsvoraussetzungen weiter eingeschränkt. - Den neuen AGBs musst du nicht zustimmen. Hiermit hat ZOS dann die Möglichkeit dich von den Dienstleistungen zu suspendieren bis du den neuen AGBs zustimmst. Solltest du das nicht wollen wird der Kaufvertrag unwirksam da die nachträglichen AGBs ohne Zustimmung den ursprünglichen Kaufvertrag ersetzen und unwirksam werden lassen.


    Speziell Szenario 3 wird aber etwas kostspielig wenn ZOS sich der Aufforderung widersetzt brauchst du einen Anwalt und kostet wohl mehr als das Spiel.

    Szenario 2 ist eigentlich relativ einfach durchzusetzen und ZOS muss sogar die Versandkosten bei Rücksendung tragen. Darüber hinaus ist wohl darauf hinzuweisen das auf das Rückgaberecht im ESO Shop nicht ausreichend hingewiesen wird womit die verlängerung in Kraft tritt.

    mfg

  • Fenderryl
    Fenderryl
    ✭✭
    @noob4win Natürlich ist es eine erbrachte dienstleistung. Sobald die finger gehoben wurden um das problem anzugehen gehen die entwickler auch ihrer dienstleistung nach und versuchen es schnellst möglich wieder grade zu biegen.
    Darum ja auch monatlich blechen weil natürlich das bezahlt werden muss. ;)
  • Ashlita
    Ashlita
    ✭✭
    Fenderryl du gehst hier einem Irrtum nach.

    "§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
    (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
    1.
    der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    2.
    der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
    3.
    besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen."


    Die vertragliche Leistung ist hier nicht das ZOS irgendetwas unternimmt oder versucht ein Problem zu lösen.
    Die Leistung ist der uneingeschränkte Zugang zum Spiel für die 30 bezahlten Tage.
    Wenn ZOS dies nicht gewährleisten kann ist die Dienstleistung nicht erbracht und der Vertrag hinfällig.
    Inwiefern man ZOS nun eine Nachfrist stellen muss etc ist in diesem Fall sowieso hinfällig da das Rückgaberecht bei Fernabsatz greift was hier eine Rückgabe ohne Angabe von Gründen zulässt.
    Weiters ist bei Vorbestellern der Termin vertraglich fixiert mit 4.4.2014.

    Also bitte doch nicht behaupten nur weil ein Unternehmen "etwas versucht" oder den Telefonhöhrer in die Hand nimmt wurde die Dienstleistung erbracht.
    Das würde ja heißen du gehst in den nächsten Telekom Shop kaufst dort ein Handy schließt einen Vertrag ab aber es geht nicht. Du beschwerst dich bei der Telekom und weil die Telekom deine Beschwerde entgegennimmt wurde die Dienstleistung schon erfüllt?
    Absoluter Quatsch die Dienstleistung ist nicht Customer Support oder Ansprechpersonen zu haben sondern das bezahlte Produkt (hier 30 Tage uneingeschränkten Zugang zum Spiel; Bei der Telekom die Telefonie) zu liefern.

    Ein bisschen mitdenken.
    Edited by Ashlita on 8. April 2014 08:54
  • noob4win
    noob4win
    Soul Shriven
    Ja super und vielen dank für deine Mühe @Ashlita ...In der Tat ist es ja so das durch das versaubeuteln der GiroPay Methode und damit selbst das abschließen eines Abo's nur bedingt möglich ist (nämlich wenn man solche MMO Geschichten schon länger und über PayPal oder ähnliches macht). Außerdem finde ich das wenn mir 30 Tage wie du schon angemerkt hast mit dem Kauf zu stehen, dass es eine Frechheit ist diese noch an weitere Bedingungen und im Falle von GiroPay einer Sofortleistung, zu binden.
    Klar ist es vieleicht ersteinmal ein wenig dünnhäutig zu sagen ich will mein Geld zurück, aber wie schon viele angemerkt haben kauft man ja auch kein Auto welches man erst fahren darf wenn man auch den Satz Winterreifen dazu kauft...So verlief es ja auch hier, erst 5 Tage Zugang und dann versauen se die Buchhaltung oder was weiß der Geier, man bezahlt sofort und bekommt dafür weder Support noch ne öffentliche Stellungnahme noch irgendeine Rückmeldung, nichtmal eine Kaufbestätigung und das alles auch nicht nach mehreren Tagen Wartezeit. Sodass die 30 Tage nichtmal angetastet werden können, was gesetzt der Fall jemand mit Berechtigungen würde sich darum bemühen sicherlich sehr schnell von der Hand gehen würde. Naja genug gejammer, regelt man die Rückabwicklung nun auch über den "Support" via Ticket oder haben die sowas wie eine funktionierende E-mail Adresse?

    Und wie gesagt nochmal vielen Dank für diese Ausführlichkeit.
  • noob4win
    noob4win
    Soul Shriven
    Ah, alles klar schon selbst gefunden, für jeden der es auch noch sucht ist hier der Link.
    http://www.elderscrollsonline.com/de/legal/gnforms
  • Fenderryl
    Fenderryl
    ✭✭
    @ashlita ok ich geb mich geschlagen aber ich denke trotzdem mit auch wenn vl. Nicht alles richtig ist. Und für so kleine lapalien die es für mich sind kram ich nicht gleich das Handelgesetzbuch raus.
    Oder will man jetzt schon wegen 3-4 stunden Zeni verklagen?
    Edited by Fenderryl on 8. April 2014 15:29
  • Ashlita
    Ashlita
    ✭✭
    @fenderryl du hast da etwas durcheinander gebracht.
    Es geht nicht darum das ein patch den zugang verhindert etc sondern darum wenn man gar keinen zugang bekommt ins spiel weil zb die aktivierung fehlschlägt oder dergleichen. Die 30 Tage (gekaufte Dienstleistung) können somit nicht genutzt werden.
    Ein Patch bzw eine downtime ist mal prinzipiell etwas übliches in einem mmo und berechtigt für sich alleine noch nicht zu großen widerruf etc.
    Das spiel nicht nutzen zu können weil es aufgrund technischer schwierigkeiten nicht funktioniert oder das account management versagt wiederrum ist unüblich und muss man nicht aktzeptieren über längeren zeitraum.
    Würde dennoch nicht raten ZOS zu verklagen weil der aufwand meist den nutzen nicht rechtfertigt sprich die kosten für eigene anwälte meist nicht einbringbar sind.
    Edited by Ashlita on 8. April 2014 16:01
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