Mindsplitting schrieb: »Der Gesetzgeber hat in der Hinsicht gar nichts vorgesehen. Das ist von den Amis hier rüber geschwappt weil dort ESO ab 18 ist (Online, vulgäre Sprache, weibliche Chars in Unterwäsche usw.)
Das behaupten die Anbieter nur gerne ab und wann
Das ist nix, was "rübergeschwappt" ist, unser Level bei Gewaltempfindlichkeit liegt viel höher als über den Teich. Dafür sind die etwas zugeknöpfter, was Haut&Co angeht.
Wenn man Cookies zuläßt, merkt sich der Browser das.
Und abschalten dürfen die das nicht, da gibts so kleine freundliche Vorgaben des Gesetzgebers.
Exitstrategie schrieb: »Wenn man Cookies zuläßt, merkt sich der Browser das.
Und abschalten dürfen die das nicht, da gibts so kleine freundliche Vorgaben des Gesetzgebers.
Cookies hab ich eigentlich erlaubt.
Vorschreiben tut der Gesetzgeber das nur bei ab 18 Seiten im Erotikbereich.
Ich denke nicht dass ESO darunter fällt.
Beim Forum bekomme ich die Age Gate abfrage zB nicht, nur beim Konto.
- im Fall des Falles bekommst Du nicht mal mit, das und was Dir ausgeblendet wird. Es wird für Dich entschieden, was Du siehst. Wer drauf steht... */shrug*ich habe bisher noch nie irgendwelche Einschränkungen gehabt.
Die Zeit die du zum Schreiben und lesen dieses Threads gebraucht hast, hätte für die nächsten 10x gereicht, um ein beliebiges Datum beim Age Gate anzugeben.
Ist mir auch relativ unschlüssig, wie oft man sich seine Account Seite angucken möchte ...
Exitstrategie schrieb: »Die Zeit die du zum Schreiben und lesen dieses Threads gebraucht hast, hätte für die nächsten 10x gereicht, um ein beliebiges Datum beim Age Gate anzugeben.
Ist mir auch relativ unschlüssig, wie oft man sich seine Account Seite angucken möchte ...
was für ein sinnloser Kommentar. Wazu soll das gut sein?
Bitte Link zum entsprechenden Gesetz. "Jugengefährdend" kann niemals ab 16 Jahren sein, sondern nur ab 18 Jahren. Außerdem gibt es in Deutschland keine Pflicht der Altersabfrage mittels einfacher Altersangabe. Inhalte ab 18 Jahren müssen durch Postident usw. überprüft werden. Für Inhalte ab 16 Jahren gibt es keinerlei gesetzlich vorgeschriebenen Hürden.misantrooperb16_ESO schrieb: »das d. recht schreibt es auch bei shops, spielen und anderen angeboten mit jugendgefährdendem inhalt vor, welcher min ab 16 jahren freigegeben ist.