Guten Tag,
wie euch vielleicht schon aufgefallen ist, mag ich Sonderzeichen im Namen. Aus diesem Grund haben viele meiner Charaktere welche im Namen, so auch meine kleine bretonische Nachtklinge Cîanai, die natürlich für das Dominion spielt:
Soweit ist alles gut. Vor ein paar Tagen fragte mich allerdings eine Gildenkameradin, ob ich am vorigen Abend noch im PvP unterwegs war, weil sie meinte meinen Namen gelesen zu haben. Allerdings an einer Dolchsturz - Zauberin.
Dadurch stutzig geworden durchsuchte ich die Ranglisten nach diesem Namen und wurde tatsächlich in der Wöchentlichen fündig:
Es ist exakt derselbe Name, alle Zeichen gleich. Da fragt man sich doch, wie geht das?
Nachdem ich mit einem Gildenkameraden von ihr geschrieben habe, denke ich, dass ich das Problem gefunden habe. Ihr Charakter scheint eher erstellt worden zu sein, weswegen er von dem Sonderzeichen - Bug betroffen war und nicht korrekt vergeben wurde. Als ich dann wiederum nach dem Fix meinen Char erstellte, wurde der Name als noch verfügbar eingestuft, weswegen jetzt zwei Spieler mit exakt demselben Namen rumlaufen.
Um meine Vermutung zu überprüfen, hat sich ein Gildenmitglied von mir jetzt einen Charakter erstellt, der den Namen eines Charakters trägt, der von dem Sonderzeichen - Bug betroffen war. Es hat funktioniert.
Alles in Allem ist das im ersten Moment schon recht merkwürdig, einen Namen zweimal im Spiel zu haben. Cîanai und Cîanai kann man zwar noch durch die Fraktionszugehörigkeit und die Klasse unterscheiden, zu Verwirrungen kann es trotzdem führen und Namen sollten schon einzigartig.
Andere Spieler können damit aber noch mehr Unsinn treiben: Zwei Spieler, selber Name, unterschiedliche Klasse, selbe Fraktion. Stellt euch das mal im PvP vor, die Todesrückblicke wären sehr interessant und würden sicher zu vielen erbosten "Cheater, Exploiter, ..." Rufen führen, weil da anscheinend ein Spieler Fähigkeiten von zwei verschiedenen Klassen benutzt.
Das wirklich unschöne daran ist, dass man jetzt auch nicht einfach sagen kann, dass einer von beiden den Namen wechseln soll. Schuld daran hat nämlich weder der Erstersteller, dessen Name durch einen Fehler als unvergeben gilt, noch der Zweitersteller, der davon nichts wusste.