Wartungsarbeiten in der Woche vom 2. Dezember:
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Händler anstellen als Extra-Recht

frank.bindb16_ESO
frank.bindb16_ESO
✭✭✭✭
Was haltet ihr von dem Vorschlag, das Anstellen eines Händlers vom dem Bieten für den Händler zu trennen.

Hintergrund des ganze ist es, daß ich gerne das Anstellen für mehr Gildenmember öffnen, möchte die im Falle eines Fehlschlags bei der Versteigerung einen freigebliebenen Händler suchen und anstellen können.

Die jetzige Lösung ist insofern unbefriedigend, da jemand der sich nicht richtig auskennt, schnell mal für die darauffolgende Woche bietet statt einen freien Händler anzustellen. Dies wird noch durch den Bug verstärkt, daß auch verkaufte Händler nicht immer den Gildennamen anzeigen.

Außerdem möchte ich ungern einer großen Masse an Spielern durch die Bietmöglichkeit Zugriff auf das ganze Gildenvermögen geben. Ein Saboteur aus einer anderen Gilde könnte dann durch ein hohes Gebot Schindlunder treiben und die gesamten Goldvorräte vernichten. Beim Anstellen eines Händlers wäre der Zugriff auf das Vermögen ja auf 100 Gold limitiert. Auch das spricht meines Erachtens für eine Trennung von Biet- und Anstellrecht.

Wie denkt ihr darüber?
Edited by frank.bindb16_ESO on 30. April 2015 07:26
  • ValarMorghulis1896
    ValarMorghulis1896
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭✭
    Fände ich gut. Vor allem unter dem Aspekt, dass das Gildenmitglied, wenn man sich bei seinem Lieblingshändler verpokert hat, zur Not noch schnell einen freien Händler in Werweißwo anstellen kann; Ein Händler irgendwo in einem Pampa-Kaff ist immer noch besser als gar keiner!
    "It is often said that before you die your life passes before your eyes. It is in fact true. It's called living." Terry Pratchett
    “I meant," said Ipslore bitterly, "what is there in this world that truly makes living worthwhile?" Death thought about it. "CATS", he said eventually. "CATS ARE NICE.” Terry Pratchett
  • Idhaleya
    Idhaleya
    ✭✭✭✭✭
    Ja fände so etwas auch gut. Ein Gildenmitglied hat sich beispielsweise einmal vertan , weil er das Bietrecht zweier Gilden hatte und hatte dann mit unserer Gilde auf einen falschen Händler geboten. Er hatte sich schlichtweg verklickt und haben dann leider nicht mehr unseren Stammhändler bekommen. Es gibt leider auch keine Möglichkeiten Gebote zurückzuziehen.
    Edited by Idhaleya on 30. April 2015 07:51
  • Blutengel5286
    Blutengel5286
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    Ich versteh deinen Vorschlag nicht ganz. Es geht jetzt darum, dass du möchtest, im Falle von einem überboten werden, sollen Nicht-Gildenleiter einen Händler anstellen? Oder versteh ich da was falsch?
    Falls ichs jedoch richtig verstanden habe, versteh ich den Sinn nicht. Das macht doch derzeit der bzw die Gildenleiter? Wo wäre dabei jetz die sinnvolle Erleichterung?
    Und wie stellt man einen Händler an ohne auf diesen zu bieten? Oder meinst du Sofortkauf statt Auktion? Aber wie soll dann jede Gilde die Möglichkeit auf einen Händler haben? So viele gibt ja nun auch nicht. Fragen über Fragen.

    Könntest du detailierter beschreiben was du meinst? Ich versteh nur Bahnhof.
    ^^
  • Blutengel5286
    Blutengel5286
    ✭✭✭✭
    V_Morghulis schrieb: »
    Fände ich gut. Vor allem unter dem Aspekt, dass das Gildenmitglied, wenn man sich bei seinem Lieblingshändler verpokert hat, zur Not noch schnell einen freien Händler in Werweißwo anstellen kann; Ein Händler irgendwo in einem Pampa-Kaff ist immer noch besser als gar keiner!

    Hmm? Das kann man doch auch jetzt?
  • ValarMorghulis1896
    ValarMorghulis1896
    ✭✭✭✭✭
    ✭✭✭
    Vllt. etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich meinte in Hinblick auf die oben vorgeschlagene Trennung bzw. Einführung eines Extra-Rechts!

    Edit: sh. Post #10 von Frank, da ist nochmal anschaulich erklärt, wie ich es gemeint habe ;)
    Edited by ValarMorghulis1896 on 30. April 2015 12:29
    "It is often said that before you die your life passes before your eyes. It is in fact true. It's called living." Terry Pratchett
    “I meant," said Ipslore bitterly, "what is there in this world that truly makes living worthwhile?" Death thought about it. "CATS", he said eventually. "CATS ARE NICE.” Terry Pratchett
  • Blutengel5286
    Blutengel5286
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    Hmm, ich versteh jetzt aber immer noch nicht wieso man das einem Mitglied erlauben sollte. Es ändert ja nun nicht viel. Mal abgesehen davon, dass derjenige eine große Verantwortung trägt, gibt man als Gildenleiter ja damit nur die Verantwortung auf niedrigere Ränge ab. Der tiefere Sinn erschließt sich mir nicht.
  • Apokh
    Apokh
    ✭✭✭✭✭
    Vielleicht ist man ja auch mal nicht da und mag seine Accountdaten nicht weggeben. Wenn man ein Recht an einen Rang vergeben könnte...

    So hab ich es verstanden?!
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    Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei dumm, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.
  • Blutengel5286
    Blutengel5286
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    Apokh schrieb: »
    Vielleicht ist man ja auch mal nicht da und mag seine Accountdaten nicht weggeben. Wenn man ein Recht an einen Rang vergeben könnte...

    So hab ich es verstanden?!

    Hmm, gut. Das wäre ein Argument, wenn man in der Gilde nur einen Gildenleiter hat. Das habe ich bisher aber noch nie gesehen, weshalb ich das auch gar nicht in Erwägung zog. Gibts sowas? Solo-Gildenleitung? :open_mouth:
  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Ok ich erkläre es nochmal. Es geht darum, daß ich das Recht auf den Händler zu bieten nur 3 Leuten in der Gilde geben will.

    Das Extra-Recht wäre für den Sofortkauf, wenn man den Händler nicht bekommt. Sollte das bereits ohne Recht gehen wäre es natürlich hinfällig. Ich kann es nicht ausprobieren da ich ja sowieso alles kann.

    Ist es wirklich so das jedes Mitglied den Sofortkauf machen kann?

    Achja Du hast nach Erleichterung fragt, hat man keinen Händler bekommen, kann der oder die ersten sich auf die Suche machen, einen noch freien zu finden, gibt es zwar meistens kaum noch aber manchmal hat man ja Glück und je mehr Leute mitsuchen umso schneller ist die Pampa abgesucht.
    Edited by frank.bindb16_ESO on 30. April 2015 11:53
  • Apokh
    Apokh
    ✭✭✭✭✭
    Blutengel5286 schrieb: »
    Hmm, gut. Das wäre ein Argument, wenn man in der Gilde nur einen Gildenleiter hat. Das habe ich bisher aber noch nie gesehen, weshalb ich das auch gar nicht in Erwägung zog. Gibts sowas? Solo-Gildenleitung? :open_mouth:

    So? Dann hats Du ganz offenbar ein vollkommen anderes ESo als ich, denn bei meiner Version kann man leider nur einen "richtigen" Leader bestimmen (der auch die Heraldik usw bestimmten darf) und keine beliebige Anzahl >1.

    @frank.bindb16_ESo Ja ich verstehe. Wenn es aber tatsächlich so ist, dass jeder aus der Gilde für den Händler bieten kann, frag ich mich warum das Thema noch nicht hochgekommen ist.
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  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
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    Doppelpost
    Edited by frank.bindb16_ESO on 30. April 2015 12:30
  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
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    Apokh schrieb: »
    @frank.bindb16_ESo Ja ich verstehe. Wenn es aber tatsächlich so ist, dass jeder aus der Gilde für den Händler bieten kann, frag ich mich warum das Thema noch nicht hochgekommen ist.

    Es kann nicht jeder bieten, soll auch nicht jeder können.

    Aber das Anstellen eines freien Händlers für die laufende Woche, daß möchte ich gerne, daß dies mehr Leute können als bieten.

    Drück ich mich so unklar aus, oder kennt ihr wirklich alle diesen Unterschied zwischen "Anstellen" und "Bieten" nicht?



    Edited by frank.bindb16_ESO on 30. April 2015 12:29
  • Sheratami
    Sheratami
    ✭✭✭✭
    Da du die Möglichkeit hast bereits jetzt durch Einführung eines weiteren Ranges nur die Personen, die dir für diesen Job geeignet erscheinen, mit dem Anstellen eines Händlers zu beauftragen, in dem du einfach ein Häkchen in das Kästchen bei "Händler anstellen" gibst, verstehe ich die Frage auch nicht so ganz.
    Du als Gildenleiter kannst doch ganz klar differenzieren, wer das können sollte und wer nicht. Um auf einen Händler zu bieten, musst du nicht Gildenleiter sein, der Gildenleiter muss dich nur autorisiert haben.

    Und die autorisierten Leute können dann selbstverständlich auch, sollte das Gebot auf einen Händler fehlgeschlagen sein, auf einen noch freien Ersatzhändler bieten. Voraussetzung ist, sie müssen dies als erste tun und selbst wenn es noch 3 freie Händler geben sollte, vor denen zufällig jeweils einer der Bevollmächtigten steht, bekommt nur der, der seinen Händler als erster kauft auch den Zuschlag.

    So ist das doch jetzt schon, also ist dein Post nicht so ganz nachvollziehbar.

    ps. Den Bug, der den Gildennamen der besitzenden Gilde nicht anzeigt, den gibts schon seit TESO-Beginn und da bisher nichts unternommen wurde, den zu fixen, kann man wohl davon ausgehen, dass das so bleibt, leider. Aber glaub mir, den Fehler auf einen solchen Händler fälschlicherweise zu bieten, macht man nur einmal ;).



    Edited by Sheratami on 30. April 2015 12:32
    LEGACY OF HEAVEN, Gildenleiterin
    PvE-PvP-Gilde und Gründungsgilde von

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  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
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    Sheratami schrieb: »
    Da du die Möglichkeit hast bereits jetzt durch Einführung eines weiteren Ranges nur die Personen, die dir für diesen Job geeignet erscheinen, mit dem Anstellen eines Händlers zu beauftragen, in dem du einfach ein Häkchen in das Kästchen bei "Händler anstellen" gibst, verstehe ich die Frage auch nicht so ganz.

    Genau das ist doch der Unterschied. Es gibt 2 Tätigkeiten aber nur 1 Recht das beides regelt.

    1. Tätigkeit

    Bieten für einen Händler in der Versteigerung Konsequenz: Zugriff auf eine beliebig große Summe des Gildenvermögens

    2. Tätigkeit

    Ein Händler anstellen der frei geblieben ist Konsequenz: Kosten maximal 100 Gold

    Beides erfordert unterschiedliche Vertrauensstufen, alleine schon wegen des Unterschieds finanzieller Art.
    Außerdem muß die 2. Tätigkeit schneller erfolgen, da wer zuerst kommt zuerst mahlt, also ist man im Vorteil wenn man dieses auf mehr Schultern verteilen kann.

    Die 1. Tätigkeit möchte ich auf 3 Leute verteilen, die wissen was sie tun.

    Die 2. Tätigkeit kann von mir aus jedes Mitglied durchführen, welches halt zuerst online ist.

    Derzeit hab ich aber nicht die Möglichkeit zu unterscheiden.

    Ist es jetzt klarer?



    Edited by frank.bindb16_ESO on 30. April 2015 12:38
  • Blutengel5286
    Blutengel5286
    ✭✭✭✭
    Sheratami schrieb: »
    Da du die Möglichkeit hast bereits jetzt durch Einführung eines weiteren Ranges nur die Personen, die dir für diesen Job geeignet erscheinen, mit dem Anstellen eines Händlers zu beauftragen, in dem du einfach ein Häkchen in das Kästchen bei "Händler anstellen" gibst, verstehe ich die Frage auch nicht so ganz.
    Du als Gildenleiter kannst doch ganz klar differenzieren, wer das können sollte und wer nicht. Um auf einen Händler zu bieten, musst du nicht Gildenleiter sein, der Gildenleiter muss dich nur autorisiert haben.

    Und die autorisierten Leute können dann selbstverständlich auch, sollte das Gebot auf einen Händler fehlgeschlagen sein, auf einen noch freien Ersatzhändler bieten. Voraussetzung ist, sie müssen dies als erste tun und selbst wenn es noch 3 freie Händler geben sollte, vor denen zufällig jeweils einer der Bevollmächtigten steht, bekommt nur der, der seinen Händler als erster kauft auch den Zuschlag.

    So ist das doch jetzt schon, also ist dein Post nicht so ganz nachvollziehbar.

    Das war was ich meinte.

    @Apokh: Es ist klar, es gibt nur einen wirklichen Oberguru, aber man kann jedem einen Rang mit den selben Rechten verpassen, wie die die der Oberguru/Gildenleiter hat. Ergo kann man mehrere Gildenleiter haben. Gut im Nachhinein fallen mir grad paar Gilden ein, wo das nicht der Fall ist, aber die haben dann vermutlich einfach keinen dem sie das zutrauen.
    Edited by Blutengel5286 on 30. April 2015 12:44
  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Blutengel5286 schrieb: »
    Sheratami schrieb: »
    Da du die Möglichkeit hast bereits jetzt durch Einführung eines weiteren Ranges nur die Personen, die dir für diesen Job geeignet erscheinen, mit dem Anstellen eines Händlers zu beauftragen, in dem du einfach ein Häkchen in das Kästchen bei "Händler anstellen" gibst, verstehe ich die Frage auch nicht so ganz.
    Du als Gildenleiter kannst doch ganz klar differenzieren, wer das können sollte und wer nicht. Um auf einen Händler zu bieten, musst du nicht Gildenleiter sein, der Gildenleiter muss dich nur autorisiert haben.

    Und die autorisierten Leute können dann selbstverständlich auch, sollte das Gebot auf einen Händler fehlgeschlagen sein, auf einen noch freien Ersatzhändler bieten. Voraussetzung ist, sie müssen dies als erste tun und selbst wenn es noch 3 freie Händler geben sollte, vor denen zufällig jeweils einer der Bevollmächtigten steht, bekommt nur der, der seinen Händler als erster kauft auch den Zuschlag.

    So ist das doch jetzt schon, also ist dein Post nicht so ganz nachvollziehbar.

    Das war was ich meinte.

    @Apokh: Es ist klar, es gibt nur einen wirklichen Oberguru, aber man kann jedem einen Rang mit den selben Rechten verpassen, wie die die der Oberguru/Gildenleiter hat. Ergo kann man mehrere Gildenleiter haben. Gut im Nachhinein fallen mir grad paar Gilden ein, wo das nicht der Fall ist, aber die haben dann vermutlich einfach keinen dem sie das zutrauen.

    Ihr seht also keinen Unterschied darin, ob man jemand 100G oder das ganze Gildenvermögen anvertraut?

  • Sheratami
    Sheratami
    ✭✭✭✭
    Tja, dann können halt nur die drei Leute, die wissen, was sie tun, bieten.

    Und die Unwissenden, denen du den maximal 100g Zugriff in die Kasse bewilligen würdest, können weiterhin, um die unchristliche Uhrzeit, wenn die Gebote auslaufen, im Bett kuscheln und von tollen Dingen träumen ;).

    Nein, Spaß beiseite, natürlich kann man nicht jedem den vollen Zugriff auf die Gildenfinanzen gewähren, aber dann können halt nur die Leute bieten, die dein Vertrauen haben. Ist doch ganz einfach und sollte meines Erachtens auch nicht abgeändert werden.
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  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Es ist nicht unbedingt Mißtrauen, es ist aber schon vorgekommen, daß Leute mangels Erfahrung für die darauffolgende Woche geboten haben, statt einen freien Händler anzustellen. Das Problem sind auch die Buggy-Händler die ihren Gildennamen nicht anzeigen. Wer sich ständig darum kümmert kennt den Bug aber nicht jemand, der es zum 1. Mal macht.

    Sie dachten sie kaufen einen freien Händler in der Pampa, aber man hat wegen des Gebotes dann in der Folgewoche wieder ein Problem, weil der Händler im Nirvana steht.
    Edited by frank.bindb16_ESO on 30. April 2015 12:54
  • Sheratami
    Sheratami
    ✭✭✭✭
    Ja, weiß ich, deswegen hab ich das auch in meinem ersten Post geschrieben^^.
    Ist sehr ärgerlich, aber den Fehler macht man nur einmal :).
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  • Blutengel5286
    Blutengel5286
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    Blutengel5286 schrieb: »
    Sheratami schrieb: »
    Da du die Möglichkeit hast bereits jetzt durch Einführung eines weiteren Ranges nur die Personen, die dir für diesen Job geeignet erscheinen, mit dem Anstellen eines Händlers zu beauftragen, in dem du einfach ein Häkchen in das Kästchen bei "Händler anstellen" gibst, verstehe ich die Frage auch nicht so ganz.
    Du als Gildenleiter kannst doch ganz klar differenzieren, wer das können sollte und wer nicht. Um auf einen Händler zu bieten, musst du nicht Gildenleiter sein, der Gildenleiter muss dich nur autorisiert haben.

    Und die autorisierten Leute können dann selbstverständlich auch, sollte das Gebot auf einen Händler fehlgeschlagen sein, auf einen noch freien Ersatzhändler bieten. Voraussetzung ist, sie müssen dies als erste tun und selbst wenn es noch 3 freie Händler geben sollte, vor denen zufällig jeweils einer der Bevollmächtigten steht, bekommt nur der, der seinen Händler als erster kauft auch den Zuschlag.

    So ist das doch jetzt schon, also ist dein Post nicht so ganz nachvollziehbar.

    Das war was ich meinte.

    @Apokh: Es ist klar, es gibt nur einen wirklichen Oberguru, aber man kann jedem einen Rang mit den selben Rechten verpassen, wie die die der Oberguru/Gildenleiter hat. Ergo kann man mehrere Gildenleiter haben. Gut im Nachhinein fallen mir grad paar Gilden ein, wo das nicht der Fall ist, aber die haben dann vermutlich einfach keinen dem sie das zutrauen.

    Ihr seht also keinen Unterschied darin, ob man jemand 100G oder das ganze Gildenvermögen anvertraut?

    Sicherlich, das ging für mich aus deinen Posts aber jetzt gar nicht hervor. Du willst also die Möglichkeit haben, dass jemand bestimmtes von dir oder dem System nur über eine bestimmte Goldmenge verfügen kann, die von dir oder dem System festgelegt wird. Bei dem Wunsch nach eigener Festlegung würde ich das für bissl viel Aufwand für die Entwickler halten, schließlich gings bisher auch so. Bei dem Wunsch nach Sofortkäufen? Wie soll man das denn realisieren? Wer zuerst auf kaufen drückt bekommt das Ding - ohne Wettstreit? Das kannst du doch nicht ernst gemeint haben. Das wird ein Gejaule geben, bei den vielen Gilden und den wenigen Händlern. :open_mouth:

    Meiner Ansicht nach überhaupt nicht realisierbar.
  • Apokh
    Apokh
    ✭✭✭✭✭
    Blutengel5286 schrieb: »
    ...
    Es gehört nicht hier rein, aber man kann NICHT mehreren Leuten ALLE Rechte des GL geben.
    Man kann sicher einen Rang erstellen der auch "Gildenleiter" heißt und weitestgehend die Rechte hat, doch tatsächlich hat den GL nur eine Person. Sollte diese Person also ausfallen, kann niemand ihn kicken da der erstellte Rang "Gildenleiter" immer noch unter dem Gildenleiter steht.


    Anderes Thema...sorry.
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  • Sheratami
    Sheratami
    ✭✭✭✭
    @ Apokh Natürlich nicht ALLE Rechte eines Gildenleiters, aber mal ehrlich, die Heraldik verändern zu können, ist jetzt nicht unbedingt überlebenswichtig für die Gilde^^.

    Als Gildenleiter kannst du sämtliche wirklich wichtige Funktionen mit den Leuten teilen, die dein Vertrauen genießen. Auch wenn da dann nicht Gildenleiter druntersteht, können diese die Gilde ebenso adäquat leiten, wie dies der Gildenleiter kann. Und ohne solche Vertrauten ginge es auch gerade bei großen Gilden nicht gut.

    Ich muss im Moment ne Pause machen. War jetzt über ein Jahr fast täglich online, habe alles gemacht, was ich machen wollte, es gibt nichts Neues, die Lags gehen mir auf die Nerven, wenn ich jetzt nicht pausiere, höre ich auf. Und das will ich nicht.
    Diese Auszeit kann ich mir aber nur nehmen, weil ich weiß, dass in unserer Gildenleitung Leute sind, die genauso ticken wie ich , die das gleiche Spielverständnis haben. Wir ergänzen uns, tauschen uns aus und ob da jetzt Gildenleiter druntersteht oder was auch immer ist eigentlich egal.
    Klar können sie mich nicht kicken, während ich sie kicken könnte, aber genauso wie ich ihnen vertraue, vertrauen sie auch mir.

    So genug OT^^

    Edited by Sheratami on 30. April 2015 13:44
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  • frank.bindb16_ESO
    frank.bindb16_ESO
    ✭✭✭✭
    Sicherlich, das ging für mich aus deinen Posts aber jetzt gar nicht hervor. Du willst also die Möglichkeit haben, dass jemand bestimmtes von dir oder dem System nur über eine bestimmte Goldmenge verfügen kann, die von dir oder dem System festgelegt wird. Bei dem Wunsch nach eigener Festlegung würde ich das für bissl viel Aufwand für die Entwickler halten, schließlich gings bisher auch so. Bei dem Wunsch nach Sofortkäufen? Wie soll man das denn realisieren? Wer zuerst auf kaufen drückt bekommt das Ding - ohne Wettstreit? Das kannst du doch nicht ernst gemeint haben. Das wird ein Gejaule geben, bei den vielen Gilden und den wenigen Händlern.

    Nein darum geht es nicht, es geht darum daß ich nur 3 Leute für den Händler bieten lassen will. Aber alle einen freien Händler anstellen können, wenn sie ihn finden, weil zB 30 Leute schneller die Händler ablaufen können als 3.

    Nebeneffekt ist natürlich das die maximal 100G ausgeben können dabei, und nicht ein von anderen Gilden eingeschleuster Spieler zB 1 Mio auf nen Händler in Ödfels bietet, als Beispiel.

    Auf die Gildenbank braucht dafür ja niemand zugreifen, also braucht man auch kein Limit pro Rang.

    Oder wer sagt das ich Sofortkauf will, sprech ich hier chinesisch oder hast Du keine Ahnung wie das Bieten und Anstellen funktioniert?

    Wenn ein Händler heute nicht versteigert wird, kann man heute schon Sofortkauf machen. Und genau das möchte ich das es alle können in meiner Gilde, während das Bieten durch 3 Personen gemacht werden soll.

    Limite für Gold braucht man dafür nicht.
    Edited by frank.bindb16_ESO on 30. April 2015 19:31
  • Blutengel5286
    Blutengel5286
    ✭✭✭✭
    Also so langsam hab auch ich verstanden, was du eigentlich willst.

    Allerdings ja, für mein Verständnis fand ich deine ersten Posts hier wenig detailreich und strukuriert. Das hat rein gar nichts damit zu tun, ob ich weiß wie man Händler anstellt oder nicht, für mich kamst du einfach nicht zum Kern der Sache. Aber das ist nun mal so, nicht jeder denkt wie du. ;)

    Zum eigentlichen Thema:
    Kann man machen, muss man aber nicht. Irgendwie weiß ich jetzt nicht wieso man daran was drehen sollte, bisher ging es auch so. Ich persönlich finde dann doch, dass es wichtigere Dinge zu tun gäbe.


    Im übrigen:
    Ist es wirklich so das jedes Mitglied den Sofortkauf machen kann?
    Wenn ein Händler heute nicht versteigert wird, kann man heute schon Sofortkauf machen. Und genau das möchte ich das es alle können in meiner Gilde, während das Bieten durch 3 Personen gemacht werden soll.
    Oder wer sagt das ich Sofortkauf will, sprech ich hier chinesisch oder hast Du keine Ahnung wie das Bieten und Anstellen funktioniert?

    Hmm... ich weiß jetz auch nicht wie ich auf den Sofortkauf kam *grübel*
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