Seit Montag hat sich anscheinend etwas in den Rechten der Gildenbank-Nutzung geändert, zu dem ich in den Patchnotes nichts gefunden habe: Es ist anscheinend nicht mehr möglich, in die Gildenbank zu blicken, wenn man nicht daraus entnehmen kann!
Dies ist etwas unglücklich! In der Regel möchte man in der Gilde ja nicht jedem Mitglied sofort die Gildenbank zugänglich machen - da habe ich auch vollstes Verständnis für. In einer meiner Gilden sah es daher bislang so aus, dass einige (verlässliche) Mitglieder diesen Zugriff haben, und die anderen konnten um Herausgabe einzelner Gegenstände aus der Bank bitten. Da sich das in der Regel im Rahmen hielt, war das nie ein Problem - wer keinen Bankzugriff hatte, musste halt nur im Gildenchat fragen, welches andere Mitglied Zugriff hat. So war die Gilde vor "Ausräumern" geschützt und trotzdem bekam jeder Gegenstände aus der Gildenbank.
Die Voraussetzung dafür ist aber, dass auch diejenigen, die keine Gegenstände entnehmen können, diese wenigstens sehen - denn bei einer gut gefüllten Gildenbank möchte ich nicht wissen, wie das aussieht, wenn ein Mitglied fragt "sind da Rezepte eingelagert, die ich noch nicht kenne, und dürfte ich die haben".
Ein Recht, die Einsicht in die Gildenbank zu steuern, habe ich in der Liste der Gildenrechte nicht gesehen. An das Recht, den Kontostand einzusehen, ist das jedenfalls nicht gekoppelt - den kann ich bei besagter Gilde noch sehen.
Und um das Durcheinander komplett zu machen: Die Liste der Einlagerungen und Entnahmen im Gilden-Protokoll, die sehe ich auch noch, ach wenn ich nicht in die Benk reinschauen kann. Seltsam unvollständig, oder?
Meine Bitte: Diese Änderung zurücknehmen oder wenigstens den Gilden ein Mitglieder-Recht zur "Einsicht in die Gildenbank" anbieten.