Das Kapitel „Gold Road“ (inklusive des Schriftlehre-Systems) und Update 42 können jetzt auf dem öffentlichen Testserver getestet werden! Hier könnt ihr die aktuellen Patchnotizen lesen: https://forums.elderscrollsonline.com/en/discussion/656454/
Wartungsarbeiten in der Woche vom 15. April:
• [ABGESCHLOSSEN] Wartungsarbeiten im ESO Store und dem Kontosystem – 16. April, 14:00 – 17. April, 00:00 MESZ

ESO gebraucht kaufen möglich?

Arsedunedain
Arsedunedain
✭✭✭
Hallo,

ich wollte mal fragen, ob es möglich ist sich ESO auch gebraucht bei z.B. Amazon oder Ebay zu kaufen? Ich frage mich ob der bereits gebrauchte key an einen Account gebunden ist und somit gar nicht mehr weiterverkauft werden kann.
Hier im Forum ist die Suchfunktion ja sehr beschränkt und gefunden habe ich hier zu dem Thema moch nichts.

Danke
  • Fistandantiluzz
    Fistandantiluzz
    ✭✭✭
    meines wissens ist er account gebunden. müstest dann den account von
    denjenigen auch nehmen. entweder seine chars löschen, oder der
    vorbesitzer hat es schon gemacht...
  • Keron
    Keron
    ✭✭✭✭✭
    Man braucht den Key, um einen Account erstellen zu können, von daher würde ich davon ausgehen, dass ein Key nur einmal benutzt werden kann.

    Ähnlich wie bei anderen Spielen wirst du also nur die (in den ToU ausdrücklich ausgeschlossene) Variante der Account-Übernahme haben. Das entsprechende Zitat aus den Terms of Use, wobei der erste Satz entscheidend ist:
    Konten sind unter keinen Umständen übertragbar. Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle Aktivitäten auf Ihrem Konto und/oder unter Ihren Benutzernamen. Sie können für Verluste, die ZeniMax oder anderen Dritten durch eine Nutzung Ihres Kontos oder Ihres Passworts durch einen anderen entstehen, haftbar gemacht werden. Ihr Konto oder bestimmte Funktionen Ihres Kontos können beschränkt, gesperrt und/oder gekündigt werden, wenn jemand anderes Ihr Konto verwendet, um Handlungen zu vollziehen, die diese Dienstleistungsbedingungen verletzen oder anderweitig unangemessen oder illegal sind. Sie erklären sich bereit, ZeniMax unmittelbar von jeglicher unbefugten Nutzung Ihres Kontos, Ihres Benutzernamens, Ihres Passworts oder jeglicher sonstiger Verletzung der Sicherheit zu benachrichtigen.

    Demzufolge: Nein, das Spiel sollte man nicht gebraucht kaufen - das wäre im schlimmsten (und wahrscheinlichsten) Fall rausgeworfenes Geld.
    Edited by Keron on 21. August 2014 12:22
  • Arsedunedain
    Arsedunedain
    ✭✭✭
    @Keron,

    Danke, das selbe was Du beschrieben hast war auch ein Gedanke von mir. Da der Key an einen Account gebunden ist und dieser wohl nur einmal verwendet werden kann, müsste man den Account auch übernommen werden. Da das nach den ToU nicht möglich ist, ist diese Frage wohl beantwortet.

    Vielen Dank
  • Fistandantiluzz
    Fistandantiluzz
    ✭✭✭
    @Keron‌

    oh, danke für den hinweis. schade hatte schon überlegt meine
    zu verkaufen um zumindest einen teil des rausgeworfenen geldes
    wieder rein zu bekommen. naja war es halt lehrgeld... :(
  • Shoken
    Shoken
    ✭✭✭
    Teso weist lediglich auf die Verantwortung der Konten hin ABER:

    Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für alle Programm und Spielehersteller: Gebrauchte Software-Lizenzen, Spiele usw. dürfen weiterverkauft werden, dabei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen CD, DVD oder Download. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

    Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden - das Eigentum der Kopie werde übertragen, von der Firma an den Käufer. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software nach dem Weiterverkauf nicht in Kopie behalten. Im Klartext: Wer ein Stück Software weiterverkauft, darf es nicht gleichzeitig weiter selbst benutzen.

    Weiterverkauft werden dürfen auch Programme und Spiele, die über das Internet aktualisiert wurden - wer eine Lizenz gebraucht erwirbt, hat demnach ein Recht auf die aktuelle Version des entsprechenden Programms. Was allerdings laut dem Urteil nicht erlaubt ist: Kauft jemand beispw. ein SoftwarePaket mit fünf Lizenzen und benötigt nur vier, kann er nicht die eine Lizenz aus dem Paket heraustrennen und verkaufen.

    Der Software-Markt verschiebt sich seit Jahren in Richtung Downloads. In den USA machen Downloads beispielsweise im Markt für Computer- und Videospiele schon fast die Hälfte des Umsatzes aus. Die Hersteller knüpfen solche heruntergeladenen Programme oft an ein bestimmtes Nutzerprofil und untersagen den Weiterverkauf. Auch hier: Wer Software herunterläd, kann diese dem Käufer zum Download anbieten. Aber auch hier beachten: Wer ein Stück Software weiterverkauft, darf es nicht gleichzeitig weiter selbst benutzen.
    Note: (man kann ja mit dem Käufer entsprechend einen schriftlichen Vertrag über Accountübernahme machen, dann ist man mit den Konten ja aus dem Schneider. Zuzätzlich schriftlicher Brief an Teso und Hinweis auf neuen Käufer. Man muss nur wissen wie man sich absichert. ) --> Verboten ist der Verkauf jedenfalls nicht.
    Edited by Shoken on 21. August 2014 13:57
    An fast allen Beiträgen hier im Forum ist nur noch eins verständlich: die Signatur. *lächelt
  • Keron
    Keron
    ✭✭✭✭✭
    @Shoken

    Genau da greifen halt die ToU. Die Software selbst, also der Spielclient, ist in dein "Nutzungseigentum" übergegangen (nicht zu verwechseln mit einem "Intellectual Property-Eigentum"), weil du dafür Geld ausgegeben hast. Nicht jedoch der Spielaccount - das diesbezügliche Eigentum geht nicht auf den Käufer des Spiels über.

    Genau das ist eben der Kasus Knacktus an der Sache, du erwirbst mit dem Kauf des Spielclients kein "Dauerhaftes Nutzungsrecht" in dem Sinne, sondern nur ein "Dauerhaftes Installationsrecht". Da die Nutzung des Spiels an ein vom Spielkauf losgelöstes Abonnement gebunden ist, erwirbst du das "Dauerhafte Nutzungsrecht" (welches in diesem Falle noch nicht mal dauerhaft ist, sondern befristet auf einen bestimmten Zeitraum, jedoch mit einem "unkündbaren" Verlängerungsrecht) im Prinzip durch Zahlung der Abonnementgebühren und nicht durch den Kauf des Spielclients.

    Insofern ist der von dir zitierte Rechtsspruch des europäischen Gerichtshofs eben wie üblich: Ein Menge Bürokratie ohne praktischen Nutzen - ähnlich wie die Bananenkrummheits-Richtlinie, die schmeckt auch gut, egal wie gerade sie ist.

    Du kannst das Spiel selbst ruhig weiterverkaufen, aber der Käufer hat nichts davon - ohne den zugehörigen Account kann er mit dem Spiel nichts anfangen. Gibt man den Account weiter, so widerspricht das den Account-Bedingungen (Terms of Use) und nicht den EULAs (End User License Agreement) für die Software "Spielclient". Der Rechtsspruch bezieht sich aber nur auf den zweiten Teil.

    Und für den von Zenimax gemieteten Account können sie sehr wohl ein Veräusserungsausschluss verhängen. Um das oft genutze Mittel des Vergleichs mit physischen Waren auch mal heranzuziehen: Nur weil du ein Auto gemietet hast (und damit ein Nutzungsrecht erworben hast), darfst du es noch lange nicht verkaufen oder Anderen in sonstiger Form verfügbar machen (verschenken, etc.).

    Wenn man es also auf einen Rechtsstreit um ein Veräusserungsrecht ankommen lassen würde, stehen meiner bescheidenen Meinung nach die Chancen ziemlich schlecht, hier erfolgreich zu sein.
    Edited by Keron on 21. August 2014 14:57
  • Fistandantiluzz
    Fistandantiluzz
    ✭✭✭
    @Keron‌
    Wenn man es also auf einen Rechtsstreit um ein Veräusserungsrecht ankommen lassen würde, stehen meiner bescheidenen Meinung nach die Chances ziemlich schlecht, hier erfolgreich zu sein.

    sehe ich auch so, deswegen mein schade....

    und nein ich werde nicht mein spiel an einen unwissenden verkaufen,
    abkassieren und ihn dann ohne account stehen lassen. nicht meine art ;)

  • Shoken
    Shoken
    ✭✭✭
    Keron schrieb: »
    @Shoken

    ............ Nicht jedoch der Spielaccount - das diesbezügliche Eigentum geht nicht auf den Käufer des Spiels über.

    Genau das ist eben der Kasus Knacktus an der Sache, du erwirbst mit dem Kauf des Spielclients kein "Dauerhaftes Nutzungsrecht" in dem Sinne, sondern nur ein "Dauerhaftes Installationsrecht".

    Ich weiß @Keron‌..Man kann alles kaputtdiskutieren, zerpflücken, durchkauen. Ich persönlich gehöre nicht zu denen die Software wieder verkaufen. Im Gegenteil was ich hier habe ist meins und bleibt es über viele Jahre. Nur leider hebt ein § den anderen § z.T. wieder aus und andersrum.

    Was ich mitteilen wollte ist lediglich die Info das es nicht verboten ist Software zu verkaufen, so wie es möglichweise von anderen Teilnehmern hier im Forum verstanden wurde. Es war zu einseitig ausgelegt. Die ToU weist ja lediglich auf die Nutzung der Accounts hin. TESO übernimmt also keine Garantie für Missbrauch in diesem speziellen Fall eines Verkaufs des Clients inkl. Account.
    Endsprechend eines Vertrages abgeregelt, kann sich ja der Verkäufer schützen, indem er den Nachweis ab xyDato hat. Missbraucht der Käufer ab xy Dato und es geht vor den Kadi, endscheidet der Kadi für den Verkäufer, jedoch TESO wird sich immer an den "vertraglichen" Erst Account Besitzer wendet, so laut ToU. Das muss man als Verkäufer in jedem Fall wissen.

    Einem Verkauf steht in jedem Fall nichts im Wege und TESO kann das auch nicht verbieten, allerdings mit dem Risiko eines Schuldverhälnisses aus der rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommen.

    Darauf möchte ich aber konkret jetzt nicht eingehen. Es würde zuweit führen.



    An fast allen Beiträgen hier im Forum ist nur noch eins verständlich: die Signatur. *lächelt
  • Keron
    Keron
    ✭✭✭✭✭
    Shoken schrieb: »
    <snip>Man kann alles kaputtdiskutieren, zerpflücken, durchkauen.<snip>
    oke
    Edited by Keron on 21. August 2014 15:55
  • Shoken
    Shoken
    ✭✭✭
    ^^
    An fast allen Beiträgen hier im Forum ist nur noch eins verständlich: die Signatur. *lächelt
  • ZOS_CarolusS
    ZOS_CarolusS
    ✭✭✭
    Hallo zusammen,
    wie @Keron richtig zitiert hat, ist der Verkauf, Tausch oder das Teilen eures ESO-Benutzerkontos nach unseren Dienstleistungsbedingungen nicht erlaubt.
    Dementsprechend erlauben wir auch keine Diskussion über den Verkauf, den Tausch oder das Teilen von Spiel-Konten im offiziellen The Elder Scrolls Online Forum und schließen diesen Thread daher.
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